Presseschau 01/2018 – Für Sie im Netz gefunden

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Einstieg in das Jahr 2018 eine erste kleine Presseschau für Sie.

Sie sind im Netz auf einen lesenswerten Artikel gestoßen? Dann schicken Sie uns bitte den Link an homepage@vdl-hessen.info.

Herzliche Grüße vom Homepage-Team

 

Bürgerversicherung: Alle schlechter versorgt

04.01.18 – Vor den negativen Folgen einer so genannten Bürgerversicherung hat der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach erneut gewarnt.

„Das Einheitsversicherungsmodell der SPD löst weder die finanziellen oder strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung, noch sorgt es für mehr Gerechtigkeit“, sagte der dbb Chef der Nachrichtenagentur dpa am 3. Januar 2018 in Berlin. Mangels Konkurrenz und Quersubventionierung „werden am Ende alle gesetzlich Versicherten schlechter versorgt sein als heute und die, die es sich leisten können, werden sich qualitativ hochwertige ärztlich Versorgung auf dem ‚Markt‘ dazu kaufen“, so Silberbach.

Auch auf Seiten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestehen Bedenken gegen die Einführung einer Bürgerversicherung: Die Probleme der privaten Krankenversicherung dürften nicht auf dem Rücken der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung gelöst werden, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, der dpa mit Blick auf Überlegungen, dass privat versicherte Beamte individuelle Wechseloptionen in die gesetzliche Krankenversicherung bekommen und zudem die höheren Arzthonorare für Privatversicherte möglicherweise zu Lasten gesetzlich Versicherter angeglichen werden sollen, falls die PKV abgeschafft wird.

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Regierungsbildung: Frauen- und Gleichstellungspolitik muss Schwerpunktthema sein

05.01.18 – Mit Blick auf die laufenden Sondierungsgespräche für eine Große Koalition hat die dbb bundesfrauenvertretung vor weiteren Rückschritten bei der Gleichstellung in Deutschland gewarnt. „Frauen und Männer müssen in gleichem Maße am wirtschaftlichen Aufschwung teilhaben. Das gelingt nur, wenn die künftigen Regierungsparteien die Frauen- und Gleichstellungspolitik zu einem Schwerpunkthema machen“, stellte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 5. Januar 2018 heraus.

Dazu gehöre insbesondere auch ein paritätisch mit Männern und Frauen besetztes Kabinett. „Wir erinnern Bundeskanzlerin Merkel hier an ihr Wahlkampfversprechen. Gleichstellung muss an der politischen Spitze sichtbar vorgelebt werden“, so Wildfeuer.

Zudem fordert die dbb bundesfrauenvertretung von der künftigen Bundesregierung ernsthafte Bemühungen, die Defizite bei der Chancengleichheit im öffentlichen Dienst auszugleichen. „Wir sprechen von der Umsetzung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen, die sich nicht negativ auf die Leistungsbewertung auswirken. Das heißt, wir benötigen eine konstruktive Auseinandersetzung mit der aktuellen Beurteilungs- und Beförderungskultur im öffentlichen Dienst. Es gilt diskriminierungsanfällige Regelungen und Kriterien zu eliminieren. Die tatsächliche Arbeitsleistung muss ausschlaggebend für eine Beförderung sein – und zwar unabhängig von der Wochenarbeitszeit der zu beurteilenden Beschäftigten.“

Überdies spricht sich die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung für eine Weiterentwicklung der bestehenden Quotenregelungen für die öffentliche Verwaltung und Unternehmen der öffentlichen Hand aus. „Nur so kann es gelingen in einem relativ überschaubaren Zeitraum qualifizierte Frauen in Führungspositionen zu bringen“, betonte Wildfeuer.

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Friedhelm Schäfer im Interview: Berufsbeamtentum: Garant für Verlässlichkeit und wichtiger Standortfaktor

05.01.18 – Das Berufsbeamtentum mit dem ihm innewohnenden Streikverbot ist ein wichtiger Standortfaktor für die Bundesrepublik Deutschland. Das hat Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, betont.

„Die deutsche Einheit oder die Bewältigung der Flüchtlingswelle sind beste Nachweise, dass das Berufsbeamtentum ein Garant für Sicherheit und Verlässlichkeit sowie ein wichtiger Standortfaktor ist“, sagte der dbb-Vize in einem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“ (Ausgabe vom 5. Januar 2018). „Ich glaube nicht, dass es in Deutschland in der Politik irgendwelche Bestrebungen gibt, an dem Ist-Zustand der Verbeamtung etwas zu ändern. Und angesichts der demografischen Entwicklung ist gerade die Möglichkeit der Verbeamtung wieder ein Instrument, um fähige Nachwuchskräfte in den öffentlichen Dienst zu holen.“

Mit Blick auf den immer wieder diskutierten Beamtenstatus für Lehrerinnen und Lehrer findet Schäfer klare Worte: „Bildung ist die wichtigste Ressource in Deutschland überhaupt. Wir sollten pfleglich damit umgehen. Um diesen Anspruch abzusichern, halte ich es für sinnvoll, dass Lehrer durchweg als Beamte eingesetzt werden. In den alten Bundesländern sind sie es weit überwiegend.“ In den neuen Bundesländern, insbesondere Sachsen, wo die Lehrer bislang mehrheitlich im Angestelltenverhältnis stehen, „wird es zumindest in den nächsten fünf Jahren wieder einen Trend zur Verbeamtung geben“, prognostiziert Schäfer.

Der voraussichtlich in diesem Jahr anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu mehreren Klagen gegen das beamtenrechtliche Streikverbot sieht der dbb-Vize gelassen entgegen: „Ich bin fest davon überzeugt, dass Karlsruhe das Verbot von Beamtenstreiks bestätigt. Wenn Sie die bisherige Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts auf diesem Feld sehen, wüsste ich nicht, warum es zu einer anderen Auffassung kommen sollte.“

>>>Zum vollständigen Interview auf stuttgarter-zeitung.de:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.streikrecht-fuer-beamte-das-beamtentum-garantiert-verlaesslichkeit.66b9d503-925b-44c5-b608-120998d058bd.html05.01.2018     Nr. 03/2018

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Stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb zählt zu Initiatoren – Jürgen Böhm startet Erfahrungsaustausch „Gemeinsam für Demokratie“

05.01.18 – Das Projekt richtet sich an Lehrer in Israel und Bayern, um sich in Sachen Wertevermittlung und Demokratieerziehung gegenseitig zu beraten. „Wir wollen uns austauschen über die besten Wege, jungen Menschen demokratische und pluralistische Werte zu vermitteln“, so Böhm, Chef des Verbandes Deutscher Realschullehrer (VDR).

Das Projekt soll Lehrkräfte bei der Integrationsarbeit an den Schulen beider Länder unterstützen. Integration ist ein Schlüssel für das Zusammenleben in Israel, das ein Schmelztiegel unterschiedlicher Kulturkreise ist. Juden aus Europa, Nordafrika, dem Orient und Russland, Alteingesessene und erst in jüngerer Zeit eingewanderte Menschen sowie auch muslimische und christliche Araber bilden die israelische Gesellschaft. Und Bayern, so unterschiedlich die Lage auch sein mag, steht wie alle deutschen Bundesländer vor der großen Aufgabe der Integration geflüchteter Menschen, die in den Jahren 2015 und 2016 in großer Zahl nach Europa kamen. „Unsere Schulen stehen vor einer besonderen Herausforderung, die wir zum Wohle der Kinder und Jugendlichen gleich welcher Herkunft und auch im Sinne unserer Gesellschaft, unserer inneren Ordnung und unseres sozialen Friedens meistern müssen“, zeigt sich Jürgen Böhm überzeugt.

