Schwimmunterricht vs. Religionsfreiheit

Immer wieder gibt es zwischen einer überschaubaren Gruppe von Eltern muslimischer Schülerinnen und der Schule Konflikte bezüglich der Teilnahme am gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht, insbesondere nach der beginnenden Pubertät, also dem Übergang vom Mädchen zur erwachsen werdenden Frau.

Die Klage einer Familie aus der Schweiz vor dem EuGH hat hier zwar für rechtliche Klarheit gesorgt, die in ihrer Aussage erfreulich ist. Jedoch wird dies islamisch-konservative Eltern kaum umstimmen und dazu bewegen, ihren Töchtern die Teilnahme am Schwimmunterricht zu erlauben. Vielmehr dürfte es deren Töchter in Loyalitätskonflikte stürzen.

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