Schulstart im Regelbetrieb, Abstandsregel und feste Lerngruppen
Der VDL Hessen hat die Entscheidung, das Schuljahr 2020/21 so zu beginnen, wie die vorhergehenden Schuljahre auch, entschieden abgelehnt.
Zum einen wurde der Eindruck vermittelt, dass die weltweite Pandemie für hessische Schulen keine Gültigkeit hat, und zum anderen wurden alternative Planungen für die Schulen nur sehr halbherzig erstellt. Gerade ältere Lehrer sahen und sehen dies mit großer Sorge. Wir wollen nicht, dass sich – wie im Norden unserer Republik – fast 10% der Lehrkräfte dazu gezwungen fühlen, ein Attest vorzulegen, weil der Arbeitsschutz seitens des Dienstherrn nur unzureichend ernstgenommen wird. FFP2-Masken mit dem Aufdruck „NR – non reusable“ und 14tägige freiwillige COVID-19-Tests als Alibi-Rückversicherung zum eigenen Infektionsstatus sind für uns nicht ausreichend. Es ist ein fatales Signal, dass Abstandsregeln, die deutschlandweit Fortbestand haben, für Schulen nicht mehr verpflichtend gelten.
(Hinweis: Der Chef des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, beklagt, dass die Sorglosigkeit im Alltag angesichts der niedrigen Infektionszahlen bis Mitte Juli gewachsen sei. Dabei werde das Tragen von Masken und das Halten von mindestens 1,50 Meter Abstand noch sehr lange absolut notwendig sein, um das Virus in Schach zu halten, lautet seine realistische Prognose. Quelle: FAZ 29.7.2020)
Dem VDL ist jedoch bewusst, warum das Land so entschieden hat. Denn die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte, Schulgebäude zu modernisieren, rächen sich jetzt. Wenn die landes- und bundesweiten Abstandsregeln auch für Schulen gelten würden, fände an vielen Schulen kein Unterricht statt, weil die hygienischen und räumlichen Bedingungen vor Ort überhaupt nicht ausreichend wären.
Der VDL steht für eine deutliche Erhöhung des Präsenzunterrichts und für feste Gruppen in den Schulen: in Grundschulen für Klassen, in weiterführenden Schulen für Jahrgänge und in Förderschulen je nach Bedarf. Gerade für die kommende kalte Jahreszeit, bei der ein permanentes Lüften nicht mehr möglich ist, ist die Wiedereinführung der Abstandsregelung die einzige Möglichkeit zum Schutz des gesamten schulischen Personals und der Schülerschaft.
Maskenpflicht
Alle Personen, die ein Schulgebäude betreten, müssen einen Mund/Nasenschutz tragen. Dieser ist im Klassenraum am Platz abzunehmen. Je nach Infektionslage können andere Maßnahmen ergriffen werden, die vorher definiert werden müssen.
Personen mit Krankheitssymptome
Es sollten nur Personen – egal ob schulisches Personal oder Kinder und Jugendliche – in die Schule kommen, die frei von Krankheitssymptomen sind oder die ein ärztliches Attest vorlegen können, dass ihre Symptome eine andere Ursache (z. B. Allergie) haben.
Anerkennung von Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung als Dienstunfall
Erfolgt eine Infektion mit dem Corona-Virus im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit, so soll der Dienstherr für eine Anerkennung der COVID-19-Erkrankung als Dienstunfall sorgen. Eine dauerhafte Dienstunfähigkeit aufgrund fehlenden Arbeitsschutzes (Anordnung des Wegfalls der Abstandsregelung) durch den Dienstherrn darf nicht auf Kosten des schulischen Personals gehen.
Unterrichtsersetzende Maßnahmen, Homeschooling, distance learning und Arbeitszeit
Unterrichtsersetzende Angebote zählen wie der Präsenzunterricht zur regulären Unterrichtsverpflichtung. Daher ist der Distanzunterricht wie Präsenzunterricht zu werten und anzurechnen.
Digitalisierung
Der VDL lehnt es ab, medienwirksam Geräte an Schülerinnen und Schüler auszugeben, ohne dass dafür eine ausreichende Infrastruktur vorhanden ist. Der VDL fordert daher, zunächst einen klaren Fahrplan zu erstellen und zwischen dem Land und den Schulträgern abzustimmen, in welcher Zeit alle Schulen mit ausreichend digitalen Anschlüssen und WLAN in allen Klassenräumen ausgestattet werden.
Der VDL unterstützt den Flickenteppich Digitalisierung in Hessen nicht, da sich immer wieder zeigt, dass reichere Landkreise bzw. Kommunen als Schulträger ihre Schulen schneller und auch besser ausstatten können.
Des Weiteren soll, bevor Geräte an Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden, ein klares Konzept seitens des Ministeriums vorhanden sein, in welcher Form diese Geräte in der Schule eingesetzt werden sollen.
Folgende Punkte lehnt der VDL ausdrücklich ab:
- Unterschiedliche Geräte in einer Schule und besonders in einer Klasse.
- Laptops für Schülerinnen und Schüler, da diese Geräte zu einem erhöhten Tragegewicht im Ranzen der Kinder und Jugendlichen führen und im Handling komplizierter sind als Tablets.
- Nur bestimmte Schülerinnen und Schüler erhalten ein Gerät. Es müssen alle Schülerinnen und Schüler das gleiche Gerät erhalten, unabhängig von irgendwelchen Bedingungen. Aus Sicht des VDL fällt die Bereitstellung eines geeigneten Gerätes unter die Lehrmittelfreiheit; darüber hinaus wird auf diese Weise die Stigmatisierung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien vermieden.
- Mehrarbeit für Schulleitungen und Lehrkräfte. Jedwedes Schulpersonal, die Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern sind Nutzer und müssen daher alle einen geeigneten Ansprechpartner haben, der zeitnah anfallende technische Probleme (Hardware und Software) löst. Schulleitungen und Lehrkräfte sind für diese Aufgaben nicht qualifiziert worden. Auch eine Fortbildung würde für diese Aufgabe bei weitem nicht ausreichen. Lehrkräfte sollen sich auf ihre Schülerinnen und Schüler konzentrieren und nicht Kommunikationsprobleme zwischen IT-Geräten lösen.