Dubiose Angebote zur Berechnung von Pensionsansprüchen – Achtung, Fishing!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

leider wurden wir in letzter Zeit wiederholt von Kolleginnen und Kollegen darüber informiert, dass sie aufgrund eines dubiosen Angebots zur Berechnung ihrer Pensionsansprüche die Daten ihrer beruflichen Daten Laufbahn per Telefon weitergegeben hätten. In der Folge erhielten sie eine Forderung über 120€ für eine Dienstleistung, die aber gar nicht oder nur unzulänglich erbracht worden sei.

Eine exakte vorläufige Berechnung Ihrer künftigen Pensionsansprüche setzt die Kenntnis einer Vielzahl von Daten voraus, die in der Regel nicht per Telefon zu ermitteln sind. Insofern kann es sich nicht um einen seriösen Dienstleister handeln, sondern um eine Institution, die schnell lediglich 120€ einnehmen oder irgendwelche Finanzprodukte zur Vorsorge verkaufen möchte. Vor solchen Tricks kann man nur warnen.

Das Interesse an einer vorläufigen Berechnung Ihres Pensionsanspruchs ist verständlicher-weise sehr hoch. Daher sei an dieser Stelle auf seriöse Methoden verwiesen:

Zuständig für eine solche Berechnung ist das Regierungspräsidium Kassel. Dort sind Ihre dienstlichen Daten – hoffentlich vollständig und korrekt – hinterlegt. Mit dem Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz wurde 2013 in §65 des Hessischen Beamtengesetzes beschlossen, dass diese Behörde auf schriftlichen Antrag eine Auskunft zum Anspruch auf Versorgungsbezüge nach der Sach- und Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Antragstellung erteilt. Ein solcher Antrag kann in der Regel ab dem 55. Lebensjahr oder bei bevorstehender Dienstunfähigkeit gestellt werden. Mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 3 Monaten ist zu rechnen.

Antragsformulare zur Versorgungsauskunft nach §65 HBeamtVG und ein Merkblatt sind unter https://rp-kassel.hessen.de erhältlich. Dort ist auch die postalische Adresse der Behörde genannt.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass Ihr Lehrerverband VDL ebenso eine vorläufige Berechnung oder auch eine Überprüfung Ihres Behördenbescheids anbietet. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an das Referat Recht und Besoldung des VDL.

Wir gehen davon aus, dass mit diesen Informationen einige dubiose Forderungen von unseriösen Anbietern und Ausgaben vermieden werden können.

 

Manfred Timpe

Tobias Jost

Referat Besoldung und Rechtsschutz

 

 

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