Liebe Kolleginnen und Kollegen,
„was es nicht alles gibt!“
Die seit langem gar nicht mehr so neuen und dennoch so genannten Medien überaschen von Zeit zu Zeit dennoch.
Auf dem Markt befindet sich eine Uhr mit SIM-Karte (Telefonkarte wie in Mobiltelefonen), mit der man „die Umgebung des Kindes“ abhören kann. Diese ist zwar mittlerweile verboten, befindet sich aber dennoch im Umlauf.
„In Einzelfällen ist es bereits dazu gekommen, dass Lehrer in ihrem Unterricht belauscht wurden.“ Also ein Lauschangriff erster Güte.
Dies ist zwar illegal und nicht gerichtsfest, kann aber dennoch zu Zwecken benutzt werden, die sicherlich nicht als positiv zu bezeichnen sind. Wie verbreitet diese Uhren sind, lässt sich schwer abschätzen, jedoch dürfte sich die Angelegenheit tatsächlich auf wenige Fälle beschränken. Der Bekanntheitsgrad dürfte sich jedoch durch das Verbot erhöht haben…
Was Sie dagegen tun können? Wenn Ihnen Eltern mit derartigen Aufnahmen drohen, Ihrerseits ankündigen, dass Sie sich weitere Schritte vorbehalten.
Hier erhalten Sie nähere Informationen der Bundesnetzagentur