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irgendwann beginnt sich der ein oder der andere zu fragen, was er denn am Ende seines Berufslebens als Pensionär nach derzeitigem Recht an Versorgung im Ruhestand erwarten kann. Eine nicht unwesentliche Frage, wenn man sich mit dem Gedanken trägt, für das Alter auch privat vorzusorgen.
Manch ein anderer stellt für sich selbst möglicherweise fest, nicht über die ehemalige Altersgrenze von 65 Jahren hinaus arbeiten zu wollen und möchte wissen, wie sich die Abschläge in konkreten Zahlen ausdrücken, welche Versorgung er dann erwarten kann.
Ein weiterer, zu jedem Zeitpunkt wichtiger Punkt ist die Frage, wie es um die Versorgung bei Berufsunfähigkeit seitens des Landes Hessen (deutlich) vor erreichen der Altersgrenze aussieht – ein Fall, den wir, den sich niemand wünscht, der jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen, wie z. B. ein Unfall mit schweren Gesundheitsschäden, eintreten kann.
Um diese Fragen zu klären, ist es notwendig, sich eine entsprechende Auskunft einzuholen.
Nach derzeitigem Recht sind jedoch nur zwei Versorungsanfragen möglich. (siehe Hinweis auf dem Antragsformular)
Auf dieser Seite des zuständigen Regierungspräsidiums Kassel können Sie ein entsprechendes Antragsformular herunterladen. Klicken Sie hier
Allerdings können entsprechende Anfragen wegen des hohen Aufkommens bis zu drei Monaten Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
Links am Seitenrand dieser Seite finden Sie übrigens ebenfalls weiterführende Links zu anderen Anfragen wie zum Beispiel der Dienstunfallfürsorge.