dlh – Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat – Ausgabe 01/2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen im hessischen Schuldienst,

nachfolgend dürfen wir Ihnen wieder aktuelle Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat zur Verfügung stellen:

1) Sommerferienbezahlung und Einstellungstermin für neue Lehrkräfte

Ausschließlich positive Stimmen gibt es zur Ankündigung des HMKB, die Regelung zur Sommerferienbezahlung für befristet Beschäftigte zu ändern. Bisher war es so, dass Kolleginnen und Kollegen mindestens 30 Wochen beschäftigt sein mussten, um auch während der Sommerferien bezahlt zu werden. Gerade in diesem Jahr liegen diese Ferien mit Beginn am 4. Juli recht früh. Eine Einstellung bis spätestens zum 1. Februar genügt ab sofort, um von der neuen Regelung zu profitieren. Das Ministerium signalisiert somit Verständnis für die befristet eingestellten Lehrkräfte. Der dlh fordert darüber hinaus schon länger eine grundsätzliche Festlegung auf den 1. August als festen Einstellungstermin für examinierte LiV nach dem 2. Staatsexamen.

2) Berufwahlapp und Co.: Ausbau der Berufsorientierung

Die Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen (VOBO), gültig seit dem 01.08.2018, läuft zum 31.12.2025 aus. Die Überarbeitung findet zurzeit statt, und dürfte im Laufe des Jahres in die Beteiligung gehen, wozu dann auch entsprechende Stellungnahmen u.a. der Lehrerverbände zu erwarten sind. Bereits in den vergangenen Jahren hat der Bereich BO eine deutliche Aufwertung und auch Ausweitung erfahren. Das Aufgabenfeld ist sehr umfangreich, u.a. mit den Themen Praktika, Girls & Boys Day, Bereitstellung von Informationen für Schülerinnen und Schüler, Messebesuchen, Beratungsgesprächen mit Eltern u.v.m. Auch die Verteilung der Berufswahlpässe gehört(e) dazu. 2015 wurde auch der gymnasiale Bildungsgang stärker als zuvor in die Gesamtstrategie der Berufs- und Studienorientierung einbezogen, ohne dass allerdings bislang für diesen Bereich Deputate zur Verfügung stehen (mit dem Hinweis auf vorhandene A14-Stellen). Unabhängig von der Schulform benötigen alle Lehrkräfte, die in diesem Bereich aktiv sind, deutlich mehr Ressourcen unter Einbeziehung auch des Gymnasialbereichs. Der Berufswahlpass, den es auch weiterhin noch als Ordner geben soll, wird sukzessive abgelöst durch die Berufswahlapp. Die App ist, da weniger umweltbelastend als die Produktion und der Transport der Mappen, sicher ein richtiger Schritt, den auch immer mehr Schulen gehen. Allerdings wächst alleine durch das Verwalten der Zugänge in den Jahrgangsstufen der Koordinationsbedarf (Benutzer-/Passwortvergabe). Wie auch bei der Kompetenzfeststellung (KomPo7, KomPoG) ist die zeitliche Beanspruch insbesondere für die Koordinatorinnen und Koordinatoren enorm, und erfordert auch Fortbildungsbedarf. Dieser sollte sich zeitgleich mit der neuen VOBO in einer Ausweitung der Deputate niederschlagen.

3) Arbeitsschutzausschuss als unterstützendes Gremium

Der Stellenwert der sogenannten Arbeitsschutzausschüsse (ASA), angesiedelt bei den Staatlichen Schulämtern, ist noch nicht überall in vollem Umfang wahrgenommen worden. Zumindest wurde uns in der Vergangenheit immer wieder mal zurückgemeldet, dass Sitzungen ausgefallen sind oder abgesagt wurden. Die rechtliche Grundlage findet sich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), welches die Häufigkeit von Sitzungen und auch die Teilnehmerrunde definiert. Mindestens einmal pro Quartal ist der ASA einzuberufen, und als Mitglieder sind neben der Leitung auch zwei Vertreter des Personalrats (demnach aus dem jeweiligen GPRS bzw. dem HPRS) einzuladen. Vertreter der Schulträger, die Schwerbehindertenvertretung, die Betriebsärztin/der Betriebsarzt u.a. bilden die Grundlage für eine Behandlung der anstehenden Themen. Diese können u.a. Mängel in den Schulen sein, die gemeldet werden, aber z.B. auch gesetzliche Neuerungen. Raumluft, Gebäudemängel, Arbeitssicherheitsprobleme oder Brandschutz. Sofern der ASA nicht laut den Vorgaben einberufen wird, sollte der jeweilige GPRS aktiv werden und nachfragen.

