Die Landesvertreterversammlung hat einstimmig am 29. Mai 2015 in Wetzlar eine Beitragsanpassung ab dem 01. Januar 2016 beschlossen, die in nachfolgender Tabelle dargestellt ist. Wie in der Landesvertreterversammlung vorbehaltlos diskutiert, soll diese Anpassung in erster Linie der Mitgliederwerbung und der Unterstützung der Kreisverbände vor Ort in ihrer Arbeit dienen.
Die letzte Beitragsanpassung erfolgte vor über 10 Jahren.
Beitragsgruppe | Status | monatlicher Beitrag ab 01.01.2016 [€] |
m1 | A 10 – A 11 | 12,00 |
m2 | A 12 – A 14 | 14,00 |
m3 | A 15 – A 16 | 16,00 |
m4 | Teilzeit > ½, | 11,50 |
m5 | Teilzeit bis ½, Altersteilzeit aktiv, Elternzeit | 10,00 |
m6 | Ehegatten | 10,00 |
m7 | Pensionäre, Altersteilzeit passiv | 8,00 |
m8 | Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst | 3,50 |
m9 | Arbeitslose | 3,00 |
Angestellte Lehrer werden entsprechend TV-H und Umfang der Beschäftigung eingestuft.
Gemäß § 6 der Satzung erfolgt die Beitragszahlung durch Lastschrifteinzug; Ausnahmen können nur vom geschäftsführenden Landesvorstand zugelassen werden.
Der Lastschrifteinzug erfolgt je nach Wunsch vierteljährlich (1.02., 1.05., 1.08. und 1.11.), halbjährlich (1.02. und 1.08.) oder jährlich (1.02.).
Das Beitragskonto des VDL wird bei der Sparkasse Dillenburg mit der
IBAN DE64 5165 0045 0000 054122 und der BIC HELADEF1DIL geführt.
Wichtiger Hinweis: Um eine korrekte Beitragseinstufung und –zahlung zu gewährleisten, bitte jede Änderung des Beschäftigungsverhältnisses (Art, Umfang etc.) als auch von Adresse, Bankverbindung und Dienststelle unverzüglich der Landeskasse melden. Alle Änderungen können erst nach dieser Meldung wirksam werden.
Adresse der Landeskasse:
Gudrun Mahr
Weingartenstraße 50
61231 Bad Nauheim
Tel.: (p) 06032/85555
Fax: (p) 06032/869266
E-Mail: landeskasse@vdl-hessen.info