Lockerung mit Augenmaß

Langsame Öffnung mit Augenmaß

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Zum Ende der Osterferien hat die Bundesregierung in Absprache mit
den Landesregierungen der Bundesländer einige Lockerungen der
Ausgangs- und Kontaktsperren eingeleitet (s.o.). Der dbb Hessen begrüßt diese maßvolle Lockerung in einem
ersten Schritt. “Es ist notwendig und richtig, über Lockerungen nachzudenken und diese auch umzusetzen”,
sagt der Landesvorsitzende Heini Schmitt.
Ein ungeprüftes Festhalten an den bisherigen, erheblichen Einschränkungen würde wohl viele andere negative
Begleiterscheinungen hervorrufen, zumal zwischenzeitlich gewisse Abstandsregeln im öffentlichen Raum ganz
gut zu funktionieren scheinen. Ob die eingeleiteten Lockerungen ihren Zweck erfüllen und gleichzeitig die Zahl
der Neuinfektionen nicht zu schnell steigen lässt, bleibt freilich abzuwarten. “Da ist viel Augenmaß gefragt”, sagt
Schmitt. Sicherlich nicht sinnvoll sind in diesem Zusammenhang Vorstöße, wie sie vom stellvertretenden
Fraktionsvorsitzenden der CDU in NRW am zweiten Tag der Lockerung aus der Presse zu entnehmen waren.
Linnemann forderte weitere Lockerungen für den Einzelhandel. Konkret dachte er laut über verkaufsoffene
Sonntage nach. “Eine solche Regelung kann ich mir zurzeit noch nicht als zielführend vorstellen”, sagt Heini
Schmitt weiter.
“Man muss dabei sicherlich auch die psychischen und sozialen Aspekte im Auge behalten”, warnt Heini
Schmitt. Fachleute warnen schon jetzt vor den gesundheitlichen Folgen einer längeren Isolation. „In diesem
Zusammenhang halte ich die fortwährende Debatte um eine unbeirrte Fortführung der Isolation einzelner
Gesellschaftsteile, bspw. der Senioren, für verfehlt und im Übrigen auch für rechtlich nicht vertretbar. Es erfüllt
uns auch mit Sorge, wenn manche Bürgerinnen und Bürger so verunsichert sind, dass sie wirklich erforderliche
ärztliche Behandlungen nicht mehr vornehmen lassen“.
Kurz vor Redaktionsschluss verdichteten sich die Hinweise darauf, dass auch im Land Hessen, wahrscheinlich
vom 27. April an, eine Maskenpflicht in Geschäften und dem ÖPNV eingeführt werden soll. Medien hatten
darüber berichtet.

VON DER LEINE

Liebe Mitglieder,
Das Coronavirus bestimmt
noch immer weitestgehend
den Alltag in Deutschland und
in der ganzen Welt. Die
Ausbreitung hat sich zwar
verlangsamt, aber über den
Berg sind wir noch lange
nicht. Dennoch werden die
Rufe nach Lockerungen
lauter.
Die Politik ist gefordert, die
Regelungen anzupassen. Die
aktuellen Neuerungen
erfahren Sie hier. In diesem
Sinne: Bleiben Sie gesund!