Im Mittelpunkt des Projekts steht die Begegnung mit Schülerinnen und Schülern, die unterschiedliche soziale, ethnische und religiöse Wurzeln haben. Im November 2017 besuchten bayerische Lehrerinnen und Lehrer israelische Schulen und tauschten sich dort mit ihren Kolleginnen und Kollegen und Vertretern des Bildungsministeriums in Israel aus. Bereits im Februar war eine israelische Delegation in Bayern gewesen. „Das Projekt ist Teil des Wertebündnisses Bayern, in dem unter anderen alle dbb Lehrergewerkschaften über die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände (abl) aktiv sind“, weiß Böhm zu berichten. Böhm war 2015 Präsident dieser Arbeitsgemeinschaft. „Unser Ziel ist das friedliche Zusammenleben in einer weltoffenen, toleranten Gesellschaft. Das Projekt kann auch als ein Beitrag zur Prävention von Extremismus verstanden werden.“ Böhm wünscht sich ausdrücklich, dass das Projekt über die Landesgrenzen hinaus ausstrahlt. Aktuell ist eine Methodensammlung in Arbeit, die schon bald allen Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung stehen soll.

Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende betont allerdings auch, dass das Engagement der Lehrkräfte allein nicht ausreichen werde, die Integration zu schaffen. „Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und die Landesregierungen stehen in der Pflicht, unsere Schulen entsprechend mit qualifiziertem Personal und auch materiell adäquat auszustatten.“ Die diesbezüglichen Forderungen des dbb bestünden unabhängig von der Initiative des Wertebündnisses Bayern. Der dbb verabschiedete zudem im Juni 2017 ein Positionspapier zur Rolle der Bildungseinrichtungen bei Demokratieerziehung und Wertevermittlung, das unter anderem mehr Zeitressourcen für die Lehrerinnen und Lehrer von den Dienstherren einfordert.

Zur Homepage des Projekts „Gemeinsam für Demokratie. Israel und Bayern“:

https://www.wertebuendnis-bayern.de/gemeinsam-fuer-demokratie-2/

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Eltern immer kratzbürstiger: Wie sich Lehrer für aufreibende Gespräche wappnen können

DÜSSELDORF. Immer öfter eskalieren Streitigkeiten zwischen Eltern und Lehrern. Die Anlässe, weshalb Väter und Mütter Pädagogen verklagen, werden zunehmend nichtiger. Ein aktueller Fall aus München, über den News4teachers berichtete, belegt das eindrucksvoll: Ein Zehnjähriger nässt sich in der Klasse ein – gegen seinen Lehrer liegt nun eine Anzeige „wegen Körperverletzung im Amt und Nötigung“ vor. Der soll dem Jungen zuvor verboten haben, auf die Toilette zu gehen.

Der Fall wirft viele Fragen auf: Hätte die zweifellos unglückliche Situation nicht in einem persönlichen Gespräch zwischen allen Beteiligten geklärt werden können? Überhaupt: Was können Lehrer dafür tun, dass sich Konflikte mit Eltern gar nicht erst hochschaukeln? Dazu veröffentlichen wir hier einen Beitrag von Dr. Ines Oldenburg von Institut für Pädagogik der Universität Oldenburg, der anschaulich macht, wie sich womöglich schon frühzeitig die Weichen auf Deeskalation stellen lassen ohne dabei die eigene Position aufzugeben. Der Text erschien zunächst in der Zeitschrift “Grundschule”.

Zum Spannungsverhältnis von staatlichem und elterlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag: Deeskalationsstrategien für Lehrkräfte im schwierigen Feld der Elternmitwirkung an Schule.

„Eltern werden immer kratzbürstiger“ – so berichtete neulich eine Grundschullehrerin. Dies ist die Wahrnehmung vieler Lehrkräfte: In das Miteinander von Lehrkräften und Schulkindern „grätschen“ verstärkt Eltern – die oft aus einer ganz anderen Perspektive mit dem Anspruch auf eine rechtlich relevante Entscheidung im Konfliktfall drängen. Viele Eltern denken, dass die Verhältnisse in der Schule verrechtlicht sind – sie reklamieren, „das Recht“ in ihrem Sinne auszulegen und anzuwenden. Pädagogik spielt kaum eine Rolle. Lehrkräfte fühlen sich dadurch oft unter Druck gesetzt. Das Spannungsverhältnis von Elternrecht und staatlichem Bildungsauftrag wird vor dem gesellschaftlichen Hintergrund der zunehmenden Individualisierung und Pluralisierung der Lebensformen besonders deutlich, wenn es beispielsweise um die Ausgestaltung von Sexualerziehung im Sachunterricht geht. Andere Felder sind Fragen zu Problemen der Aufsicht und natürlich in erster Linie Infragestellungen bei der Leistungsbewertung.

Hin- und hergerissen

Bei der Wahrnehmung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags stößt Schule immer wieder auf Schwierigkeiten, wenn sie den Erwartungen der Eltern nicht gerecht wird, „bisweilen scheinen schulische Maßnahmen Elternrechte zu beeinträchtigen. Nicht selten ist es der Schüler selbst, der zwischen den Ansprüchen der Schule und denen der Eltern hin- und hergerissen ist“. (Avenarius/Füssel 2008, S. 13)

Zeitschrift ‚Grundschule‘

Früher galten Lehrer als unantastbar. Sie waren viel geachtete Respektspersonen. Doch diese Sichtweise hat sich längst überholt. Sehen Eltern heutzutage eine Lehrkraft im Unrecht und ihren Sohn oder ihre Tochter in irgendeiner Weise in der Schule benachteiligt, werden sie aktiv, beschweren sich bei der Dienstaufsicht oder beschreiten sogar den Klageweg. Das wirft grundsätzliche Fragen auf: Was dürfen Lehrer eigentlich und was nicht? Wo warten im Dickicht des Schulrechts besondere Fallstricke? Wir wollen Ihnen Orientierung bieten und haben Experten befragt, was Lehrer im Schulalltag an rechtlichen Aspekten beachten sollten und auch müssen.

Der staatliche Erziehungs- und Bildungsauftrag ist dem elterlichen Recht auf Erziehung nicht nach-, sondern gleichgeordnet (BVG 1977). Danach nehmen Eltern die Rolle begleitender Partner für Pädagogik, Schule und Pädagogen ein. Die inhaltliche Bedeutung für diese Zusammenarbeit resultiert sowohl aus dem Mitwirkungsgebot (z. B. NSchG § 96) der Eltern und Erziehungsberechtigten als auch aus den Rechten der Schule selbst. „Erst der Lehrer, der seine eigene Rechtstellung und die der sonst dem Schulleben beteiligten Gruppen kennt, kann seinen pädagogischen Auftrag mit der notwendigen Selbstsicherheit und der ihm jeweils eingeräumten Freiheit erfüllen.“ (Leitideen Schul- und Beamtenrecht Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Baden-Württemberg, Zugriff 9.12. 2015). Überdies gehören zu den Kernkompetenzen eines Pädagogen die Empathie und Authentizität in der Begegnung, die Wertschätzung und die Akzeptanz des anderen – Merkmale, die die grundsätzliche Voraussetzung für eine auch im Schulalltag gelingenden Kommunikation sind. Vor diesem Hintergrund prägt das Schulrecht das schulische Miteinander und Handeln „neben und zusammen mit pädagogischen Theorien und Begriffen, von denen es im Übrigen häufig gar nicht zu trennen ist“ (Böhm 2005, S. 1).

Rechtliche Vorgaben im schulischen Kontext sind in großem Umfang von Pädagogen, Fachdidaktikern und anderen pädagogischen Professionen geschrieben – von Juristen in der Regel lediglich redigiert. Das ist wichtig zu wissen: Rechtliche Vorgaben sind Stützen von pädagogisch professionell agierenden Personen, da sie aus pädagogischer Perspektive verfasst sind. Es lohnt sich, mit der durchaus provokativen Prämisse „Alles, was pädagogisch sinnvoll ist, kann rechtlich nicht falsch sein“ (Habermalz 2006) auf die rechtlichen Vorgaben zu blicken. Schulrechtliche Vorgaben dienen in der Regel als „Verbündeter“ der Lehrkraft, um eigene Positionen, Sichtweisen, Vorgehensweisen zu stützen. Als Lesehilfe gilt die Beachtung von Formulierungen in Bezug auf ihren Interpretationsspielraum: Handelt es sich um eine „Kann-Bestimmung“ oder um eine „Soll-Bestimmung“ oder um eine „Muss-Bestimmung“?

