Sehr geehrter Herr Minister Schwarz,
der Gesamtpersonalrat Schule beim Staatlichen Schulamt Fulda schließt sich der Resolution zur Notwendigkeit von dienstlichen Endgeräten des Gesamtpersonalrats Schule des Staatlichen Schulamts Offenbach an.
Auch in Fulda wird von den Lehrkräften erwartet, sich allen digitalen Neuerungen und Herausforderungen anzunehmen. Unsere Schulträger haben 2020 alle Lehrkräfte mit Laptops oder iPads ausgestattet. Diese waren allerdings für den damals notwendigen Distanzunterricht angeschafft worden. Inzwischen sind die Geräte 5 Jahre alt und werden perspektivisch nicht aktualisiert, repariert oder gar durch neue Geräte ersetzt. In dieser Zuständigkeit sehen sich unsere Schulträger nicht. In einer kürzlich erfolgten Information des Schulträgers des Landkreises Fulda wurde darauf hingewiesen, dass wenn Störungen bei dienstlichen oder pädagogischen Anwendungen festgestellt werden würden, eine Unterstützung bei privaten Geräten nur eingeschränkt möglich sei. Auf schulischen Geräten werde man das Möglichste tun, um Störungen zu vermeiden.
Die Ausstattung der Bediensteten des Landes Hessen erfolge laut unseren Schulträgern durch den Dienstherrn. Und so fragen wir Sie: Wie kann es sein, dass Lehrkräfte ganz selbstverständlich für dienstliche Belange private Endgeräte nutzen sollen? Ist es tatsächlich die Aufgabe der Lehrkräfte, sich Endgeräte anzuschaffen, die den aktuellen technischen Ansprüchen entsprechen und dabei zusätzlich den geforderten Datenschutz einzuhalten? Wir bekräftigen hiermit nochmals folgende Aussagen des GPRS Offenbach: „Doch wer möchte, dass Lehrkräfte digitale Lehrwerke, digitale Klassenbücher, digitale Kommunikation und digitale Unterrichtsmedien nutzen, dass wir unsere Schülerinnen und Schüler fit machen für die digitalen Herausforderungen der Arbeitswelt, dass wir sie schulen im Umgang mit KI, dass sie einen kritischen Umgang mit den Inhalten sozialer Netzwerke entwickeln, der muss auch das nötige digitale Endgerät zur Verfügung stellen! Dies schließt Support, Wartung und möglichen Ersatz zwingend mit ein. In anderen Berufen ist es nicht vorstellbar, dass Beschäftigte ihren eigenen Laptop ins Büro mitbringen, um mit diesem ihre Aufgaben zu erledigen. Warum erwartet der Arbeitgeber der hessischen Lehrkräfte dies?
Herr Minister, wir Lehrkräfte brauchen endlich von unserem Arbeitgeber gestellte digitale Endgeräte!
Wir benötigen diese für
- die Nutzung des Schulportals,
- die Nutzung des digitalen Klassenbuchs,
- die Kopplung mit den digitalen Tafeln,
- die Noteneingabe in die LuSD,
- die Unterrichtsvorbereitung,
- die Nutzung der E-Books der Schulbuchverlage,
- die Nutzung von interaktiven Übungen,
- die Erstellung von Präsentationen,
- die Erstellung der Abitur- und sonstigen Gutachten,
- die Organisation und Durchführung von Ausflügen und Fahrten,
- die Abrechnung von Reisekosten,
- die Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse,
- die Kommunikation mit Eltern, Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen, Förderschullehrkräften, Schulleitungen, THA, Ämtern, Psychologinnen, Psychologen und sozialpädagogischen Fachkräften,
- die Teilnahme an Fortbildungen,
- den Empfang / Erhalt von digitalen Mitteilungen der Schulleitung und
- die Bewältigung zu übernehmender Aufgaben, wie IT-Verwaltung.
Und somit insgesamt für zeitgemäßes Unterrichten und Arbeiten!“
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Barby
(Vorsitzende GPRS Fulda)