Nachrichten aus dem Personalrat – Ausgabe 01/24

1) Personalratswahlen 2024

Nachdem am 14./15. Mai die Personalräte an den einzelnen Schulen, die Gesamtpersonalräte Schule in den Staatlichen Schulämtern hessenweit, und auch der Hauptpersonalrat Schule neu für 4 Jahre gewählt wurden, haben die Personalvertretungen mit den konstituierenden Sitzungen Ende Mai 2024 ihre Arbeit aufgenommen. Wir wünschen als dlh allen gewählten Kolleginnen und Kollegen viel Erfolg!

Wir werden uns auch in der neuen Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte verbessert werden, auch wenn das HPVG erst im vergangenen Jahr überarbeitet wurde. Insbesondere für die ÖPR wäre es wichtig, die Entlastung (in der Regel eine Deputatstunde pro Woche) angesichts der gestiegenen Belastung in den letzten Jahren zu verbessern.

2) Versetzungsanträge: Nicht nur digital, sondern weiterhin auch analog möglich

Versetzungsanträge zum Schuljahreswechsel sind weiterhin sowohl in analoger als auch in digitaler Form möglich. Die Staatlichen Schulämter stellen somit nach wie vor entsprechende Formulare auch für den Antragsweg in Papierform zur Verfügung. Für die digitale Variante ist eine Registrierung über das NzüK- bzw. Service-Portal notwendig. Zu beachten ist, dass es ca. 1 Tag dauert, bis die eingegebenen Daten in das Bewerberprofil eingespielt sind. Etwas irritierend ist bislang noch gewesen, dass für den Versetzungsantrag die Kachel „Bewerbung“ angeklickt werden muss. Leider erhalten weder Antragssteller(in) noch zuständige Dienstvorgesetzte eine umfassende Dokumentation über den Vorgang. Ein weiteres Manko ist bislang die fehlende automatische Einbindung der ÖPR, die eine Stellungnahme zur Versetzung abgeben. Hier sollte das Ministerium entsprechend für Verbesserungen sorgen.

Die Antragsstellung erfolgt immer mit Frist zum 01.02. eines Jahres für die gewünschte Versetzung zum kommenden Schuljahr. Weitere Informationen zum e-recruiting Hessen gibt es unter:

https://www.fuehrungsakademie.elearning.hessen.de/moodle/course/view.php?id=82

3) Beihilfeanträge: Lange Wartezeiten und viele Beschwerden

Die Beschwerden über die zum Teil sehr langen Wartezeiten bei der Bearbeitung der Beihilfeanträge halten an, sind aber nicht neu. Während man vor einiger Zeit eine Verbesserung feststellen konnte, haben sich im aktuellen Jahr wieder Verschlechterungen ergeben. Dies ist zumindest ärgerlich, auch weil die privaten Krankenkassen zumeist deutlich schneller mit der Bearbeitung und Überweisung sind, oft aber auch z.B. bei Pensionären oder LiV existentiell angesichts der Inflation der letzten Jahre. Vermutungen, man sei bei der Sachbearbeitung unter besonderer Beobachtung und müsse deswegen längere Wartezeiten inkauf nehmen, kann man allerdings entkräften, da es im Gegensatz z.B. zum Finanzamt keine zugeordnete Sachbearbeitung zu bestimmten Personalnummern/Personen gibt. Auch ist der Hinweis zur Bearbeitungszeit auf der Seite des RP Kassel nicht uneingeschränkt gültig. Sofern ein Antrag bestimmte Kriterien erfüllt (z.B. ärztliche Leistung, Medikamente, OP), kann es auch deutlich schneller gehen, und die Überweisung binnen weniger Tage eintreffen. Weiterhin weist das RP Kassel darauf hin, dass über die App eingereichte Anträge schneller bearbeitet werden. Eine beschleunigte Bearbeitung erfolgt ab einer Gesamtsumme von 4000€.

4) Unterricht in Wiederbelebung in den siebten Klassen

Ein weiteres Modellprojekt hat das HMKB betreffend den Unterricht in Wiederbelebung in den siebten Klassen auf den Weg gebracht. Nachdem bereits im SJ 2023/24 an 30 weiterführenden Schulen dieser erprobt wurde, waren die Staatlichen Schulämter aufgefordert, aus ihrem Amtsbereich jeweils zwölf weiterführende Schulen für die Ausweitung des Modellprojekts zu benennen. Dies hat mancherorts für Irritationen gesorgt, da zumindest nicht alle Gesamtpersonalräte beteiligt oder informiert wurden. Wir kritisieren hier den kurzen Vorlauf, da somit auch keine umfassende inhaltliche Diskussion erfolgen konnte. U.a. wurde als Kritik der ausgewählte Jahrgang 7 vorgebracht (Ist eine höhere Jahrgangsstufe für diesen Unterricht geeigneter?). Auch die Frage der Auswahl der teilnehmenden Schulen wurde hinterfragt (Sind z.B. zertifizierte Schulen geeigneter, oder sollte man eher Schulen auswählen, für die das nicht zutrifft?). Ebenso könnte man hinterfragen, ob Lehrkräfte überhaupt geeignet sind, diesen Unterricht durchzuführen, oder ob man nicht besser Experten zur Zusammenarbeit in die Schulen hinzu geholt hätte. Unstrittig ist das gute Ziel, die Reanimationsquote zu steigern, und Schülerinnen und Schüler für Notsituationen vorzubereiten. Allerdings bedeutet auch dieses Projekt wieder eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung (HPVG §78), welche den organisatorischen Angelegenheiten des Personalrats zuzuordnen ist. An den Schulen müssen die  Reanimationspuppen verwaltet werden, Lehrkräfte sind zu befähigen über Fortbildungen und/oder Schulungsvideos, was Zeit und Vorbereitung erfordert. Auch müssen Ansprechpartner ernannt werden. Die Frage stellt sich, was Schulen noch zusätzlich leisten können, auch und gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und der zunehmenden Arbeitsverdichtung.