„Arbeitsbündnis“ herstellen

Bevor es jedoch zu einer rechtlichen Auseinandersetzung insbesondere mit Eltern kommt, gilt es für die Lehrkraft, ein „Arbeitsbündnis“ mit den Eltern herzustellen. Eltern haben das Recht und die Pflicht, sich um ihre Kinder zu kümmern (vgl. §2, Abs. 1 GG).  Im Zentrum aller pädagogischen Bemühungen muss das Kind aus der Sicht der Eltern und der Schüler bzw. die Schülerin aus der Perspektive der Lehrkraft stehen. Es gilt für Lehrkräfte, Eltern mit ihren Anliegen ernst zu nehmen. Dies kann ein erster Schritt zur Deeskalation sein. Eltern müssen sich ernst genommen fühlen. Unter dieser Voraussetzung sollten alle weiteren Gespräche zu den Konfliktfällen geführt werden – die Wirkung von Gesprächen Auge in Auge sollte nicht unterschätzt werden.

Eine Vertrauensbeziehung hilft, Konflikte zu bewältigen. Eine solche Vertrauensbeziehung ist gekennzeichnet durch aktives Zuhören und Akzeptanz. Diese ist jedoch nicht zu verordnen, kann aber durchaus trainiert werden. Ein gelingendes „Arbeitsbündnis“ mit Eltern beugt rechtlicher Auseinandersetzung vor.

Grundlage ist die professionelle Reflexion der Lehrkräfte hinsichtlich der „Anwürfe“ von Eltern. Ich als Lehrkraft muss akzeptieren, dass die Eltern berechtigt sind, etwas zu sagen. Im Zentrum muss das Kind stehen: auf der einen Seite ich als Lehrkraft als pädagogisch Professioneller – auf der anderen Seite die Eltern als Profis für ihr Kind.

Die im Folgenden aufgeführten Checklisten tragen zu einem  professionellen Umgang mit Elternkonflikten bei.

Wichtig ist, dass die Lehrkraft sich vor jeder Aktion zunächst selbstbewusst Zeit nimmt, um die beanstandete Situation zu reflektieren. Ein gut vorbereitetes Gespräch ist der Dreh- und Angelpunkt für das weitere „Konfliktmanagement“.

Das Nachdenken über den Anwurf von Eltern kann die eigene Position relativieren und zu einer Lösungsorientierung entscheidend beitragen. Eine Absicherung von pädagogischen Fragestellungen über das Schulrecht kann hierbei durchaus hilfreich sein – eine systemische Betrachtungsweisen gilt es zudem immer mit einzubeziehen (z. B. welche Konzepte gibt es zu dem Themenbereich an meiner Schule? Gibt es entsprechende Fachkonferenzbeschlüsse?). Die Betrachtung des Konfliktfalles auf der Systemebene hilft der Lehrkraft, den Konflikt von einer persönlichen Ebene zu einer sachlichen Ebene zu transferieren. Eine  konsensorientierte Schulentwicklung stärkt die Lehrkraft in der einzelnen Konfliktsituation, sie ist nicht alleine als Subjekt den Anwürfen ausgesetzt.

Unmittelbar hilfreich kann eine Strukturierungshilfe zur ersten Analyse des Konfliktfalles nach der „PIN“-Regel (in Anlehnung an Mörking o. J.) sein, die auf weitgehend alle Konfliktsituationen anwendbar ist:

>>> Hier lässt sich das Heft 1/2016 der “Grundschule” bestellen oder lassen sich einzelne Beiträge herunterladen (kostenpflichtig).

Die Autorin Privatdozentin Dr. Ines Oldenburg, geboren 1972, sammelte nach ihrem Lehramtsstudium für Grund- und Hauptschulen vielfältige Erfahrungen als Lehrerin und Rektorin einer Grundschule.

Ab 2006 arbeitete sie fünf Jahre als Regierungsschuldirektorin bei der niedersächsischen Schulinspektion. Seit 2013 vertritt sie die Professur für die Didaktik des Sachunterrichts an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Sie ist im Beirat der Zeitschrift “Grundschule” des Westermann-Verlags.

Literatur

  • Avenarius, H.;  Füssel, H.-P. (2008): Schulrecht im Überblick. Darmstadt.
  • Böhm, T. (2005): Schulrechtliche Fallbeispiele für Lehrer. München.
  • Habermalz, W. (2006): Seminarmitschrift von I. Oldenburg im Rahmen eines Seminars zur Ausbildung von angehenden Schulaufsichtsbeamten und -inspektoren. Loccum.
  • Meyer-Ahrens, O. (o.J.): Konfliktgespräche mit Eltern erfolgreich führen. Unveröffentl. Manuskript. Oldenburg.
  • Mörking, D. (o.J.): Die PIN-Regel als Reflexions-Instrument. Unveröffentl. Manuskript. O.O..
  • Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Grundschulen, …) Lörrach: Ausbildungsstandards der Staatl. Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (…): Schul- und Beamtenrecht. Abrufbar unter: www.seminare-bw.de (Zugriff am 9.12. 2015)

news4teachers.de  06.01.2018

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Vier von fünf Flüchtlingen schaffen Deutsch-Test nicht

Immer mehr Flüchtlinge erreichen trotz Förderung in besonderen Kursen nicht das sprachliche Mindestniveau für einen Helfer-Job oder eine Ausbildung in Deutschland. Teilnehmer aus zwei Ländern schnitten besonders schlecht ab.

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erreichen mehr als 80 Prozent der Flüchtlinge in Sprachkursen nicht das Sprachniveau B1, das Jobcenter und Arbeitsagenturen als Mindestanforderung für einen Helfer-Job oder eine Ausbildung bezeichnen. Das berichtet die Zeitung „Bild am Sonntag“ und beruft sich dabei auf Informationen des BAMF. Besonders schlecht schnitten demnach Teilnehmer aus Eritrea und dem Irak ab.

Jobcenter und Arbeitsagenturen seien besorgt über eine wachsende Zahl von Analphabeten unter den Flüchtlingen. Zwar hätten im ersten Halbjahr 2017 rund 43.000 Menschen an einem speziellen Integrationskurs für Analphabeten des BAMF teilgenommen, was einem Plus von rund zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspreche. Allerdings hätten trotz extra kleiner Lerngruppen und bis zu 1300 Unterrichtsstunden danach immer noch vier von fünf Flüchtlingen so schlecht Deutsch gesprochen, dass sie keine Aussicht auf einen Helfer-Job oder eine Ausbildung hätten.

faz.net 07.01.18

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Eröffnung der dbb Jahrestagung 2018 – Silberbach: Deutschland muss digitale Kleinstaaterei beenden

08.01.18 – Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat mit Blick auf die Modernisierung des öffentlichen Dienstes die Politik zu einem Pakt für Digitalisierung aufgerufen.

„Für eine wirklich sichere, ganzheitliche digitale Strategie muss es ein Zusammenspiel von Bund, Ländern und Gemeinden geben“, sagte Silberbach in seiner Grundsatzrede bei der dbb Jahrestagung am 8. Januar 2018 in Köln. „Derzeit hängt Deutschland im Zeitalter der digitalen Kleinstaaterei fest. Das widerspricht dem Gedanken der Vernetzung. Es gibt zwar vielversprechende regionale IT-Initiativen, aber eben keinen verbindlichen nationalen Masterplan.“ Dabei gehe es nicht nur um grundlegende technische Notwendigkeiten wie den Breitbandausbau, sondern um eine seriöse Planung des personellen, organisatorischen und finanziellen Aufwandes.

