Kein Streikrecht für Beamte!

Karlsruhe hat das Streikverbot für Beamte für verfassungsgemäß erklärt und damit das Berufsbeamtentum, das auf einem wechselseitigen Schutz und Treueverhältnis beruht, gestärkt. Auch wird so die Beamtenschaft nicht aufgeteilt in Beamte mit hoheitlichen Aufgaben, wie z.B. Polizei und Feuerwehr und Beamte, die keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, wie z.B. Lehrer. Lesen Sie dazu mehr auf in …

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