Corona-Zeugnis

Das sind in aller Knappheit und Kürze die Leitlinien für die Leistungsbewertung in Zeiten des Corona-Virus:

Hessen

Das Kultusministerium in Wiesbaden hat sich dazu entschieden, dass Leistungen aus dem Homeschooling nicht bewertet werden sollen. Erst nach einer „vertiefenden Behandlung im regulären Unterricht“ dürfen die Inhalte abgeprüft und benotet werden, erklärte ein Sprecher. Lehrer können wie in Berlin die Leistungen der Schüler positiv, also zur Verbesserung, berücksichtigen.

Die Zeugnisnote in Hessen soll auf Grundlage der Leistungen im Präsenzunterricht festgelegt werden – und zwar aus der Zeit vor und nach den Schulschließungen. Da die Leistungsbewertung in diesem Schulhalbjahr nur eingeschränkt möglich sein wird, hat Hessen entschieden, dass in der Regel eine Versetzung erfolgen soll.

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