Alle Jahre wieder – Zum Thema „Mitgliedsnachweis für das Finanzamt“

Das zweite Halbjahr ist erfahrungsgemäß geprägt vom Erstellen von Förderplänen, Schreiben von Mahnbriefen, Korrigieren von Abschlussprüfungen und ersten Vorbereitungen für verbale Zeugnisse.

Und inmitten all’ der Arbeit, fällt es einem wieder blitzartig ein. Da war ja noch etwas anderes – die Steuererklärung! Auch diese muss, alle Jahre wieder, erstellt werden. Und so erreichen uns in der Mitgliederbetreuung jedes Jahr auf’s Neue zahlreiche Anfragen bezüglich eines Nachweises über die Mitgliedsbeiträge für das Finanzamt.

Tatsächlich wissen die wenigsten Mitglieder, dass hierfür keine gesonderte Bestätigung von Nöten ist. Vielmehr reicht es dem Finanzamt aus, wenn Sie eine Kopie Ihrer Kontoauszüge, auf denen die Abbuchungen ersichtlich sind, einreichen.

Damit ist die Steuererklärung natürlich noch lange nicht erledigt, aber vielleicht können wir Ihnen mit diesem Hinweis eine weitere, organisatorische Frage vorab schon beantworten.

Ihre

Tina Horneff

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