Beitragsanpassung ab 01.01.2016

Die Landesvertreterversammlung hat einstimmig am 29. Mai 2015 in Wetzlar eine Beitragsanpassung ab dem 01. Januar 2016 beschlossen, die in nachfolgender Tabelle dargestellt ist. Wie in der Landesvertreterversammlung vorbehaltlos diskutiert, soll diese Anpassung in erster Linie der Mitgliederwerbung und der Unterstützung der Kreisverbände vor Ort in ihrer Arbeit dienen.

Die letzte Beitragsanpassung erfolgte vor über 10 Jahren.

BeitragsgruppeStatus monatlicher Beitrag ab 01.01.2016 [€]
m1A 10 – A 11 12,00
m2A 12 – A 14 14,00
m3A 15 – A 16 16,00
m4Teilzeit > ½, 11,50
m5Teilzeit bis ½, Altersteilzeit aktiv, Elternzeit 10,00
m6Ehegatten 10,00
m7Pensionäre, Altersteilzeit passiv 8,00
m8Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst3,50
m9Arbeitslose3,00

 

Angestellte Lehrer werden entsprechend TV-H und Umfang der Beschäftigung eingestuft.

Gemäß § 6 der Satzung erfolgt die Beitragszahlung durch Lastschrifteinzug; Ausnahmen können nur vom geschäftsführenden Landesvorstand zugelassen werden.

Der Lastschrifteinzug erfolgt je nach Wunsch vierteljährlich (1.02., 1.05., 1.08. und 1.11.), halbjährlich (1.02. und 1.08.) oder jährlich (1.02.).

Das Beitragskonto des VDL wird bei der Sparkasse Dillenburg mit der

IBAN DE64 5165 0045 0000 054122 und der BIC HELADEF1DIL geführt.

 

Wichtiger Hinweis:   Um eine korrekte Beitragseinstufung und –zahlung zu gewährleisten, bitte jede Änderung des Beschäftigungsverhältnisses (Art, Umfang etc.) als auch von Adresse, Bankverbindung und Dienststelle unverzüglich der Landeskasse melden. Alle Änderungen können erst nach dieser Meldung wirksam werden.

 

Adresse der Landeskasse:

Gudrun Mahr

Weingartenstraße 50

61231 Bad Nauheim

Tel.: (p) 06032/85555

Fax:   (p) 06032/869266

E-Mail: landeskasse@vdl-hessen.info

Diese Website verwendet technisch erforderliche Cookies, um eine bestmögliche Funktionalität zu gewährleisten. Mehr lesen

Ok