Sechster Erlass des Landes Hessen
Das hessische Sozialministerium hat am 16. April die Sechste Verordnung zur Anpassung der Verordnungen
zur Bekämpfung des Corona-Virus überarbeitet. Den vollständigen Verordnungstext findet man auf unter
folgendem Link: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/gvbl_2020_nr_19_002.pdf
262 Nr. 19 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen – 18. April 2020
Weiterhin wurden folgende Punkte wurden für Hessen vereinbart:
– Der Schulunterricht startet in Hessen schrittweise ab dem 27. April für rund 230.000 Schülerinnen und
Schüler. Begonnen wird mit den Abschlussklassen von Haupt-, Real- und Berufsschulen sowie den vierten
Klassen der Grundschulen. Auch für die 12. Klassen fängt die Schule am 27. April wieder an, die Abiturientinnen
und Abiturienten müssen nur noch zur mündlichen Prüfung erscheinen. Um die Einhaltung von Abstands- und
Hygieneregeln zu gewährleisten, werden die Klassen auf eine maximale Größe von 15 Schülerinnen und
Schülern verkleinert. Die zentralen Haupt- und Realschulprüfungen finden nun vom 25. – 29. Mai statt.
– Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen. Die Landesregierung hat jedoch beschlossen, die
Notbetreuung weiter auszubauen. Einen Anspruch auf Kinderbetreuung erhalten ab dem 20. April auch
alleinerziehende Berufstätige.
– Das Kontakt- und Besuchsverbot in Alten- und Pflegeeinrichtungen bleibt in Hessen zunächst bestehen. Es
sollen besondere Schutzkonzepte für diese Einrichtungen entwickelt werden, um maximalen Schutz zu
erreichen und zugleich sozialen Kontakt zu ermöglichen.
Alle weiteren Maßnahmen und Beschränkungen für Hessen richten sich nach dem Beschluss von Bund und
Ländern.
– Das bisherige Kontaktverbot bleibt bis zum 3. Mai 2020 bestehen. Das bedeutet, auch weiterhin dürfen
sich Personen maximal zu zweit oder nur mit Personen des eigenen Hausstands in der Öffentlichkeit aufhalten.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden
entsprechend von den Behörden geahndet.
– Erste Lockerungen der Beschränkungen gibt es im Einzelhandel: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis
zu 800 Quadratmetern dürfen nun wieder öffnen. Dabei müssen strenge Schutzkonzepte mit Abstands- und
Hygieneregeln eingehalten sowie Warteschlangen vermieden werden. Als Richtwert gilt, dass sich eine Person
auf einer Fläche von 20 Quadratmetern aufhalten darf. Unabhängig von ihrer Größe können Kfz- und
Fahrradhändler, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive ab dem 20. April öffnen.
– Restaurants und Gaststätten bleiben weiterhin geschlossen. Für diese Betriebe sind wie bisher nur
Bestellungen zum Mitnehmen und Lieferungen möglich.
– Neu ist, dass ab Montag auch Eisdielen ausliefern dürfen. Bislang waren sie davon ausgenommen.
– Friseure dürfen ihre Läden ab dem 4. Mai öffnen. Auch für sie gelten Hygiene- und Schutzmaßnahmen.
– Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle. Deshalb bleiben sie bis
mindestens 31. August 2020 verboten.
– Die Landesregierung empfiehlt, dass die Menschen beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr oder
beim Einkaufen Alltagsmasken tragen, um die Ausbreitung des Corona-Virus weiter zu verlangsamen. Eine
Maskenpflicht wird nicht eingeführt. Medizinische Schutz- und Atemmasken sollen dem medizinischen Personal
vorbehalten bleiben, die sie für die Behandlung von Patientinnen und Patienten dringend benötigen.
– Um zukünftig Infektionsketten schnell zu erkennen, zielgerichtete Testungen durchzuführen, eine
vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die Betroffenen professionell zu betreuen, werden in
den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen.
Mindestens ein Team von fünf Personen pro 20.000 Einwohner soll zur Verfügung stehen. In besonders
betroffenen Gebieten sollen zusätzliche Teams der Länder eingesetzt werden. Auch die Bundeswehr wird mit
geschultem Personal solche Regionen bei der Kontaktnachverfolgung und -betreuung unterstützen. Das Ziel ist
es, alle Infektionsketten nachzuvollziehen und möglichst schnell zu unterbrechen. Um das Meldewesen der
Fallzahlen zu optimieren und die Zusammenarbeit der Gesundheitsdienste mit dem RKI bei der
Kontaktnachverfolgung zu verbessern, führt das Bundesverwaltungsamt Online- Schulungen durch.
Quelle: https://aktuelle-woche.hessen.de/aktuelle-ausgabe/aktuelle-ausgabe/landesregierung-beschließtlockerungen
Ohne HessenForst wäre das Toilettenpapier noch rarer
Das Gesundheitswesen trägt sicherlich eine der Hauptlasten, wenn man von der derzeitigen Corona-Pandemie
in Deutschland spricht. Doch auch andere Teile des Öffentlichen Dienstes haben zurzeit alle Hände voll zu tun.
Manche stehen dabei mehr im öffentlichen Fokus, andere weniger. Hier nehmen wir Bezug auf eine Mitteilung
unserer Fachgewerkschaft „Bund Deutscher Forstleute (BDF), Landesverband Hessen“.
Die Forstleute sind ebenso unabdingbar für die Aufrechterhaltung wichtiger, bedeutsamer Prozesse und
