dlh-Nachrichten III-2020 und Abschiedsworte der ehemaligen dlh-Landesvorsitzenden Edith Krippner-Grimme

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

mit diesen dlh-Nachrichten verabschiede ich mich bei Euch / Ihnen aus dem Amt als dlh-Landesvorsitzende. Dieser Abschied ist verbunden mit einem herzlichen Dank für Euer / Ihr Engagement für die Belange des dlh, seiner ihn tragenden Mitgliedsverbände glb, hphv und VDL, aber vor allen Dingen für die hessischen Kolleginnen und Kollegen. Ein weiterer Dank gilt aber auch besonders für Eure / Ihre Unterstützung, Loyalität und konstruktiv-kritische Begleitung, zum Teil bereits seit Juni 2012.

Die Arbeit für eine Interessenvertretung, als die der dlh nun einmal gilt, ist im wahrsten Sinn des Wortes sehr (er)füllend und an- bzw. aufregend: viele Aktionen benötigen einen sehr langen Zeitraum bis zu ihrem möglichen Gelingen, andere sind von vornherein oder bereits nach kurzer Zeit zum Scheitern verurteilt – der Faktor Zeit spielt sowohl bei der Lobby-Arbeit für unsere Klientel als auch für die standhafte Vertretung der bildungs- und berufspolitischen Eckpfeiler des dlh besonders gegenüber Politik und den unterschiedlichen Ebenen der Dienstaufsicht, auch in Treffen und Dialogen mit Gesprächspartnern aus den verschiedensten, für Bildung zuständigen, Institutionen, eine ganz entscheidende Rolle.

Aber auch in unserer Gefühlswelt haben wir alle sicherlich viele Emotionen, die von Glücksgefühlen über Rat- und Verständnislosigkeit bis zu einem ordentlichen Frust reichen können, mehr als einmal durchlebt …

Aus diesem Grund gibt es noch ein drittes Dankeschön für Eure / Ihre Beharrlichkeit in der Vergangenheit und der Gegenwart, das mit der Hoffnung auf eine ebenso beharrliche Weiterführung in der Zukunft verbunden ist.

Den „Stab“ des dlh-Vorsitzes wird ab dem 01. Juni Kollegin Annabel Fee übernehmen. Sie wird sich sicher zu gegebener Zeit bei Euch / Ihnen melden.

Ihr und den Mitgliedern der aktuellen dlh-Landesleitung wünsche ich allzeit von ganzem Herzen ein gutes Händchen bei ihren Entscheidungen und den gewünschten Erfolg in ihrer Arbeit.

Somit verbleibe ich

mit herzlichen Grüßen

Edith KG

  1. S.: Sollte die eine oder der andere bei einem Problem Hilfe benötigen, stehe ich natürlich zur Verfügung – ich bin ja nicht „aus der Welt“ ?

 

Inhalt der dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL)                                                                                           III-2020

 Corona-Pandemie

Dienstliche E-Mailadressen

Themenkomplex Homeschooling

Zusammenarbeit mit Ditib

Änderungsverordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes

Verpflichtende Abordnung von gymnasialen Lehrkräften an Grundschulen

dlh-Landesvorsitz ab Juni 2020

Veranstaltungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände glb, HPhV und VDL

 

 Corona-Pandemie

Mit dem zeitlichen Verlauf der Maßnahmen zum Eindämmen des Virus wird klar, dass die getroffenen Einschränkungen in regelmäßigen Abständen in den Blick genommen werden müssen, um ein Anpassen an die aktuelle Lage zu gewährleisten und eine zweite Welle zu vermeiden. Die von der Landesregierung getroffenen einschneidenden Maßnahmen haben dazu geführt, dass die Infektionsrate unter den R-Wert (der Wert für die Reproduktionsrate) von eins gedrückt werden konnte. Diese einschneidenden Maßnahmen haben im Kultusbereich zu außergewöhnlichen Situationen, wie zum Beispiel das Homeschooling (siehe Abschnitt unten), die verbindlich umzusetzenden Hygieneregeln oder den Umgang mit Lehramtsprüfungen geführt.