„Gerade in der kritischen Umstellungsphase auf digitalisierte Prozesse steigt die ohnehin hohe Arbeitsbelastung, daher ist eher mehr als weniger Personal erforderlich. Zudem müssen die Beschäftigten entsprechend qualifiziert werden“, erklärte Silberbach. Für Fortbildungen gebe die öffentliche Hand allerdings nur ein bis drei Prozent des Personalbudgets aus, in der Privatwirtschaft sei es das Drei- bis Vierfache. „Ohne die Erfahrung der Praktiker kann die Digitalisierung aber nicht gelingen. Wir gehen daher von einem mittelfristigen Investitionsbedarf für Hard- und Software sowie Qualifizierung im zweistelligen Milliardenbereich aus“, so der dbb Chef.

Bei der Digitalisierung staatlicher Dienstleistungen, mahnte der dbb Bundesvorsitzende, müssten auch die veränderten Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden. Wenn Arbeit immer und überall verfügbar sei, ermögliche das viele Freiheiten, um sie beispielsweise familienfreundlicher zu gestalten. „Das birgt aber auch die Gefahr der Entgrenzung, der mangelnden Trennung von Arbeit und Privatleben“, warnte Silberbach. „Deshalb müssen Personal- und Betriebsräte über die Einhaltung adäquater Spielregeln wachen können. Auch dabei ist die Politik gefordert, etwa durch die grundlegende Modernisierung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst.“

Vor dem Hintergrund der langwierigen Regierungsbildung auf Bundesebene betonte Silberbach in seiner Rede zudem erneut die Bedeutung der Verwaltung: „Der öffentliche Dienst ist die unverrückbare Konstante eines Staates, verlässlich, korrekt und engagiert.“ Doch dessen Funktionsfähigkeit sei zunehmend gefährdet. „Die Menschen warten monatelang auf einen Termin beim Bürger- oder Standesamt. Eltern finden keinen Kita-Platz für ihre Kinder. Straßen werden nicht gebaut, weil Ingenieure fehlen. Die Justiz muss Verfahren wegen Personalmangel einstellen. Da ist Gefahr im Verzug“, mahnte der dbb Bundevorsitzende. Diese Fälle zeigten auch, dass nicht alle Probleme mit moderner IT gelöst werden könnten, sondern angemessene Personalausstattung und gute Arbeitsbedingungen immer noch die Basis für staatliche Ordnung seien. Silberbach: „Es kommt im öffentlichen Dienst auf den Menschen an. Das war so, ist so und das wird auch so bleiben.“

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Frankreich – Können Schüler ohne Smartphone leben?

Keine Smartphones an französischen Schulen ab September 2018: Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat sein Versprechen aus dem Wahlkampf eingelöst. Wir haben Schüler nach ihrer Meinung gefragt.

Schluss mit Whatsapp, Facebook und Surfen im Internet während des Unterrichts – aber auch Schluss mit dem schnellen Nachgooglen von Wissen, dem Austauschen von Kontakten oder dem entspannten Daddeln in der Mittagspause: Ab Herbst sollen Frankreichs Schüler ihre Handys zu Beginn des Schultags abgeben und bis zur letzten Stunde wegsperren lassen, auf dem Schulgelände wird ein absolutes Verbot herrschen.

Das hat die französische Regierung kurz vor dem neuen Jahr angekündigt.

Smartphones verboten: Keine Handys an Frankreichs Schulen ab Herbst 2018

Das Handy gehört genauso zum Schulalltag wie alte Pausenbrote und Klokabinen-Schmierereien – jedenfalls in Deutschland. Lehrer können Handys zwar im Unterricht verbieten, aber es gibt kein generelles, gesetzlich verankertes Handyverbot. Nur an bayerischen Schulen sind Mobiltelefone außer für Unterrichtszwecke prinzipiell auszuschalten. Doch selbst dort steht die Regelung auf der Kippe.

Vor der Schulaufgabe die Notizen in der Whatsapp-Gruppe teilen und danach mit Stöpsel im Ohr und den Beats von Princess Nokia den Stress vergessen, mit der besten Freundin einen Chatverlauf analysieren und Memes mit nervigen Lehrersprüchen verschicken: Was in Deutschland auch während der Pause geht, ist in Frankreich bald Geschichte. Zu den Wahlversprechen von Emmanuel Macron gehört nämlich das absolute Handyverbot in Schulen.

Im Video: Dürfen Lehrer in der Schule Handys wegnehmen?

Anfang Dezember hat nun der französische Bildungsminister Jean-Michel Blanquer angekündigt, das Verbot ab dem neuen Schuljahr 2018 an Grundschulen und weiterführenden Schulen durchzusetzen. Die Reaktionen im Netz auf die Pläne von Macrons Minister reichen von Beifall bis Empörung.

Macrons Regierung muss sich für das Handyverbot in Frankreich rechtfertigen

Ein siebzehnjähriger Twitteruser schreibt:„Das Handy ist nicht die Ursache für Mobbing, es zu verbieten ändert rein gar nichts, das Verbot wäre keine Lösung, sondern eine Einschränkung der Freiheit […].“ Ein anderer User unterstützt das geplante Verbot, es hält es für ein wichtiges Mittel „gegen die Entertainment-Blase (soziale Netzwerke, Spiele, Musik, Videos, Porno), in der sich Schulkinder befinden“.

Der Bildungsminister selbst rechtfertigt sich auf Twitter gegenüber dem iPod-Entwickler Tony Fadell und schreibt, dass er für „technologische Innovation“ einstehe, aber eben auch für „überlegtes Handeln“.

J’ai toujours promu l’innovation à l’école, notamment l’innovation technologique.
Cela suppose du discernement comme le savent tous les grands acteurs du numérique.
Merci au concepteur de l’iPod pour son soutien:https://t.co/yPqSGBsMuR

— Jean-Michel Blanquer (@jmblanquer) December 13, 2017

So nutzen französische Schüler ihre Handys und Smartphones im Schulalltag

Am Ende sind es die französischen Schüler, die mit dem Handyverzicht auf dem gesamten Schulgelände leben müssen. Wir haben vier Schüler aus Frankreich gefragt, was sie von dem Verbot halten und wie sie ihre Smartphones in der Schule bisher nutzen.

Jules (17): „Ich brauche mein Handy zur Entspannung“

„Mein Lycée in Chartre hat schon im vergangenen Jahr die Regeln zur Handynutzung verschärft. Seitdem dürfen wir unser Handy nur im Schulhof, aber nicht in den Fluren verwenden. Die Schulleitung will damit erreichen, dass wir uns nicht ablenken lassen und ein besseres Abitur schreiben.

Dafür benutzen meine Freunde während der Mittagspause ihr Handy umso mehr. Manchmal nervt es mich, wenn wir gemeinsam essen und jeder mit gesenktem Kopf am Tisch hockt und auf seinen Bildschirm schaut.

Aber außerhalb der Pause haben wir eben kaum Zeit, Nachrichten zu beantworten oder online die News zu checken. Dank unseres Schulsystems komme ich erst abends nach Hause und habe dann auch noch Hausaufgaben auf.

Hin und wieder das Handy rauszuholen ist deshalb wichtig, um den Kopf freizukriegen. Ich höre gerne Musik, um mich zu entspannen. Das alles wird noch schwieriger mit dem neuen Gesetz. Und ich frage mich echt, wann wir uns dann noch die Zeit für ein Leben außerhalb der Schule und für Entspannung nehmen sollen.“

Constance (17): „Für Einzelgänger ist das Handy in der Schule wichtig“

„Ich gehe auf eine private katholische Schule in Paris, in der Handys schon jetzt eigentlich komplett verboten sind. So sollen wir offen für unsere Mitmenschen bleiben. Im Unterricht dürfen wir das Handy nur verwenden, wenn es einen Lernzweck hat. In Literatur kann ich zum Beispiel für einen Essay zusätzliche Informationen im Internet suchen.

