dlh – Nachrichten aus dem Personalrat – Ausgabe 02/2025

Erstellung der PR-Nachrichten durch die dlh-Fraktion im Hauptpersonalrat Schule / Stand: 26.05.2025

1) Neue „Handyregelungen“ ab dem Schuljahr 2025/26

Ab dem kommenden Schuljahr ist die private Verwendung von mobilen Endgeräten (verkürzt Handyregelungen) für Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden nicht mehr zulässig. Dies gilt für Grundschulen uneingeschränkt, während an den weiterführenden Schulen (Sek I und II) über sogenannte Schutzzonen in der Schulordnung Ausnahmeregelungen getroffen werden können. Für die Freigabe der Nutzung im Unterricht selbst ist nach wie vor die einzelne Lehrkraft verantwortlich, bzw. die Schule mit entsprechenden Regelungen. Die Einbehaltung von Geräten durch die Schule im Fall von unzulässiger Verwendung ist nur bis zum Ende des Unterrichts möglich, damit z.B. ein digitales ÖPNV-Ticket genutzt werden kann.

Die allgemeinen Regelungen sind sinnvoll, und entsprechen unseren seit längerem formulierten Forderungen. Dass begleitend der verantwortungsvolle Umgang mit Smartphone und Co. Gegenstand des Unterrichts wird (z.B. über das Fach „Digitale Welt“), ebenso. Der gesellschaftliche Wandel, welcher immer weiter den Alltag digital durchdringt, bietet Chancen und Risiken, welche bei Kindern und Jugendlichen pädagogisch zu begleiten sind. Allerdings kann Schule gerade in diesem Bereich nicht alles regeln, und ist daher auf die Mitwirkung der Eltern angewiesen. In vielen anderen Ländern wurde bereits in den vergangenen Monaten und Jahren die Nutzung elektronischer Endgeräte wieder zurückgenommen, da die Konzentrationsfähigkeit deutlich gelitten hat, und eher Probleme wie Cybermobbing zugenommen haben. Unklar bleiben aus unserer Sicht Sanktionsmöglichkeiten: Welche sind sinnvoll und führen zur Einsicht, wenn das Handy noch am gleichen Tag wieder zurückgegeben werden muss? Außerdem ist zu befürchten, dass Druck aufkommen könnte, dass an manchen Schulen besonders viele Ausnahmeregelungen angefragt werden, und es wieder innerhalb von Schulgemeinden zu erheblichen Diskussionen kommen könnte.

2) Budgetkürzungen

Für Verärgerungen, zumindest aber Irritationen hat im Frühjahr die Aufforderung des Kultusministeriums gesorgt, dass Schulen einen Teil der gebildeten Rücklagen aus den Jahren 2022 bis 2024 wieder zurückgeben mussten. Das HMKB antwortete auf Nachfrage, dass alle Landesressorts aufgefordert seien, angesichts der angespannten Haushaltslage wirtschaftlich zu handeln und auf solche Mittel zurückzugreifen. Die Bildung von Rücklagen sei auch weiterhin möglich, allerdings müssten nicht verbrauchte Mittel zum Jahresende wieder aufgelöst werden.

Kritik daran gab es auch durch den Philologenverband und den vdl, dass die Maßnahme zum einen wahrscheinlich zu kurzfristig erfolgt sei, um die schulischen Gremien einzubinden. Angemerkt wurde auch, dass durch das vorgesehene Sondervermögen des Bundes Investitionen auch in den Ländern ermöglicht und die Landeshaushalte dadurch Entlastungen erfahren würden. Somit seien diese Kürzungen ohnehin nicht sinnvoll, aber auch nicht erforderlich, und könnten wieder rückgängig gemacht werden. Langfristig planende Schulen würden damit nicht Kooperationen gefährden, und weiterhin nachhaltig handeln können. Insgesamt geht es um 20 Mio.€, ein für den Landeshaushalt eher geringer Betrag.

