Kein Streikrecht für Beamte!

Karlsruhe hat das Streikverbot für Beamte für verfassungsgemäß erklärt und damit das Berufsbeamtentum, das auf einem wechselseitigen Schutz und Treueverhältnis beruht, gestärkt. Auch wird so die Beamtenschaft nicht aufgeteilt in Beamte mit hoheitlichen Aufgaben, wie z.B. Polizei und Feuerwehr und Beamte, die keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, wie z.B. Lehrer.

Lesen Sie dazu mehr auf in den folgenden beiden Artikeln auf den Seiten der F.A.Z.

Kein Streikrecht für Beamte

Hessen nimmt Disziplinarverfahren gegen 4.200 Lehrer wieder auf

 

So werden die Reden so mancher Vertreter der GEW lügen gestraft, die vor angehenden LiVs den Streik hochleben lassen und das Streikverbot für Beamte deutlichst in Frage gestellt haben.

Man kann nicht einfach die Vorteile des Berufsbeamtentums in Anspruch nehmen und gleichzeitig streiken wollen, das widerspricht sich.

Wer streiken möchte, muss sich für eine Tarifbeschäftigung entscheiden, was ja mache Lehrkräfte angeblich Kraft eigener Willensentscheidung getan haben.

 

 

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