Während den Pausen dürfen wir das Handy nur rausholen, wenn es etwas Wichtiges zu regeln gibt und auch dafür benötigt man die Erlaubnis eines Lehrers. Ich darf zum Beispiel meine Mutter anrufen, wenn eine Stunde ausfällt und ich früher nach Hause komme.

In der Realität sieht das aber etwas anders aus: Zwischen den Unterrichtsstunden checke ich immer mal wieder meine Messenger und Apps. Wir benutzen ständig unsere Handys und stecken sie nur schnell ein, wenn ein Erwachsener vorbeikommt.“

Das Handyverbot in der Schule hat Vor- und Nachteile

Ich bin etwas hin und her gerissen, was das absolute Handyverbot angeht. Natürlich finde ich es schade, wenn ich Freunde sehe, die nur auf den Bildschirm starren, anstatt sich zu unterhalten. Wenn ab Herbst dann tatsächlich die Handys einkassiert werden, sähe es auf dem Pausenhof sicher anders aus.

Gleichzeitig gibt es aber auch Einzelgänger, für die ihr Handy wirklich wichtig ist. Dann sitzen sie nicht nur alleine rum, sondern können Musik hören oder mit Freunden außerhalb unserer Schule chatten.

Manchmal werden Chats und Internetportale auch für Mobbing missbraucht. Bei uns hat jede Klasse einen Gruppenchat, in dem Hausaufgaben oder Termine besprochen werden. Es kam schon vor, dass Schüler sich über einen Dritten lustig gemacht oder die Person verbal angegriffen haben. Aber das kann auch nach der Schule von zuhause aus passieren, ein Handyverbot ändert daran gar nichts.“

Ezra (16): „Ich will selbst entscheiden, wie ich mein Handy nutze“

„Seit ich 13 bin, habe ich ein Handy, also seit drei Jahren. Zurzeit nutze ich es insgesamt zwei oder drei Stunden am Tag. In der Schule hole ich es nur während der Pause raus. Dann schreibe ich zum Beispiel meinen Freunden, damit wir uns nach dem Unterricht schnell finden oder höre Musik, wenn ich eine Freistunde habe.

Hin und wieder schaue ich während des Unterrichts auf mein Handy, aber nur, um zu wissen, wie viel Uhr es ist. Bisher waren Handys im Inneren des Schulgebäudes verboten, aber nicht auf dem Pausenhof. Wir mussten sie nicht im Vorhinein abgeben, aber wenn wir uns nicht an die Regel hielten, konnte der Lehrer das Telefon einkassieren.

Smartphones sollte nur im Unterricht verboten sein

Ich finde, ein Verbot sollte nur für den Unterricht gelten. Ob wir im Flur oder auf dem Hof das Handy benutzen, ist doch unsere Sache! Natürlich ist es wichtig, die Handynutzung nicht zu übertreiben, sondern vernünftig damit umzugehen, aber ich bin alt genug, um selbst dafür verantwortlich zu sein. Und ich kenne auch in meinem Freundeskreis niemanden, der handysüchtig ist.“

Fleur (13): „Ohne Handys reden wir mehr miteinander“

„Bei mir an der Schule sind Handys verboten, im Unterricht und in den Pausen. Am Anfang des Tages sollen wir unser Handy ausschalten und in der Tasche lassen. Unsere Direktorin hat das Verbot damit begründet, dass wertvolle Gegenstände schnell gestohlen würden und wir sie deshalb lieber überhaupt nicht mitnehmen sollten.

Es gibt natürlich immer Schüler, die die Regel umgehen und das Handy heimlich auf den Toiletten benutzen. Ich habe das noch nie gemacht, denn wenn man erwischt wird, ist das Telefon erstmal weg.

Ich finde das Handyverbot nicht schlimm, ich vermisse jedenfalls nichts. Wenn ich einmal zuhause anrufen muss, kann ich das immer im Sekretariat machen. Eine Freundin, die auf eine andere Schule geht, hat mir erzählt, dass bei ihr in der Pause alle nur am Handy hängen. Das ist bei uns zum Glück nicht so.

„Das Handyverbot verhindert kein Mobbing“

Ich glaube auch nicht, dass das Verbot Mobbing verhindert. Ich habe selbst schon einmal fiese Nachrichten geschickt bekommen: Gemeinheiten, die ein Mitschüler mir nicht ins Gesicht sagen wollte. Das ist nicht in der Schule passiert und konnte auch nicht von der Schule verhindert werden, schließlich haben wir ja alle zuhause unsere Handys und Internetzugang.“

Die Autorin: Nora Noll studiert französische Literatur an der Universität Paris-Sorbonne.

Orange by Handelsblatt 08.01.18

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Arbeitsagentur stellt neue Website zur Berufsorientierung für Jugendliche ins Netz

NÜRNBERG. Jugendliche auf der Suche nach einer passenden Ausbildung haben künftig eine Informationsquelle mehr. Unter  www.berufsfeld-info.de hat die Bundesagentur für Arbeit ausführliche Informationen, Bilder und Eindrücke zu Ausbildung, Weiterbildung und Studium ins Netz gestellt.

Hier erfahren die jungen Nutzer, was einen Branche oder einen Job ausmacht und welche Wege dorthin führen. Dazu gibt es Erfahrungsberichte von Azubis und Berufseinsteigern. Bisher gab es die Inhalte nur als gedruckte Broschüre in den Berufsinformationszentren der Arbeitsagenturen.

news4teachers.de 09.01.2018

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Autismus bei Kindern – was eine Psychiaterin Eltern rät

AUGSBURG. Meist sind es kleine Auffälligkeiten, an denen Eltern eine mögliche autistische Störung erkennen: Das Kind reagiert nicht auf Gesten, Lächeln oder Wörter. Oft kann es sehr schlecht mit Veränderungen umgehen. «Wenn es Eltern nicht auffällt, merken es oft die Erzieher im Kindergarten», erklärt Prof. Michele Noterdaeme, Chefärztin der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie am Josefinum in Augsburg. Sie gibt Eltern Tipps, wie sie bei einem Verdacht auf Autismus vorgehen sollten.

An wen wenden sich Eltern zuerst?

«Erste Anlaufstelle ist der Kinderarzt», sagt Noterdaeme. Er kann bestimmte organische Ursachen ausschließen, etwa, wenn das Kind nicht spricht – wie es bei Autisten häufig vorkommt. Je nach Kapazität und Expertise können die meisten Kinderärzte aber keine umfassende Diagnostik bei sich in der Praxis machen.

Wie geht es weiter?

Ist das Kind unter sechs Jahre, wenden sich Eltern am besten an spezialisierte Zentren: Das können sozialpädiatrische Zentren sein, für die der Kinderarzt eine Überweisung ausstellen muss. Oder Mutter und Vater wenden sich an eine Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dafür brauchen sie keine Überweisung.

Ergänzend können Eltern mit ihrem Kind Frühförderung in Anspruch nehmen. Bei diesem Konzept werden medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Hilfen gebündelt, etwa Sprach- und Ergotherapie sowie Physiotherapie. Auch dies sollte der Kinderarzt verschreiben.

Ab sechs Jahren sind kinder- und jugendpsychiatrische Kliniken die richtige Anlaufstelle. In jedem Fall gilt: «Wichtiger als das richtige Diagnose-Etikett ist erstmal, dass das Kind ausreichend gefördert wird, wenn es Defizite hat», sagt Noterdaeme. Man könne sehr früh Weichen stellen.

Was passiert in den Therapien?

Sind Kinder mit Autismus jünger als drei Jahre, richtet sich die Therapie in erster Linie an die Eltern. Die meisten Mädchen und Jungen sind dann noch zu klein, um ausdauernd genug an einer Verhaltenstherapie mitzuarbeiten. In der Therapie geht es darum, Eltern Strategien an die Hand zu geben, wie sie richtig mit ihrem Kind umgehen können.

