Pressemitteilung des VDL Hessen vom 14.05.2018 zur Thematik „Kopftuchverbot an Grundschulen“

„Freiheit in der Religionsausübung – aber: Gefahren vorbeugen“

Der VDL Hessen empfindet aufbrandende Diskussionen um eine etwaig notwendige rechtliche Regelung zu Kopftüchern an Grundschulen als überflüssig. Der stellvertretende Landesvorsitzende des VDL Hessen Manfred Timpe erklärt: „Wir sehen aktuell ganz andere Schwierigkeiten in Hessens Schulen. Die Ausübung der Religion durch das Tragen eines Kopftuchs schon im Grundschulbereich ist keine davon.“ Timpe führt weiter aus, dass das reine Tragen einer religiösen Kopfbedeckung nicht als Bedrohung oder gar Provokation gesehen werden sollte. „Einem jüdischen Schüler würde man es auch nicht versagen, seine Kippa zu tragen“, erläutert er weiter. Grundsätzlich könne jede Schülerin ihren Glauben individuell praktizieren, solange dadurch keine Mitschülerinnen und Mitschüler oder Lehrkräfte bedroht oder provoziert würden. „Jungen, die ihre Baseball-Cap verkehrt herum tragen und dabei laut ‚Ey, Alter!‘ durchs Klassenzimmer brüllen, sind bewusst provokant und störend. Ein Mädchen, das lediglich den Riten ihrer Religion folgt, dabei den Klassenfrieden nicht stört, ist nicht als Provokation zu werten“, so Timpe weiter.

Der stellvertretende Landesvorsitzende schränkt das Tragen von Kopftüchern im Schulalltag jedoch ein. „Im Sport- oder Werkunterricht sind Kopftücher schnell eine Verletzungsfalle. Wenn es aus religiösen Gründen nicht möglich ist, dass das Kopftuch für solch gefährliche Unterrichtsstunden abgenommen wird, so kann Schule keine Verantwortung übernehmen und das Kind muss dem Unterricht fernbleiben. Benotungen werden so sicher nicht einfacher, aber unsere Sport- und Werklehrkräfte können sich nur so absichern“, erklärt Timpe. Er erläutert, dass sich beispielsweise bei einem Sturz die Stecknadeln, mit denen die Kopftücher festgesteckt werden, in den Kopf bohren könnten. Beim Arbeiten mit einer Bohrmaschine oder anderen Elektrogeräten im Werkunterricht könnte sich der Stoff zudem verfangen und zur Strangulation führen.

Timpe meint überdies, dass die steigende Anzahl der Mädchen mit Kopftuch an Grundschulen ein weitestgehend städtisches Phänomen ist, was in ländlichen Schulamtsbezirken noch nicht auftritt. Eine Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zum Tragen oder für das Verbot von Kopftüchern bestehe aktuell aus seiner Sicht nicht. Erst wenn religiöse Kopfbedeckungen oder Gegenstände gezielt zur Bedrohung oder Demütigung von Andersgläubigen genutzt würden, müsse das Land Hessen handeln und eine generelle Lösung anstreben. Vor einer Überregulierung warnt der VDL Hessen generell, da hierdurch Spannungen entstehen würden, die Rassismusvorwürfe befeuern würden.

  

Der VDL Hessen empfinde es als wesentlich bedenklicher, dass – trotz der Vorgaben aus dem Hessischen Kultusministerium zur Ausbildung von Lehrkräften – der islamische Religionsunterricht nicht durch neutrale Lehrkräfte, die vollumfänglich dem Land Hessen unterstellt und frei von Religionsgruppenprägung sind, erteilt wird.

 

Kerstin Jonas, Pressesprecherin des VDL Hessen

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