Viele der aufgetretenen und weiterhin auftretenden Probleme, die die Corona-Pandemie hervorgerufen hat, tangieren selbstverständlicher Weise Unterricht und Schule im besonderen Maße, stellen sie doch einen integralen Bestandteil unserer Gesellschaft dar. So gab und gibt es vieles, das im Hauptpersonalrat diskutiert werden muss, was von zentraler Stelle regelungsbedürftig ist. Hier greifen auch Maßnahmen, die von anderen Ministerien erlassen wurden und deren Regelungen in Schule und auch im Kultusbereich Gültigkeit haben. Hier sei an erster Stelle beispielsweise die Hygieneverordnung genannt, deren Umsetzung beim Wiederanfahren des Präsenzunterrichtes enormen Regelungsbedarf und große Belastung für jede einzelne Schule bedeutet. Unter diesen Bedingungen sind ausreichende zusätzliche Ressourcen unumgänglich, um die Arbeitsfähigkeit der Kolleginnen und Kollegen zu erhalten und Belastungsgrenzen nicht zu überschreiten. Gerade kürzlich hat die, mit hohem Medieninteresse verfolgte, groß angelegte Studie des Deutschen Philologenverbandes in Zusammenarbeit mit der DAK Gesundheit zur Lehrerarbeit hervorgebracht, dass schon in Zeiten vor der Corona-Pandemie (Erhebungszeitraum Januar-April 2018, mehr als 20000 gymnasiale Lehrkräfte bundesweit) die beruflich bedingte Belastung sehr hoch ist. Hier findet der dlh, dass die Zugabe dieser zusätzlichen Ressourcen in dieser Notlage zwingend erfolgen muss, möchte man ein funktionierendes Schulsystem erhalten.

Es erreichten in der vergangenen Zeit aber auch positive Nachrichten den Hauptpersonalrat. So zum Beispiel die Nachricht der Bundesregierung, dass als Sofortmaßnahme und zur Ergänzung des Digitalpaktes zusätzlich 500 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel werden auch in Hessen dringend gebraucht, um den durch die Landesregierung zügig umgesetzten Digitalpakt zu ergänzen. Auf Hessen sollen dabei ca. 40 Mio. Euro entfallen, die wie beim Umlageverfahren des Digitalpaktes auch durch landeseigene Mittel ergänzt werden. Konkret sollen diese Mittel unter anderem für digitale Endgeräte zur Verfügung stehen. Begrüßenswert aus Sicht des dlh ist die Ankündigung, dass diese Mittel bis zum Jahresende umgesetzt sein sollen.     

 

 Dienstliche E-Mailadressen

In Bezug auf die Einführung von dienstlichen E-Mailadressen im Lehrerbereich konnte im Hauptpersonalrat trotz des Corona bedingten Ausfalles von Sitzungen vor Ostern der geplante zeitliche Ablauf mit dem Kultusministerium eingehalten werden. Dies ist umso mehr zu würdigen, angesichts des sog. Shutdowns, weil selbstverständlicher Weise auch die Tests und Vorbereitungen für die Einführung der E-Mailadressen durch die Corona-Pandemie tangiert waren. Sollten die weiteren Verhandlungen bezüglich der Richtlinie zur Einführung planmäßig verlaufen, sieht es zurzeit günstig für die Zurverfügungstellung der E-Mailadressen bis zum Sommer aus.

Der Hauptpersonalrat und der dlh sind der Auffassung, dass eine verpflichtende Nutzung von dienstlichen E-Mailadressen erst erfolgen kann, wenn für jede Lehrkraft durch Zurverfügungstellung eines dienstlichen Endgerätes auch auf die E-Mails zugegriffen werden kann. An dieser Stelle herrscht seit Jahren, wenn nicht gar seit Jahrzehnten, ein enormer Aufholbedarf, der durch die momentane Situation der Corona-Pandemie sehr deutlich zutage tritt.