Ab drei Jahren steht das Kind dann im Fokus der Therapie. Der Behandlungsansatz ist aber der gleiche. Auch hier sollen Kinder lernen, mit Situationen und Menschen richtig umzugehen und ihr Verhalten anzupassen. dpa

news4teachers.de  09.01.18

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Papst Franziskus ruft Lehrer und Eltern zu einer „konstruktiven Zusammenarbeit“ auf

ROM. Papst Franziskus hat vor 400 Lehrerinnen und Lehrern im Vatikan zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus aufgerufen. Zwar sei das früher übliche Einvernehmen heutzutage keineswegs mehr selbstverständlich, mitunter sogar „zerrüttet“,  dennoch sollten beide Seiten wieder zu einer „konstruktiver Zusammenarbeit“ finden, mahnte Franziskus laut einem Bericht von „Dom Radio“ vor den Vertretern des Verbandes katholischer Lehrkräfte in Italien.

Dazu biete es sich an, sich in die Lage des jeweils anderen zu versetzen, meinte der Papst – statt bei Konflikten sich in einer Spirale gegenseitiger Schuldzuweisungen hochzuschaukeln. Mit Einfühlungsvermögen lasse sich verstehen, mit welchen Schwierigkeiten sowohl Lehrer wie Eltern zu kämpfen hätten.

Darüber hinaus gab der Papst den Lehrkräften mit auf den Weg, Kinder für eine „Kultur der Begegnung“ zu öffnen. Christliche Pädagogen sollten in den Schülern Offenheit gegenüber anderen Menschen und Respekt vor deren Kultur und Geschichte wecken. Dazu gehöre es nach den Worten des Pontifex auch, sich von Vorurteilen freizumachen. Außerdem mahnte Franziskus eine Erziehung zu ökologischer Verantwortung an. Im Mittelpunkt müsse ein „Lebensstil, getragen von der Sorge um das gemeinsame Haus als Schöpfung Gottes“, stehen. N4t

news4teachers.de 09.01.2018

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Autismus-Therapie Eine Brücke ins Leben. Oder „erzwungene Anpassung“? – Von Sandra Trauner |

Für betroffene Familien ist der Alltag mit einem autistischen Kind ein Kraftakt. Helfen kann nur eine lebenslange Therapie, bei der erwünschtes Verhalten verstärkt und unerwünschtes ignoriert wird. Doch daran gibt es Kritik.

„Zahnbürste“, sagt Eva. „Zahnpasta“, sagt Aron. „Zahnbürste!“, wiederholt Eva. „Zahnbürste“, sagt Aron. Es macht klick: Immer wenn der 14-Jährige ein Wort richtig nachspricht, drückt Eva auf den Knopf des kleinen Kästchens in ihrer Hand. Der Zähler rückt eine Ziffer vor. Bald hat Aron die 20 erreicht. „Super!“, lobt Eva, nimmt einen lachenden Smiley von der Pinnwand und legt ihn vor Aron auf den Tisch.

Aron bekommt ein paar Minuten Auszeit – Belohnung und Entspannung für den autistischen Jungen. Stunde um Stunde, jeden Tag, seit mehr als zehn Jahren braucht der Teenager permanente Betreuung. Vormittags mit Eva Bassler, seiner Eingliederungshilfe in der Fröbel-Schule in Fellbach bei Stuttgart. Nachmittags mit drei Therapeutinnen zu Hause.

Dafür gibt es im Keller einen Therapieraum. Heute ist Beate da. Auf der Lernliste stehen: in die Hocke gehen und hochhüpfen, Zahlen erkennen und telefonieren. Aron ruft seine Mutter oben im Wohnzimmer an und bittet sie um ein Eis. „Aber gern, mein Schatz!“, sagt Katja Pleterski (44) und geht zum Kühlschrank.

Erwünschtes Verhalten verstärken, unerwünschtes ignorieren. Und üben, üben, üben. Das ist der Kern einer Therapie, die bei Kindern mit einem frühkindlichen Autismus als Standard gilt. Extremformen dieser Methode sind zwar umstritten. Sie werden von manchen Betroffenen als unmenschlicher Drill und Dressur kritisiert. Für Familien wie die Pleterskis sind sie Hoffnung auf ein Leben, das nie leicht sein wird, aber hoffentlich leichter.

„Suchen Sie einen guten Heimplatz.“

Experten schätzen, dass 800.000 Menschen in Deutschland von einer Autismus-Spektrum-Störung betroffen sein könnten. Wie viele es genau sind, hängt von der Definition ab. Und die ist sehr breit. Dazu zählen Menschen mit leichtem Asperger-Syndrom. Ihnen fallen soziale Kontakte schwer.

Sie können aber wegen ihrer Detailverliebtheit gesuchte Spezialisten sein wie der Physiker Sheldon in der US-Serie „Big Bang Theory“. Oder über Inselbegabungen verfügen, etwa fürs Rechnen und für Zahlen, wie im Kino-Klassiker „Rain Man“ mit Dustin Hoffman.

Aron zählt zu den schweren Fällen. Er hat frühkindlichen Autismus. „Die Hälfte der Autisten, die auf dem Spektrum dort stehen, wo Aron ist, lernen nie sprechen und tragen lebenslang Windeln“, sagt Katja Pleterski. Ihr Sohn war zwei Jahre alt, als sie die Diagnose bekam.

„Klar ist das im ersten Moment ein Schock.“ Was kann ich tun, habe sie die Ärzte gefragt. Und zur Antwort bekommen: „Suchen Sie einen guten Heimplatz.“ Das kam für die Psychologin, die heute selbstständig als Coach arbeitet, nicht in Frage.

Als ihr Sohn sechseinhalb war, hat die Mutter ihn „mit viel Waschen und wenig Schlafen“ der Windel entwöhnt. Mit 14 kann er zwar immerhin drei Worte aneinander reihen. Bis heute lebt Aron mit seiner Mutter, deren neuem Partner, seiner Schwester sowie tageweise bei seinem Vater in einem kleinen Ort nahe Stuttgart.

24 Stunden umsorgt von Menschen, die es gut mit ihm meinen, die ihn akzeptieren, wie er ist. Und die ein Bindeglied bilden zur Welt da draußen. Einer Welt, in der Aron alleine nicht zurechtkäme. Einer Welt, in der er auf wenig Verständnis hoffen kann.

Ausraster sind programmiert

Besonders verstört reagieren andere, wenn Autisten heftige Anfälle bekommen. „Meltdowns“, Kernschmelzen, heißen die gefürchteten Zwischenfälle. Solche Ausraster werden auch für ihr Umfeld zur Belastungsprobe. Ausgelöst werden sie zum Beispiel durch Reizüberflutung, Frust oder das simple Wort „Nein“.

„Nein mag er gar nicht“, sagt Eva Bassler, die Aron in der Schule von 8 bis 15 Uhr keinen Schritt von der Seite weicht. Sogar auf die Toilette begleitet sie ihn. „Manchmal geht’s ganz schön ab“, sagt sie. Sie hat gelernt, das nicht persönlich zu nehmen.

Wenn es zum Beispiel im Schulbus Streit gebe, reagiere Aron nicht sofort. Die Aggression staue sich auf. „Und ich krieg das dann zeitversetzt ab.“ Sie sehe das als Vertrauensbeweis: Nur wenn er sich sicher fühle, könne er seinen Gefühlen freien Lauf lassen.

Sechs Kinder sitzen in der 9. Klasse von Hannah Kuhnle, die auch Aron besucht. „Die Mitschüler mögen ihn“, sagt die 25-Jährige, „auch wenn er schreit, Geräusche macht oder vor sich hin brabbelt.“ Sich wiederholende Verhaltensweisen sind typisch für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen.

