Informationen zum Landesticket 2020

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und auch die Gültigkeit des Landestickets für den öffentlichen Dienst in Hessen.

Kurz und knapp zusammengefasst: Auch im neuen Jahr gibt es das Jobticket zu den gleichen Konditionen wie im Jahr 2019.

Eine Versteuerung als geldwerter Vorteil ist nicht erforderlich, Wegekosten können gegenüber dem Finanzamt nach wie vor geltend gemacht werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Mitarbeiterbrief, den Sie hier herunterladen können.

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