dlh-Nachrichten 1-2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

untenstehend können Sie die aktuellen dlh-Nachrichten lesen oder wahlweise herunterladen.

Deutscher Lehrerverband Hessen
Landesvorsitzende

 

Edith Krippner-Grimme

An den Eichen 8, 34599 Neuental

Tel. 06693-1420        Fax 06693-1394

e-mail: Deutscher-Lehrerverband-Hessen@gmx.de

www.dlh-hessen.de

Neuental, den 11.02.2018

 

 

Inhalt der dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat

der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL)                                                    I-2018

 

 

Lebensarbeitszeitkonto bei Lehrkräften, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen

Werbung in der Schule

Weiterbildungsmaßnahmen

Richtlinie zum baren und unbaren Zahlungsverkehr durch öffentliche Schulen

Ministergespräch des dlh

 

 

Lebensarbeitszeitkonto bei Lehrkräften, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen

Der HPRLL verhandelte mit dem HKM die Richtlinien im Kultusbereich. Dass das Lebensarbeitszeitkonto überhaupt weitergeführt wurde, überraschte im Frühjahr 2017 zunächst, stand es doch Ende 2016 noch zur Disposition. Nicht zu vergessen ist der energische Disput zwischen Heini Schmitt (Landesvorsitzender des dbb in Hessen) und Mathias Wagner (B90/Die Grünen) auf der Vertreterversammlung des Hessischen Philologenverbandes 2016. Dieses und weitere Gespräche im Hintergrund bewegten offensichtlich die Landesregierung zum Umdenken und Beibehalten des Lebensarbeitszeitkontos.

Der dlh meint, dass das Lebensarbeitszeitkonto für alle Beamten in Hessen ein flexibles Instrument ist, um Arbeitszeit so zu gestalten, dass sie sich den individuellen Bedürfnissen der Beschäftigten anpasst. Dabei sieht der dlh natürlich auch, dass es im Kultusbereich Schwierigkeiten gibt, die in der Landesverwaltung weniger ausgeprägt sind. So können z. B. Beamte in der Steuerverwaltung auf Antrag einige Tage als Freizeitausgleich über das Lebensarbeitszeitkonto nehmen. Dies ist in Schule kaum umsetzbar, da Unterricht immer auch an die Person gebunden ist, die ihn erteilt. Es ist auch mit den überarbeiteten Richtlinien für das Lebensarbeitszeitkonto im Kultusbereich nicht möglich, einzelne ganze freie Tage während der Unterrichtszeiten zu nehmen. Dies ist für Verlässlichkeit in Schule auch erforderlich. Vorwiegend ging es in den Verhandlungen im HPRLL um Regelungen in dieser Richtlinie für die Inanspruchnahme des Lebensarbeitszeitkontos im Kultusbereich. In der Diskussion sind momentan der Ansparzeitraum, die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs bei Nichtinanspruchnahme, die sofortige Deputatsstundenreduzierung, d.h. kein Zufluss auf das LAK und einige weitere kleinere Details. Der dlh wird in diesen Nachrichten weiter berichten. Bedauerlich ist aus Sicht des dlh, dass für Kolleginnen und Kollegen zwischen 50 und 60 Jahren die Arbeitszeitverkürzung nicht direkt durch die Möglichkeit der sofortigen Entnahme der halben Stunde, die ihnen auf dem Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben wird, spürbar wird.

 

 

Werbung in der Schule

Bei diesem Aspekt traten vermehrt Schwierigkeiten auf, die an den HPRLL herangetragen wurden. Nach der Änderung des Hessischen Schulgesetzes war unklar, wie mit Werbung und Sponsoring an Schulen umgegangen werden sollte. In einem Fall scheiterte der Versuch eines Gesamtpersonalrates (GPRLL) zusammen mit dem Staatlichen Schulamt eine Klärung herbeizuführen, da auf das Hessische Kultusministerium verwiesen wurde. So wurde das HKM durch den HPRLL schriftlich u. a. angefragt, auf welcher Grundlage Schulleiterinnen und Schulleiter eine Prüfung, ob Werbung vorliegt, durchführen sollen. Das Kultusministerium führte aus, dass Schulleiterinnen und Schulleiter gehalten seien, Werbung für Produkte und Dienstleistungen in der Schule zu untersagen. Zur Prüfung sei der gemeinsame Runderlass „Grundsätze für Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben vom 8. Dezember 2015 (Staatsanzeiger 2016 S.86)“ heranzuziehen. Unter Werbung seien demnach Zuwendungen eines Unternehmens oder unternehmerisch orientierter Privatpersonen für die Verbreitung seiner oder ihrer Werbebotschaften durch die öffentliche Verwaltung zu verstehen, wenn es ausschließlich um die Erreichung eigener Kommunikationsziele, wie Imagegewinn, Verkaufsförderung, Produktinformation des Unternehmens oder der Privatperson geht.