Seit ein paar Tagen ist es bei Aron ein ploppendes Geräusch mit geschürzten Lippen. Sein Körper ist oft angespannt, die Hände verkrampft, die Schultern hochgezogen. „Wenn er sich einmal am Tag richtig durchstreckt, dann war das ein guter Tag“, sagt Schulbetreuerin Eva.

Was sie morgens im Unterricht anfängt, setzen Beate Mangold-Birli und ihre Kolleginnen nachmittags zu Hause fort, drei bis vier Stunden jeden Tag. Sie arbeiten mit einer Art Fahrplan, den Arons Mutter an den Wochenenden ausarbeitet. Darin stehen Lernziele und Aufgaben.

Streit über die richtige Behandlung

ABA – diese Abkürzung steht für „Applied Behavior Analysis“, auf Deutsch: Angewandte Verhaltensanalyse. Für manche ein Reizwort. Die Grundidee der in den 60er-Jahren in den USA entwickelte Variante der Verhaltenstherapie besagt, dass erwünschte Verhaltensweisen antrainiert werden, unerwünschte ignoriert. Der gebürtige Norweger Ole Ivar Lovaas hat die Prinzipien auf die Behandlung von Autismus übertragen.

Einige Betroffene wie die Bloggerin Marlies Hübner lehnen ABA-Therapien aber als „erzwungene Anpassung an die Norm“ ab. ABA setze sich über die Bedürfnisse des behinderten Menschen hinweg, heißt es in einem 2016 veröffentlichten Brandbrief, unter dem sechs Autoren stehen. Menschen mit Autismus würden gezwungen, Verhaltensweisen zu erlernen, die ihrer Natur widersprächen, zum Beispiel Blickkontakt zu suchen oder Berührungen zu ertragen.

„Die Therapie nach ABA soll Autisten besser erziehbar und beschulbar machen, Familien und Angehörige entlasten“, heißt es dort. Von „Drill“, sogar von „Folter“ ist die Rede. Obwohl ABA schon seit Jahrzehnten praktiziert wird, ist die Debatte darüber erst in den vergangenen Jahren so richtig hochgekocht.

Die Vorsitzende des Verbands Autismus Deutschland, Maria Kaminski, mahnt zur Differenzierung. „Die Frage ist: Muss ich Verhaltenstherapie in unmenschlichen Drill ausarten lassen? Oder binde ich das ein in die liebevolle, aber konsequente Erziehung?“, sagt die Osnabrückerin. Als ABA in Deutschland populär wurde, sei anfangs auch sie geschockt gewesen: „Ich dachte, das ist wie Hundedressur! Da wird das Kind ja verrückt.“

Ohne Verhaltenstherapie geht gar nichts

Aber: Das, wofür ABA heute stehe, habe mit den Anfangsjahren nur noch wenig zu tun. Ein großer Teil der Eltern habe damit gute Erfahrungen gemacht, ein kleiner Teil lehne es als Dressur ab. „Wichtig ist natürlich, dass man die Würde des Kindes wahrt.“

Klar ist für die 69-Jährige auch: „Ohne Verhaltenstherapie geht gar nichts.“ Ihr heute 41 Jahre alter Sohn Daniel habe „viele Stunden intensiver Einzeltherapie“ hinter sich. Als Kind sei er ein nicht sprechender, aggressiver Autist gewesen. Heute könne er seine Bedürfnisse ausdrücken, in eine Werkstatt gehen und mit Begleitung in die Disco.

Maria Kaminski hat den 10.000 Mitglieder starken Selbsthilfeverband mitbegründet, der sich für die Interessen von Menschen mit Autismus und ihrer Angehörigen einsetzt. Zum Beispiel unterstützt der Verband Eltern juristisch, wenn die Ämter Therapiekosten ablehnen.

Auch Arons Mutter Katja Pleterski musste klagen, bevor das Landratsamt monatlich 1500 Euro für die ABA-Therapie übernahm. Ein Unding, findet Kaminski: Die Gesellschaft spare sich hohe Folgekosten, wenn sie früh in Therapie investiere, „statt lebenslang immense Heimkosten zu bezahlen“.

Im Notfall muss man den Notarzt rufen

Der wichtigste Erfolg ihrer Lobby-Arbeit aber sei, „dass wir die Autisten rausgebracht haben aus der Psychiatrie“. Für die Diagnose seien Psychiater weiter unerlässlich – und für Krisensituationen. „Das sind die schlimmsten Anrufe“, sagt die 69-Jährige, „wenn Eltern anrufen und sagen: Mein Sohn schlägt gerade die Wohnung zusammen. Was soll ich tun? Dann muss ich sagen: Holen Sie den Notarzt, die bringen ihn in die Psychiatrie. Das ist leider die bittere Realität.“

Harte Worte, gerade von einer persönlich betroffenen Mutter. Doch wie kann man autistischen Kindern und deren Familien am besten helfen? Das erforscht seit zehn Jahren das Autismustherapie- und Forschungszentrum am Frankfurter Universitätsklinikum, kurz ATFZ.

Ein Ort zum Wohlfühlen ist dieses Zentrum trotz aller Fachkompetenz nicht: Die Psychiatrie der Uni-Klinik platzt aus allen Nähten. Das Autismuszentrum muss sich mit Baucontainern begnügen. Familien aus einem Umkreis von mehr als 100 Kilometern kommen hierher.

Das zeigt, wie groß der Bedarf an Rat und Hilfe ist. „Autismus ist nicht heilbar“, sagt die Kinder- und Jugendpsychiaterin Gabriele Schmötzer, die das Zentrum mitgegründet hat. „Aber besonders wenn er früh erkannt wird, kann man das Leben doch erheblich verbessern.“

Lange Warteliste, um Hilfe zu bekommen

Die Container sind für viele Eltern die erste Anlaufstelle, um eine belastbare Diagnose zu bekommen. Mit Fragebögen, Interviews und Beobachten dauert das einen halben Tag. Psychotherapeutin Sabine Schlitt, Leiterin der Autismus-Diagnostik, erklärt die Punkte, auf die das Team am meisten achtet: „Auffälligkeiten im sozialen Verhalten, Auffälligkeiten bei der Kommunikation, stereotype Verhaltensweisen und eingeschränkte Interessen.“

Rund 70 Kinder und Jugendliche zwischen 2 und 21 Jahren sind derzeit in Behandlung. „Wir haben eine lange Warteliste“, sagt Karoline Teufel, die klinische Leiterin. Eine Besonderheit in Frankfurt: das Elterntraining. Väter und Mütter erfahren hier, was Autismus ist und wie man mit herausfordernden Situationen umgeht.

Das ist bitter nötig. Im Alltag kämpfen die Familien an mindestens zwei Fronten: Mit den lautstarken Ausbrüchen des Kindes und den zufälligen Zeugen. „Das Schlimmste ist die Reaktion der Gesellschaft“, sagt Katja Pleterski. Im Schwimmbad warf sich Aron mal auf den Boden und schrie, weil er nicht nach Hause wollte. Bis ein Badegast die Eltern anbrüllte, er habe Eintritt bezahlt und wolle seine Ruhe.

Große Pläne: ein Urlaubsdorf

Nach einem Zusammenbruch am Frankfurter Flughafen wurden Flugreisen aus dem Ferienprogramm gestrichen. Seither heißt Urlaub: Wir besuchen die Oma. Vielen Familien mit autistischen Kindern gehe es genauso, sagten sich die Eltern – und entwarfen die Idee eines „therapeutischen Feriendorfs“.

Arons Stiefvater Niels Schumann, der mit einer behinderten Schwester aufwuchs, ist Bankkaufmann und Betriebswirt und managt internationale Großprojekte. „Autzeit“ haben die beiden ihren Plan genannt, darin stecken Autismus und Auszeit. „Wir wollen einen Ort schaffen, wo alle so sein dürfen, wie sie sind“, sagt er.