Gewährleistung von geordneten und sicheren Abläufen.
Für das Forstwesen – und hier insbesondere für HessenForst – kann man mehrere Aufgaben besonders
hervorheben, die auch in dieser durch Corona besonders geprägten Phase von entscheidender Bedeutung sind:
• Herstellung von Sicherheit für die Bevölkerung durch Beseitigung von gefährlichen Situationen. Etwa
dann, wenn Bäume krank oder beschädigt sind und herabfallende Teile Personen gefährden könnte.
• Waldbrandprophylaxe und Mitwirkung bei der Waldbrandbekämpfung. Ein Thema, das gerade jetzt im
Frühjahr und Sommer wieder zum Tragen kommt, wie man dieser Tage ja auch schon im nordrheinwestfälischen
Gummersbach sehen konnte.
• Holzbereitstellung (Ohne Waldholz keine Produktion des so „wichtigen“ Toilettenpapiers, von Zeitungen,
Verpackungs- und Transportmaterial für wichtige Güter, z.B. Holzpaletten, Kartons)
• Abnahme und Verwendung von bereits ausgehobenen Forstpflanzen zur Bepflanzung von Kahlflächen
(Dieses Pflanzenmaterial wurde teilweise bereits vor Monaten ausgehoben und in Kühlhäusern
zwischengelagert (Bei Nichtabnahme würden Millionenbeträge vernichtet).
• Pflege von Kulturen: Ein Unterlassen würde den Verlust von hohen Investitionen in die Zukunft
bedeuten.
• Waldschutz gegenüber Schadinsekten. Auch hier: Ein Unterlassen würde unter Umständen
Millionenwerte vernichten.
• Beschäftigung von Arbeitskräften, unmittelbar und bei Unternehmern: Ein Einstellen dieser Arbeiten
würde die Arbeitslosen- Kurzarbeiterzahlen weiter ansteigen lassen.
• Mitwirkung bei der Beantragung von finanziellen Hilfen für Privatwaldbesitzer.
Und noch ein Erfahrungsbericht unserer Fachgewerkschaft „Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft
(BTB), Landesverband Hessen“:
Eine Vielzahl von fachlich spezialisierten Kollegen beschäftigt sich mit sicherheitsrelevanten Fragen rund um
Medizinprodukte, Arbeits- und Produktsicherheit, Arbeitszeit und vieles mehr. Die Kollegen in diesen
Aufgabenbereichen arbeiten wohlgemerkt im Hintergrund. In der aktuellen Lage drängen beispielsweise
Entscheidungen, ob und in welcher Weise bei einem sich abzeichnenden Mangel von persönlicher
Schutzausrüstung (PSA) alternative Lösungen gefunden werden können, ohne dass dabei der geltende
Rechtsrahmen verlassen wird und ein Schutz der Gesundheit der Nutzer nicht vernachlässigt wird.
Betroffene sind auch die in der Öffentlichkeit wahrgenommenen Kollegen im Rettungswesen, den Kranken- und
Pflegeeinrichtungen, der Feuerwehr und der Polizei. In gleicher Weise sind die technischen Beschäftigten in den
Bereichen der Infrastruktur wie im Straßenbau und im Immobilienmanagement gefordert, um im Fall der Fälle
strategisch und logistisch handeln zu können.
Gerne würden wir weitere Facetten und Tätigkeitsfelder des öffentlichen Dienstes hier vorstellen, die im
Zuge der Corona-Pandemie zusätzliche und/oder so genannte systemrelevante Aufgaben zu leisten
haben. Mailen Sie uns gerne Ihre Erfahrungen und Einschätzungen: mail@dbb-hessen.de. Danke!
dbb bündelt Informationen zum Thema Corona
In der aktuellen Corona-Pandemie stellen sich für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst – sowohl für
Beamtinnen und Beamte als auch für Tarifbeschäftigte – vielfältige Fragen.
Der dbb hat auf seiner Homepage www.dbb.de Informationen für Beamtinnen und Beamte sowie
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst eingestellt, die laufend aktualisiert werden. Dort wird anhand von häufig
gestellten Fragen dargestellt, welche Rechte und Pflichten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst während der
aktuellen Corona-Pandemie haben.
Hier die Links:
Für Beamtinnen und Beamte: https://www.dbb.de/corona-informationen-beamtinnen-und-beamte.html
Für Tarifbeschäftigte: https://www.dbb.de/corona-informationen-tarifbeschaeftigte.html
Für Personalräte: https://www.dbb.de/corona-informationen-personalvertretungen.html
Kurzarbeit mit dem TVCovid
Der Weg für den Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich des kommunalen öffentlichen Dienstes ist
frei. Der dbb beamtenbund und tarifunion, Verdi und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
(VKA) haben die Redaktionsverhandlungen über den Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit (TV COVID)
abgeschlossen. Die Gremien haben dem Ergebnis zugestimmt. Diese Vereinbarung kann damit ab sofort
umgesetzt werden.
dbb akademie – Fortbildung in Zeiten von Corona mit Webinaren
Die dbb akademie hat schnell auf die Corona-Situation reagiert und bietet seither als Ersatz für
Präsenzseminare sog. Webinare für alle möglichen Themen. Die Teilnahme ist bequem vom Büro oder von zu
Hause aus möglich. Hier der Link zu den aktuellen Angeboten: https://www.dbbakademie.de/webinare.html
V.i.S.d.P.:
dbb Hessen, Andreas Nöthen (Pressesprecher), Europa-Allee 103 (Praedium), 60486 Frankfurt
Mail: presse@dbb-hessen.de.
Aktuelle Nachrichten auch immer via Twitter: https://twitter.com/dbbhessen Folgen Sie uns

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