Liebe Verbandsmitglieder, werte interessierte Leser,
hier können Sie die aktuellen dbb-Nachrichten aus Hessen herunterladen.
Folgende Inhalte werden in diesem Nachrichtenblatt behandelt:
- AfD attackiert Berufsbeamtentum
- Personalratswahlen verschieben
- Umfrage bestätigt dbb: Gewalt gegen Bürgermeister und Amtsträger
- Coronavirus: Quarantäneanordnung muss beachtet werden
Wer wegen des Verdachts auf eine Coronavirus-Ansteckung unter häusliche Quarantäne gestellt wird, hat sich auch an die Anordnung zu halten. Darauf weist die Strafrechtskanzlei Kolivas auf der Internetplattform „Anwaltsblogs“ hin (http://go.anwaltsblogs.de/u/https://strafrechtskanzlei-kolivas.com/news/corona-virus-quarantaene). Rechtsgrundlage für die Quarantäne stelle demnach § 30 Abs. 1 S. 2 IfSG dar. Der Anordnung sei Folge zu leisten, da es sich um einen Verwaltungsakt, ähnlich einem Fahrverbot handle, heißt es weiter.
Für den Fall, dass man sich nicht an die Anordnungen der Quarantäne halte, könne nach § 30 Abs. 2 IfSG die zwangsweise Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung angeordnet werden. Es bestehe damit die Gefahr, dass man festgenommen und zwangsuntergebracht werde. Verstöße gegen die Quarantäne könnten nach § 75 Absatz 1 Nr. 1 IfSG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden. Und damit nicht genug: „Steht man unter häuslicher Quarantäne und verlässt dennoch das Haus, droht somit die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Die Anordnung einer häuslichen Quarantäne stellt damit nicht bloß eine Empfehlung dar“, heißt es in dem Blogbeitrag.
- Coronavirus: Hinweise zum Infektionsschutz