2016 haben die Gründer eine gemeinnützige gGmbH geschaffen. Die Baupläne liegen in der Schublade, ein Grundstück ist in Aussicht. Was fehlt, ist Geld: 30 Millionen Euro, sagt Niels Schumann. Eine Fundraising-Kampagne soll helfen. „Unsere Idee ist, dass wir 2018 anfangen.“

Maria Kaminski findet die Idee vor allem mutig: „Toll, wenn sich das jemand zutraut.“ Sie selbst fährt seit Jahren mit einer Reisegruppe von erwachsenen Autisten in Urlaub. Ihre Erfahrung: „Man kann in ein Sterne-Restaurant gehen oder an eine Pommesbude. Alles dazwischen ist schwierig.“

Für Aron war der Tag, an dem eine Journalistin mit Schreibblock und ein Fotograf mit Kamera hinter ihm herliefen, mehr als anstrengend. Beim Versuch einer Begrüßung morgens vor der Schule wandte er sich ab und drehte eine Runde auf dem Hof. Beim Abschied am Abend, nach vielen Stunden voll ungewohnter Kontakte, sitzt er entspannt im Wohnzimmersessel und schüttelt den Gästen die Hand.

welt.de 10.01.18

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„Deutschland braucht ein Kindesmissbrauchsbekämpfungsgesetz!“

Missbrauchsbeauftragter Rörig mahnt CDU, CSU und SPD, die Forderungen aus ihren Wahlprüfsteinen für einen besseren Schutz Minderjähriger vor sexueller Gewalt bei den Verhandlungen nicht unter den Tisch fallen zu lassen.

Berlin, 09.01.2018. Anlässlich der aktuellen Sondierungsgespräche zu einer Neuauflage der Großen Koalition appelliert der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, an Parteivorsitzende und Unterhändler:

„Alle drei Parteien, die aktuell Sondierungsgespräche führen, haben sich im Bundestagswahlkampf explizit zu einem besseren Kinder- und Jugendschutz, gerade vor sexueller Gewalt, bekannt. Sowohl CDU, CSU als auch SPD äußerten im August 2017, unmittelbar vor der Bundestagswahl, ihren politischen Willen, Prävention, Aufarbeitung und Hilfen für Betroffene sexualisierter Gewalt zu stärken und das Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu sichern. Dies sollte jetzt nicht vergessen werden. Aktuell besteht eine große Diskrepanz zwischen der Dimension von Missbrauch und dem, was dagegen getan wird. Wir haben jährlich mehr 12.000 angezeigte Fälle von Kindesmissbrauch. Das ist mindestens so erschreckend wie die Gewissheit, dass das Dunkelfeld um ein Vielfaches größer ist. Wir müssen davon ausgehen, dass in jeder Schulklasse mindestens ein bis zwei Kinder betroffenen sind. Dennoch wird von Politik und Gesellschaft noch immer viel zu wenig getan, um Kinder und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt – auch durch die digitalen Medien – zu schützen. Dazu braucht es dauerhafte Prävention sowie personelle und finanzielle Ressourcen. Ich fordere CDU, CSU und SPD auf, den Schutz von Minderjährigen endlich ins Zentrum politischer Entscheidungen zu rücken. Die Zeit befristeter Minimallösungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss vorbei sein. Die künftige Koalition bitte ich, sich auf das von mir vorgeschlagene „Kindesmissbrauchs-bekämpfungsgesetz“ in meinem Programm „Jetzt handeln“ von Oktober 2017 zu verständigen, Prävention, Betroffenenbeteiligung und die unabhängige Aufarbeitung zu stärken und auch der Reform des Opferentschädigungsgesetzes höchste politische Priorität einräumen.“

„JETZT HANDELN. Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ des Unabhängigen Beauftragten für die 19. Legislaturperiode unter: https://beauftragter-missbrauch.de/presse-service/pressemitteilungen/detail/news/jetzt-handeln-missbrauchsbeauftragter-roerig-stellt-programm-zur-konsequenten-bekaempf/

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VRB Saar hält seine Forderung nach Möglichkeit zur Besoldungsanpassung für Hauptschullehrer nach A13 aufrecht

11.01.18 – Der Verband Reale Bildung, der Lehrer an Gemeinschafts- und Förderschulen vertritt, erneuert seine Forderung Hauptschullehrern die Möglichkeit einer berufsbegleitenden und pragmatischen Nachqualifizierung in das mit A13 besoldete Amt des Realschullehrers zu ermöglichen. Eine weiter fortbestehende Kategorisierung von Hauptschullehrern als „Lehrer zweiter Klasse“, wie die Saarbrücker Zeitung in einer Überschrift formuliert (Ausgabe 10. Januar 2018), ist für den VRB nicht hinnehmbar.

Eine solche Nachqualifikation und damit verbundene Neueinordnung in A13 wäre kein saarländischer Sonderweg. Auch andere Bundesländer, die im Rahmen des Länderfinanzausgleichs zu den „Nehmerländern“ zählen, haben diese Möglichkeit geschaffen: Bereits im letzten Jahr räumte Rheinland-Pfalz bis zu 600 Lehrern die Möglichkeit ein, eine Wechselprüfung zu absolvieren und so gehaltsmäßig mit ihren Gymnasial- und Realschulkollegen gleichzuziehen. Das Land Rheinland-Pfalz setzt damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig um, das bereits Ende 2014 entschieden hatte, dass Hauptschullehrern berufsbegleitend ermöglicht werden muss, in das Amt des Realschullehrers zu wechseln.

Vor diesem Hintergrund ist für die Saar-VRB Vorsitzende Karen Claassen klar: „Gleiche Arbeit muss auch im Saarland gleich bezahlt werden. Auch in Rheinland-Pfalz ist die Finanzlage nicht rosig und dennoch klappt die Beförderung der Hauptschullehrer, ohne dass das Land in den Ruin getrieben wird. Bei entsprechendem politischen Willen ist es im Saarland ebenfalls möglich, Hauptschullehrern den Wechsel nach A13 zu ermöglichen, ohne dass dafür Lehrerstellen eingespart werden müssen.“

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SPD fordert gleiche Besoldung für alle verbeamteten Lehrer in NRW

DÜSSELDORF. Angesichts sprudelnder Steuereinnahmen fordert die SPD-Opposition in Nordrhein-Westfalen den Einstieg in die gleiche Besoldung aller verbeamteten Lehrer ab dem nächsten Schuljahr. Bei den abschließenden Beratungen des Landeshaushalts 2018 will die SPD dafür nächste Woche im Landtag 100 Millionen Euro beantragen. Ziel sei die Besoldungsstufe A 13 für alle, um die Attraktivität des Berufs vor allem für Grundschullehrer wieder zu erhöhen, sagte der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Stefan Zimkeit, bei der Vorstellung neuer Änderungsanträge der SPD in Düsseldorf.

Außerdem will die SPD, dass die Schulkostenpauschale in der Altenpflegeausbildung von 63 Millionen auf 110 Millionen erhöht wird. Das Geld fließt an die Träger.

Zudem könnten die Kommunen angesichts der guten Haushaltslage viel mehr Geld für die Integration von Flüchtlingen erhalten als die von CDU und FDP angekündigten 100 Millionen von insgesamt 434 Millionen Euro aus der Integrationspauschale des Bundes, betonte Zimkeit. Tatsächlich habe die CDU in ihrem Wahlprogramm versprochen, die Mittel ohne Abzüge weiterzuleiten.

In den vergangenen beiden Jahren hatten die Kommunen unter rot-grüner Regierung nichts aus dem Topf erhalten. Auf die Frage, warum die SPD ihre Haushaltsvorschläge zu Regierungszeiten nicht selbst umgesetzt habe, antwortete Vizefraktionschef Martin Börschel: «Die finanzpolitischen Rahmenbedingungen haben sich massiv geändert. Die SPD hat auch nicht alles richtig gemacht, sonst wäre das Wahlergebnis anders ausgegangen.» dpa

news4teachers.de  11.01.18

 

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