 

Themenkomplex Homeschooling

Unter diesem Stichpunkt wurden im Hauptpersonalrat mit dem Kultusministerium Fragen zur technischen Ausstattung, der Leistungsbewertung und des Datenschutzes angesprochen. Hier zeigte sich, dass viele der Fragen ad hoc schwierig zu beantworten waren, da sich vieles im Fluss befand – und auch zum Zeitpunkt des Schreibens dieser Nachrichten noch befindet. Eine genaue Vorhersage konnte somit bei einzelnen Punkten nicht getroffen werden.

Hierbei ging es u.a. um den Erlass zur digitalen Kommunikation von Lehrkräften und ein Informationsblatt des hessischen Datenschutzbeauftragten. Dabei zeigte sich der Hauptpersonalrat ebenso wie das Kultusministerium verwundert über Stellungnahmen des Hessischen Datenschutzbeauftragten. Nicht nachvollziehbar sei für den Hauptpersonalrat die Aufweichung von Grundsätzen in den Datenschutzbestimmungen. Auch vom Kultusministerium werden Anwendungen wie z. B. WhatsApp oder Zoom als bedenklich eingestuft, zumal für deren dienstlichen Einsatz die Rechtsgrundlage fehlt.

Es gab Abstimmungsprozesse von Seiten des Ministeriums und des Datenschutzbeauftragten, um schnelle Hilfen und Handreichungen entwickeln zu können. Zur Kenntnis genommen wurde auch, dass die Server des Schulportals Hessen völlig überlastet gewesen seien. Hier wurde zügige Abhilfe versprochen.

Aus Sicht des dlh ist es bei der über die Lehrkräfteakademie häufig und verbreitet eingesetzte Lernplattform „Moodle“ wichtig, dass ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit diese zur Zufriedenheit der Lehrkräfte wie auch der Schülerschaft funktionieren kann. Für das derzeit mit Aufnahmestopp weiterer Schulen versehene Schulportal wäre in den Sommerferien Gelegenheit zur weiteren Aufstockung der Kapazitäten.

Dieser Themenkomplex wird weiterhin im Hauptpersonalrat auf der Agenda bleiben, um aktuelle, anstehende nicht nur regelungsnotwendige Dinge zu besprechen. Der dlh wird weiter in seinen Nachrichten berichten.

  

Zusammenarbeit mit Ditib

Die Nachricht über die Aussetzung der Zusammenarbeit mit Ditib kam für den Hauptpersonalrat nicht völlig überraschend, gab es doch im Vorfeld mehrere Gutachten und Verhandlungen über satzungs- und vereinsrechtliche Belange. Letztendlich konnte Ditib keine Erklärung zur Unabhängigkeit vom türkischen Staat abgeben, und als Konsequenz wird die Zusammenarbeit zum Ende des laufenden Schuljahres eingestellt.

Der dlh findet, dass das Kultusministerium mit seinen angelaufenen Ersatzplanungen, z. B. mit der Einführung des Faches Islamunterricht gut aufgestellt ist. Auf ein vorhersehbares Ende der Zusammenarbeit sieht der dlh das Kultusministerium über sein zuständiges Fachreferat gut vorbereitet.

 

Änderungsverordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes

Zunächst konnte im gemeinsamen Diskurs mit dem Kultusministerium und der Lehrkräfteakademie geklärt werden, dass die 15%-Kürzung der Bezüge der LiV nach dem Examen bis zu den Sommerferien ausgesetzt seien. Weiterhin gehe die Lehrkräfteakademie davon aus, dass erst nach den Sommerferien wieder Bedingungen gegeben seien, die eine Prüfung im Unterricht zulassen. Wiederholungsprüfungen sollen, wo immer dies realisierbar sei, noch in diesem Schuljahr erfolgen. Zu einer möglichen Verlängerung des Vorbereitungsdienstes wurde ausgeführt, dass diese längstens sechs Monate ab dem Termin der ursprünglichen Wiederholungsprüfung betrage. Dies sei aber davon abhängig, ob nach den Sommerferien eine Wiederholungsprüfung möglich sei. Eine Regelung, die 2. Staatsprüfung derzeit grundsätzlich als Videokonferenz abzuhalten, wird vom Hauptpersonalrat wie auch von der Lehrkräfteakademie als äußerst problematisch gesehen. Allenfalls könne man sich vorstellen, solche Prüfungen in Einzelfällen zu genehmigen, falls alle Beteiligten mit diesem Modus der Prüfung einverstanden seien. Die Beteiligung der Personalräte wird vom HKM und der Lehrkräfteakademie als selbstverständlich erachtet.

