Der Rechtsschutz des VDL Hessen ist eine Service-Leistung für die Mitglieder, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen wie im Personalvertretungsgesetz oder in der Disziplinarordnung, in der die gewerkschaftlichen Organisationen neben Anwälten Vertretungsrechte besitzen, juristisch gerechtfertigt wird.
Der VDL Hessen engagiert sich dafür, seinen Mitgliedern einen möglichst effizienten Rechtsschutz zu bieten, der in Zusammenarbeit mit dem dbb Hessen erfolgt. Mit den kompetenten Juristen des dbb Hessen als Spezialisten für das Beamtenrecht und damit verbundenen Rechtsgebieten entfällt die freie Anwaltswahl.
Neben der formalen Behandlung der Rechtsschutzfälle mit der Weiterleitung der Angelegenheiten, die einer juristischen Klärung benötigen, an den dbb Hessen, können oft Hinweise, Tipps, Ratschläge, Empfehlungen, Erläuterungen und Stellungnahmen zu einzelnen Anfragen und Fällen und deren Beurteilung den Mitgliedern zur Wahrnehmung ihrer Rechte verhelfen. Die notwendigen Verfahrensweisen für die Genehmigung eines Rechtsschutzantrags sind in der Rechtsschutzordnung des VDL Hessen beschrieben. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Rechtsschutzleistungen in Form von Kostenübernahmezusagen besteht nicht.