Der VDL Hessen begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bestätigung des Streikverbots.
Landesbeamtinnen und –beamte haben die Aufgabe, den Betrieb im öffentlichen Dienst und allen damit verbundenen Behörden und Institutionen verlässlich aufrecht zu erhalten. Diese Verpflichtung wird mit Eintritt in den Beamtenstatus anerkannt.
Wer das Streikrecht als allgemeines Grundrecht wertet, muss folgerichtig den Beamtenstatus aufgeben und somit weitere Rechte abtreten.
Kerstin Jonas, Pressesprecherin des VDL Hessen
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