Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung in Sachsen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur A- Besoldung in Sachsen.

Ausgangspunkt aller Überlegungen ist letztendlich Artikel 33 GG Abs. 5:

(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

 

Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört das Alimentationsprinzip.

Im Zusammenhang mit einem früheren Urteil zu der R-Besoldung hat das BVG Parameter entwickelt und diese nun auf die A-Besoldung für Beamte angewendet.

In Sachsen lag ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip vor, in Niedersachsen und NRW nicht.

Man muss also abwarten wie die Klagen in Hessen verlaufen.

 

Anmerkung zum Alimentationsprinzip:

Welche Alimentation angemessen ist, bedarf der Konkretisierung durch den Gesetzgeber und ist von den jeweiligen Verhältnissen abhängig. Bei der

Bestimmung der Höhe der amtsangemessenen Besoldung hat sich der Besoldungsgesetzgeber an der Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse sowie dem allgemeinen Lebensstandard zu orientieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Götz Buchholz, VDL Kreisverband Schwalm-Eder

 

Die Email kam ursprünglich vom HPhV-Mitglied Naumann.

Aber Informationen gibt es natürlich auch:

  1. Erläuterungen des dbb Hessen zur Beihilfe,
  2. eine Pressemitteilung der DStG Hessen,
  3. eine Information des dbb Bund zu den BVG-Urteilen und
  4. eine Information zur amtsangemessenen Alimentation
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