3) E-Mail-Richtlinie Schule, Nachfragen wegen möglicher Weiterleitungen

Die Nutzung der dienstlichen Mail-Adresse im Schulbereich dürfte nach wie vor bei Kolleginnen und Kollegen, die nicht in Leitungsfunktionen sind, eher nicht besonders stark ausgeprägt sein. Die Gründe dafür sind nach wie vor mehrere, was u.a. daran liegt, dass je nach Schule oft noch mehrere andere Kommunikationswege zusätzlich genutzt werden. (Mailadressen des jeweiligen Schulträgers oder individuell genutzte Schul- und Lernportale privater Anbieter). Aber auch die fehlende Möglichkeit der Weiterleitung wird kritisiert, unabhängig von den seitens des HMKB vorgebrachten Argumenten bezüglich der Sicherheitsfaktoren. U.a. hatte das Ministerium im Amtsblatt 4/2021 zu der Möglichkeit der Weiterleitung von E-Mail-Nachrichten Stellung genommen und ausgeführt, dass eine solche automatisierte Weiterleitung nur auf andere Postfächer der Plattformen @schule.hessen.de und @schulverwaltung.hessen.de zulässig ist. Auf datenschutzrechtliche Vorgaben wurde hierbei hingewiesen. Auch wenn die rechtlichen Vorgaben aktuell nachvollziehbar sind, ist die Fragestellung weiter von Interesse, in welcher Form dies vielleicht doch noch unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben und des Datenschutzes möglich sein kann.

4) Medizinische Maßnahmen

Dürfen Lehrerinnen und Lehrer, dürfen UBUS-Kräfte Zecken entfernen? Angesichts der Einstufung mehrerer Landkreise und Städte in Hessen als FSME-Risikogebiete (u.a. Bergstraße, Darmstadt-Dieburg oder Fulda) stellt sich diese Frage. Die Unfallkasse Hessen behauptet auf ihrer Website folgendes: „Auch das Entfernen von Zecken stellt eine medizinische Maßnahme dar. Entgegen anders lautender Meinungen dürfen Lehrkräfte Zecken als Form der Ersten Hilfe entfernen.“

–> https://www.ukh.de/schule/erste-hilfe/medikamentengabe-in-der-schule

Im Amtsblatt 6/15 auf S. 177 heißt es: „Schulische Bedienstete sind hierzu nicht verpflichtet, dürfen eine Entfernung jedoch vornehmen.“ Und weiter vorne: „Medizinische Maßnahmen sind Maßnahmen der medizinischen Versorgung, die eine medizinische Fachausbildung voraussetzen.“ (S. 176). Es scheint hier ein Widerspruch vorzuliegen, welcher der Auflösung bedarf. Rechtssicherheit auch in Gesundheitsfragen ist für die Mitglieder der Schulgemeinden von besonderer Bedeutung, da hiermit auch Haftungsfragen einhergehen. Der dlh sieht eine Ausweitung der Aufgaben, wie hier bei der Frage der Zeckenentfernung, kritisch.

5) Fortschreibung von Schulentwicklungsplänen

Mehrere Schulentwicklungspläne, z.B. für die Landkreise Waldeck-Frankenberg, Hersfeld-Rothenburg, oder Groß-Gerau, sind durch die erforderliche Mitwirkung entweder mit Zustimmung oder zumindest Zur-Kenntnisnahme abgestimmt worden. Neben den Gremien vor Ort (u.a. Kreistage und Kreisschulkommissionen) sind diese Pläne auch im Hauptpersonalrat Schule auf der Tagesordnung. Der Mittelbedarf für die Sanierung oder den Neubau von Schulen ist hessenweit nach wie vor groß, und eine andauernde Aufgabe. Die Schulträger müssen aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel verständlicherweise Prioritäten setzen. Da nach wie vor die Schülerzahlen im Durchschnitt steigen, der Ganztagsbereich ausgebaut wird, und z.B. auch Sportstätten wie z. B. Schwimmbäder Kosten verursachen, gibt es immer wieder auch Kritik, z. B. weil weiterhin auf Container-Lösungen zurückgegriffen wird. Erwartet wird, dass gegen Ende der 20er-Jahre der Anstieg der Schülerzahlen seine Spitze erreicht und dazu führt, dass im kommenden Jahrzehnt etwas Entspannung eintritt. Aufgrund des Fachkräftemangels oder der hohen Auslastung der Baufirmen sind teilweise Verzögerungen absehbar.