Weiterhin wurde ausgeführt, dass sich Schulleiterinnen und Schulleiter, die nach dem Hessischen Schulgesetz die Entscheidung treffen, durch die Staatlichen Schulämter beraten lassen können. In Zweifelsfällen könne auch im HKM angefragt werden. Eine Richtlinie zu Werbung und Sponsoring sei derzeit in Bearbeitung.

Der dlh ist der Auffassung, in dieser Sache sollte zügig Klarheit hergestellt werden. Keine Schule möchte durch bürokratische Anforderungen Sponsoren verlieren, da diese mit dazu beitragen,
z. B. bestimmte Geräte oder Projekte an der Schule zu haben bzw. durchführen zu können.

 

 

Weiterbildungsmaßnahmen

Im zweiten Halbjahr letzten Jahres hatte der Hauptpersonalrat zwei Weiterbildungsmaßnahmen auf der Tagesordnung, die eingerichtet wurden, um den Mangel an Lehrkräften in den Bereichen Grundschule und Förderschule zu lindern. Hierbei ging es um die Fortführung der eingerichteten Maßnahmen aus dem letzten Schuljahr. Es wurde offenkundig, dass in beiden Maßnahmen die zur Verfügung stehenden Ressourcen knapp bemessen sind. So konnte das Kultusministerium dem HPRLL nicht entgegenkommen, um die gestellte Forderung von statt 18 Stunden eigenverantwortlichem Unterricht im ersten Jahr und 17,5 Stunden im zweiten Jahr auf 17,5 Stunden eigenverantwortlichen Unterricht in beiden Jahren zu erfüllen. Der HPRLL äußerte sein Bedauern darüber, dass das Kultusministerium hier kein weiteres Entgegenkommen zeigen konnte. Er thematisierte immer wieder, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um qualitativ hochwertige Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Der dlh meint, dass Ressourcen schon viel früher hätten investiert werden müssen, zum Beispiel in die Lehrerausbildung sowie in attraktivitätsfördernde Faktoren, um einen Mangel gar nicht erst entstehen zu lassen. Der dlh hofft, dass die genannten Weiterbildungen nur Notmaßnahmen sind. Sie sollten nicht auf längere Zeit bestehen bleiben, da eine grundständige und gute Ausbildung als Vorbereitung einer Lehrkraft auf ihren Beruf einem „Training-on-the-Job“ vorzuziehen ist.

 

 

Richtlinie zum baren und unbaren Zahlungsverkehr durch öffentliche Schulen

Einige Probleme an Schulen mit der nun gültigen Richtlinie zum Zahlungsverkehr veranlassten den HPRLL, dieses Thema auf die Tagesordnung zu nehmen. Da mit Inkrafttreten dieser Richtlinie von Lehrkräften privat geführte Klassenkonten ab dem 01.01.2018 nicht mehr zulässig sind, stellte sich insbesondere an größeren Systemen die Frage, wie nun mit der Einrichtung zahlreicher Klassen- und Kurskonten umgegangen werden solle. Außerdem kommen damit auf die Schulen nun zusätzliche Verwaltungsaufgaben, wie z. B. neben der Einrichtung auch die Pflege der Konten, Rechenschaftslegung und Archivierung, zu. Für diese zusätzlichen Aufgaben forderte der HPRLL die für Schulen nötigen Ressourcen ein, um die bereits bestehende Arbeitsverdichtung an Schulen nicht noch weiter anwachsen zu lassen. Der HPRLL wie auch der dlh sind der Auffassung, dass es unangebracht ist, Eltern auf eigenes Risiko Klassenkonten einrichten zu lassen. Hierzu hat zu Beginn des Jahres hat der Landeselternbeirat einen kleinen Leitfaden herausgegeben, wie mit Klassenkonten von Seiten der Eltern umgegangen werden kann. Ein solcher Leitfaden bzw. eine solche Handreichung gibt zwar den Eltern Hilfestellung, die Belastungssituation an den Schulen bleibt damit aber weiter bestehen. Der HPRLL hofft, in den Verhandlungen entsprechende Ressourcen über eine signifikante Erhöhung der Deputate zu erreichen. Der dlh bleibt in dieser Sache weiter für Sie am Ball und wird in folgenden Ausgaben dieser Nachrichten über die Ergebnisse berichten.