5) Startchancenprogramm: Holpriger Start?

Im Frühjahr 2024 wurde für Hessen die Teilnahme am Startchancenprogramm verkündet. 321 Schulen in Hessen sollen nach abgeschlossener Auswahl daran teilnehmen, zum SJ 2024/25 zunächst etwas mehr als 90. Diese sollen in schwierigem Umfeld zusätzliche Mittel und Personal bekommen. Die Maßnahme kostet das Land Hessen jährlich 80 Mio. €, den gleichen Betrag schießt der Bund dazu. Der Schwerpunkt liegt wohl auf den Grundschulen, die mindestens 60% der Mittel erhalten sollen. Ziel ist die Förderung von Bildungschancen unabhängig vom Elternhaus. Grundlage für die Auswahl ist ein sogenannter „Startchancenindex plus weitere Indikatoren“. Eine Säule des Programms sind Schulhelfer(innen). Hier scheinen Fragen offen zu sein, welche und ob überhaupt Qualifikationsanforderungen an Bewerber(innen) bestehen (Bislang heißt es: „keine expliziten fachlichen Qualifikationen“)? Zu klären sind auch z.B. Beteiligungsrechte der Personalräte, Details zu Teilnahmerechten an Konferenzen oder Unterstützungsangebote für die Schulhelfer(innen). Konkreter sollte es auch hinsichtlich möglicher Aufgaben werden, die seitens des HMKB genannt werden (Unterstützung bei der Organisation von Exkursionen, Informationsweitergaben an das Sekretariat, oder Einsatz von digitalen Endgeräten vorbereiten). Angesichts dieser notwendigen Klärungen scheint der Startzeitpunkt ohne umfassende und abschließende Diskussion vor allem zum Einsatz der Helferinnen und Helfer zu kurzfristig, zumal auch hier wieder Mehrarbeit für die Kolleginnen und Kollegen zu erwarten ist, welche in der direkten Zusammenarbeit wiederum ihre Vorhaben koordinieren und erklären müssen.

6) Schulsport in Hessen: Neufassung des Erlasses

Nachdem der bisherige Erlass zur Organisation des Schulsports in Hessen vom 1.8.14 (Amtsblatt S. 252) bereits 2019 ausgelaufen ist, hat das Ministerium eine Neufassung auf den Weg gebracht. Nachdem die Landesservicestelle für den Schulsport bereits aufgelöst und in die Lehrkräfteakademie integriert sowie Verbundverantwortliche ernannt wurden, klärt der neue Erlass u.a. die Aufgaben der ZFS (u.a. schulsportliche Wettbewerbe und Veranstaltungen, Beratung und Fortbildung), aber auch in der regionalen Ebene bzw. vor Ort die Rolle der Generalist(inn)en im jeweiligen Schulamt, der Verbundverantwortlichen, der Schulsportkoordinator(inn)en und der Schulsportleiter(inn)en.

7) Vorbereitung des Gesprächs des HPRS mit Minister Schwarz Ende September 2024

Die dlh-Fraktion hat in Vorbereitung zum Gespräch des HPRS mit dem Kultusminister wie auch die anderen Fraktionen Fragen vorbereitet. Diese befassen sich u.a. mit den Themen Digitalpakt 2.0, Gewalt an Schulen, Schulwanderfahrten, Fortbildungen, Lebensarbeitszeitkonto und natürlich dem Lehrkräftemangel. Angesichts der durch die Landesregierung auch in der Öffentlichkeit vorgebrachten Verschlechterungen im Bereich der Finanzen im Landeshaushalt ist zu erwarten, dass der Schwerpunkt des Gesprächs auf diesem Bereich liegen wird.

8) Verschiedenes/Ausblick

Bereits seit der Einführung von PPB (Planungssystem Personal und Budget) steht die Einbindung von Personalräten auf verschiedenen Ebenen aus. Wie hier z.B. eine geeignete Rollendefinition geschaffen werden kann, um die personalrätliche Einbindung zu ermöglichen, steht ebenso wie die Überarbeitung der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte des Landes Hessen aus.

Erstellung der PR-Nachrichten durch die DLH-Fraktion im Hauptpersonalrat Schule / Stand: 25.08.2024

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