4) Umgang mit Resolutionen

Das Verfassen von Resolutionen ist eine Möglichkeit auch für Personalräte auf unterschiedlichen Ebenen, um z.B. auf Missstände oder Entwicklungen hinzuweisen, die aus ihrer Sicht in eine falsche Richtung gehen. Das Recht auf Mitbestimmung und Mitwirkung kann eingefordert werden, Mängel an Personal oder sächlicher Ausstattung können angeprangert werden. Je nach thematischer Ausrichtung können als Adressat vor allem die Öffentlichkeit, der Dienstherr, oder auch Parteien und Verbände infrage kommen. So hat der Gesamtpersonalrat Schule am Staatlichen Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis im Rahmen seines Personalrätetreffens im November 2024 in Reichelsheim mit 164 Personalräten aus 117 Schulen einstimmig in einer Resolution auf massiv gestiegene Belastungen in vielfältiger Form hingewiesen (Inklusion, Integration, heterogenere Klassen, mehr Gewalt an Schulen, höhere Krankenstände usw.), und einen Forderungskatalog aufgestellt (Absenkung der Pflichtstundenzahl, Erhöhung der Deputate, Absenkung der Klassenobergrenzen u.a.). Leider ergab sich keinerlei Rückmeldung von irgendeinem Adressaten, auch von der Landesregierung und dem Kultusminister nicht, was überaus enttäuschend ist. Es gehört zum demokratischen und respektvollen Umgang miteinander, dass eine Resolution vom Empfänger auch beantwortet wird, wozu nicht nur die gleiche Ebene gehört, auf welcher der jeweilige Personalrat angesiedelt ist, sondern auch übergeordnete (Dienst-)Stellen, sofern sie angeschrieben wurden. Als Personalräte wünschen wir uns ausdrücklich, dass dies in Zukunft wieder als Zeichen des Respekts mit entsprechenden Antwortschreiben eine Reaktion auf die Anliegen der Personalvertretungen erfolgt.

5) Schulentwicklungspläne auf dem Weg

Auch wenn die räumliche und sächliche Ausstattung von Schulen in der direkten Verantwortlichkeit des jeweiligen Schulträgers liegt, und in §2 HPVG über die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung nicht auf den Austausch zwischen Personalräten und Schulträger eingegangen wird, gibt es doch Anknüpfungspunkte dafür, u.a. in den Fragen des Arbeitsschutzes, oder auch bei der Beschlussfassung über Schulentwicklungspläne (SEP). Diese werden u.a. auch in den Kreisschulkommissionen beraten, in welchen die Lehrerverbände vertreten sind. Leider ist die Häufigkeit der Sitzungen nicht immer so hoch, dass hier von einem kontinuierlichen Austausch die Rede sein kann, dennoch können hier bei entsprechend frühzeitiger Einbindung Ideen eingebracht werden. Letztendlich wird der Hauptpersonalrat Schule im Rahmen der Mitwirkung in den Prozess miteinbezogen. U.a. wurden zuletzt die SEP für den Landkreis Darmstadt/Dieburg (Fortschreibung bis 2027/28), den Wetteraukreis (10. Fortschreibung) und den Landkreises Groß-Gerau (Teilfortschreibung), im Bereich der allgemeinbildenden Schulen vorgelegt. Rückmeldungen an den HPRS aus den Schulamtsbezirken sind daher hilfreich, um dem HPRS die Möglichkeit zu geben sich zu äußern, bevor er den Erlassentwurf des HMKB im Rahmen der Mitwirkung zur Kenntnis nimmt.

6) OAVO in neuer Fassung zum SJ 2025/26

Bis kurz vor den Weihnachtsferien konnten Stellungnahmen zu der neuen Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vorgenommen werden. Von besonderem Interesse ist die schon länger geforderte Reduzierung der Anzahl an zu schreibenden Klausuren zumindest in den zwei- und dreistündigen Grundkursen von zwei auf eine pro Halbjahr, die unserer Einschätzung nach nirgendwo als strittig angesehen wird. Ob eine weiterführende Regelung kommen könnte, welche auch die anderen Grundkurse (insbesondere die Kolleginnen und Kollegen in Deutsch und Mathematik betreffend) oder gar die Leistungskurse betrifft, ist schwer abzuschätzen. Argumente wurden sowohl in Stellungnahmen wie auch im Austausch in verschiedenen Gremien hierzu vorgebracht. Auch wenn hier in die andere Richtung im Hinblick auf den Leistungsgedanken und den Stellenwert der schriftlichen .berprüfungen argumentiert wurde ist festzustellen, dass die Korrekturbelastung an weiterführenden Schulen hoch ist und von vielen Kolleginnen und Kollegen in einer je nach Lage der Ferien und Abschlussprüfungen sehr eng getakteten Terminplanung als nicht angemessen empfunden wird. Zudem gibt es bereits Regelungen in anderen Bundesländern, die eine geringere Gesamtzahl an Klausuren beeinhalten.

Erstellung der PR-Nachrichten durch die DLH-Fraktion im Hauptpersonalrat Schule / Stand: 09.03.2025

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