6) Diskussion um die Einführung der Schüler-ID

Die Chancen liegen auf der Hand: Kein Kind und kein Jugendlicher darf im Bildungssystem „verloren gehen“. Eine Schüler-ID kann unter strengen Maßgaben des Datenschutzes einen Beitrag dazu leisten. Der Klärungsprozess, was unter der Schüler-ID erfasst werden soll und darf, steht noch am Anfang, auch wenn die KMK sich bereits schon vor vielen Jahren dafür ausgesprochen und die AG Bildung, Forschung und Innovation sich im Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen hat. Niedersachsen will hier vorangehen, wie verkündet wurde. Bildungsziele unter Einbeziehung bereits der Vorschulzeit messbarer zu machen könnte ein sinnvolles Anliegen sein, Förderbedarfe sowie Hilfs- und Unterstützungsangebote zu dokumentieren. Die Anonymisierung der Daten zu gewährleisten und dabei einen Mehrwert für die Bildungspolitik zu schaffen dürfte eine große Herausforderung werden.

7) Zugang PPB für Personalräte weiter noch nicht möglich

Seit Jahren wird der nach Rollendefinition abgegrenzte Zugang der Schul- und Gesamtpersonalräte zu PPB (Planungssystem Personal und Budget) durch den dlh gefordert. Auch deswegen, weil personallenkende Maßnahmen wie Bewerbungen oder Anträge/Umsetzungen von Abordnungen und Versetzungen immer mehr digital ablaufen. Auch Beförderungen, und die damit verbundene Bereitstellung von Bewerbungsunterlagen auf Funktionsstellen und A14-Stellen laufen darüber ab. Der Prozess wird nicht aufzuhalten sein, und bietet bei Beachtung aller Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte Chancen von beschleunigten Abläufen. Allerdings fehlt nach wie vor eine landesweite Regelung des Zugriffs der PR auf die Daten, die bereits jetzt schon elektronisch verarbeitet werden. Der Prozess, der bislang über eine Pilotphase noch nicht hinausgekommen ist, sollte nach unserer Auffassung beschleunigt angegangen werden.

8) Fortbildungsbedarfe

„Lehrkräfte sind verpflichtet, ihre berufsbezogene Grundqualifikation zu erhalten und weiterzuentwickeln.“ So steht es im HLbG (Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz) in der aktuellen Fassung geschrieben. Der Umgang im Schulalltag wird jedoch je nach Schulamt und Schule teilweise etwas restriktiver. Immer wieder gibt es Rückmeldungen, dass Kolleginnen und Kollegen nicht für Fortbildungsangebote freigestellt werden. Dabei sind die zugewiesenen schulischen Aufgaben in den vergangenen Jahren immer umfangreicher geworden: Ob Datenschutz, Inklusion, Berufsorientierung oder Prävention vor sexueller Gewalt (Um nur einige Beispiele zu nennen.), die Liste der Verpflichtungen ist länger geworden. Lehrkräfte und UBUS-Kräfte müssen nach unserer Auffassung die Gelegenheit haben, ihre Qualifikation zu erhalten, oder zu vertiefen. Dies kann nicht ausschließlich in der unterrichtsfreien Zeit geschehen, zumal etliche Angebote aufgrund ihres zeitlichen Umfangs gar nicht ab dem späten Nachmittag, an Wochenenden, oder in den Ferien so gestaltet werden können, dass die Bedarfe abgedeckt werden. Fachliche Bedarfe aus den einzelnen Fächern wie Sport oder dem MINT-Bereich kommen noch hinzu. Das Ansinnen des HMKB, Unterrichtsausfall zu minimieren, ist nachvollziehbar. Angesichts der vielerorts feststellbaren Überlastung kann Fortbildung nicht immer nur noch oben drauf gepackt werden. Mehr Mittel für Vertretung oder vielleicht auch die Reduzierung von Aufgaben (auch im Sinne des Bürokratieabbaus) könnten Entlastung schaffen.

dlh-Nachrichten aus dem Personalrat 2-2025

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