 

 

 

Aus der dlh-Fraktion

 

Ministergespräch des dlh

Im Ministergespräch in großer Runde, das im Januar im Hessischen Kultusministerium stattfand, konnten u. a. gewichtige Fragen für die Zukunft der Schulen besprochen werden. Zu den vorab festgelegten Themen Ressourcen, Digitalisierung und Vielgliedrigkeit und Verbindlichkeit in der Gestaltung der Schullandschaft konnten von den Mitgliedern der dlh-Landesleitung direkt und konkret Fragen gestellt werden, die dann vom Minister selbst oder den Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen (Fach-)Abteilung beantwortet wurden. Unter dem Stichwort „Ressourcen“ wurde festgehalten, dass bei den vier großen Themen Inklusion, Integration, Heterogenität und Ganztagesangebot kein Gießkannenprinzip angewendet werden solle. Vorausgehend wurde gefragt, wie das Kultusministerium gedenkt, die zusätzlichen Stellenzuweisungen so zu implementieren, dass sie auch im Unterricht ankommen. Die aktuellen und in der Vergangenheit durch die Landesregierung vorgenommenen Stellenerhöhungen scheinen an der Basis im Unterricht wenig spürbar, gerade vor dem Hintergrund immer heterogener werdender Lerngruppen. Vom Minister wurde erwähnt, dass die Lehrerversorgung im Schulbereich stetig gestiegen sei, und dies trotz zurückgehender Schülerzahl, und die Lehrerversorgung nun bei umgerechnet 128 Prozent liege. Dem dlh waren die genannten 128 Prozent im Gespräch und auch danach nicht schlüssig nachvollziehbar. Er war seither immer der Auffassung, die Lehrerversorgung liege um die 104 Prozent. Auch drängte sich dem dlh der Verdacht auf, die zusätzlichen Aufgaben und Anforderungen, die in jüngster Zeit auf die Schulen zugekommen sind, übersteigen bei Weitem die zusätzlichen Ressourcen, die zur Verfügung gestellt wurden. Hier herrscht nach Auffassung des dlh noch eine deutliche Lücke, die auch durch die massiven Klagen der Schulen sichtbar werden. Angesprochen wurden unter dem Themengebiet „Ressourcen“ weiterhin Maßnahmen zur Entbürokratisierung (Abbau von Dokumentationspflichten), Renovierungsbedarf maroder Schulgebäude, Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs (u. a. Absenkung der Pflichtstundenzahl, Beförderungsstellen, Stellenkegel A13/A14, Funktionsstellen). Bei diesen Punkten blieb das HKM aber eher vage bis verhalten, bezüglich des Stellenverhältnisses sagte man eine baldige Aufstellung zu.

Unter dem Punkt „Digitalisierung“ wurde über nutzerfreundliche einheitliche Lernplattformen und eine systematische Qualifizierung der Lehrkräfte gesprochen. Zur Erleichterung des dlh waren sich alle Beteiligten einig, dass sich bei allen Aspekten der Digitalisierung in Schulen die technische Qualifikation nach dem Primat der Pädagogik richten solle. Auch der Datenschutz spiele bei vielen Aspekten eine nicht zu vernachlässigende Rolle, die zu berücksichtigen sei.  Moniert wurde von Seiten des dlh, dass viele Schulen dem aktuellen Stand in Wirtschaft und Gesellschaft, die Digitalisierung betreffend, hinterherhinken. Für die zukünftige Schülergeneration wäre es wichtig, mindestens auf den Stand vorbereitet zu werden, der sie nach der Schule auch in ihrer Um- und Arbeitswelt erwartet. Beispielhaft wurde die aktuelle Versorgung mit E-Mail für die Kolleginnen und Kollegen angesprochen. Hier herrscht momentan landesweit ein Flickenteppich an Lösungen, der von ‚gar nicht‘ über einzelne Schullösungen bis hin zu Schulträgergebieten reicht. Oftmals zeigen hier die Kolleginnen und Kollegen viel Eigeneinsatz und stellen ihren Schulen und damit dem Land ihre privaten E-Mail-Accounts zur Nutzung zur Verfügung, damit sie adäquat auch über dieses Medium kommunizieren können. Auch die Handynutzung an Schulen wurde angesprochen. Hier wurde durch Herrn Minister ausgeführt, dass ein generelles Handyverbot an Schulen, nach dem Vorbild Frankreichs, nicht von oben verordnet werde. Dies bleibe, wie seither auch, den Schulen überlassen. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Handreichung zum Jugendmedienschutz hingewiesen.  Bei dem Aspekt ‚Fortbildung für die Handhabung und den fachdidaktischen Umgang mit digitalen Geräten‘ wurde auf die Ebene der Staatlichen Schulämter verwiesen. Hier könne man über die regionale Fortbildung bedarfsgerechter auf die Schulen zugehen.

Der dlh bedankt sich an dieser Stelle ausdrücklich für den Austausch, der ihm eingeräumt wurde, und hofft, dass einige Anregungen positive Auswirkungen für die Lehrerschaft haben werden.

 

gez. Jürgen Hartmann

 

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