Das Landesticket – kurz und knapp

Das Landesticket für den öffentlichen Dienst in Hessen

Hessens Beschäftigte im öffentlichen Dienst können bei passender ÖPNV-Anbindung kostenfrei umweltfreundlich zur Arbeit gelangen

 

Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden? Mit dem LandesTicket können alle Regionalzüge S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Busse sowie Anruf-Sammel-Taxen in Hessen genutzt werden.

Ist das LandesTicket übertragbar und gibt es die Möglichkeit, am Wochenende oder abends jemanden mitzunehmen? Das LandesTicket ist personengebunden und nicht übertragbar. Es beinhaltet jedoch die Möglichkeit von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.

Der untenstehende Link zeigt Ihnen eine Übersichtskarte:

https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/raeumlicher_gueltigkeitsbereich.pdf

Das Landesticket muss nicht versteuert werden, Wegekosten können (Stand 01. Januar 2020) gegenüber dem Finanzamt nach wie vor geltend gemacht werden.

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