Der dlh meint dazu, dass von Seiten der Lehrkräfteakademie ein äußerst bedachtes Verhalten und eine kluge, flexible Vorgehensweise in Zusammenhang mit den stark veränderten Rahmenbedingungen in Bezug auf die Prüfungen der LiV gewählt wurde. So konnte in Abstimmung zwischen Kultusministerium und Hauptpersonalrat eine bestmögliche Abfederung der durch das Coronavirus entstandenen Situationen zum Wohle der LiV erreicht werden.

  

Verpflichtende Abordnung von gymnasialen Lehrkräften an Grundschulen

Mit der Pressemitteilung vom 24.04.2020 verkündete das Kultusministerium ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das u. a. vorsieht, Gymnasiallehrkräfte über eine verpflichtende Schulquote an Grundschulen zwangsabzuordnen. Diese nach §73 HPVG (Maßnahmen die keinen Aufschub dulden, können per vorläufiger Regelung umgesetzt werden) eingeleitete Maßnahme stößt in Hauptpersonalrat und dlh auf großes Unverständnis. Die beabsichtigte Zwangsabordnung von gymnasialen Lehrkräften wird für große Unruhe an den Schulen sorgen. Von der motivationalen Lage der betroffenen abgeordneten Lehrkraft abgesehen, wird diese Maßnahme enorme Sprengkraft an den Schulen haben, spiegeln sich doch erhebliche Unterschiede nicht nur in fachlichen Anforderungen und pädagogischen Gegebenheiten in den Berufsgruppen wider. Auch die Umsetzung nach §73 erscheint dem Hauptpersonalrat mehr als fragwürdig.

Zum Redaktionsschuss ließ der Hauptpersonalrat ein Beschlussverfahren juristisch prüfen.   Schließlich ist der Lehrkräftemangel nicht „Corona“ geschuldet, sondern war in allen Lehrämtern außer dem gymnasialen schon seit geraumer Zeit präsent. Zudem ist mit dem Herauswachsen der Nulljahrgänge an den Gymnasien und Gymnasialzweigen, die bei einer Umstellung von G8 auf G9 entstanden sind, zu erwarten, dass der Bedarf an Gymnasiallehrkräften wieder steigt. Der dlh meint, dass der Lehrkräftemangel in den Grundschulen, der bereits seit einigen Jahren herrscht, nun nicht auf dem Rücken der Gymnasiallehrkräfte ausgetragen werden sollte und darf. Eine freiwillige Abordnung im Einvernehmen mit der betreffenden Lehrkraft und den beteiligten Schulen ist für den dlh akzeptabel, eine Zwangsabordnung über eine Dienstverpflichtung lehnt er kategorisch ab.

 

dlh-Landesvorsitz ab Juni 2020

Ab 1. Juni 2020 wird die momentane Fraktionssprecherin Annabel Fee den Landesvorsitz des dlh übernehmen, da Edith Krippner-Grimme zum 31.Mai 2020 dieses Amt niederlegen wird. Die Landesleitung dankt der scheidenden Landesvorsitzenden für ihren Einsatz und das langjährige Engagement und wünscht der neuen Landesvorsitzenden viel Erfolg im neuen Amt.

  

Veranstaltungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände glb, HPhV und VDL

  •  Die Veranstaltungen des dlh und seiner Mitgliedsverbände wurden Corona bedingt abgesagt.
  • Der dlh weist darauf hin, dass der DLH-Ratgeber (Autor Herbert Grimme) in seiner 29. Auflage erschienen und über die Mitgliedsverbände verfügbar ist.

 

Gez. Jürgen Hartmann

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