dlh-Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat: Umsetzung der Regelungen für den Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Der HPRLL beschäftigte sich Ende Januar im Rahmen der Mitbestimmung mit dem von der Dienststelle vorgelegten Erlassentwurf. Im Wesentlichen beschreibt der vorgelegte Entwurf die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst, die auf zwei verschiedene Arten erfolgen kann. Dies sind die Halbregelung, bei der die beiden Hauptsemester auf vier Semester aufgeteilt werden, und die Zweidrittelregelung, bei der die Hauptsemester auf drei Semester aufgeteilt sind. Eine Erweiterung der Teilbarkeit ist im Einführungssemester und im Prüfungssemester nicht vorgesehen. Im Rahmen der Erörterung wurden an die Dienststelle noch Fragen zum Zeitpunkt der Umsetzung und formale Fragen gestellt, da die nähere Ausgestaltung der pädagogischen Ausbildung durch Rechtsverordnung erfolgt. Eine weitere wichtige (formale) Frage war der Zeitpunkt der Antragstellung, da dieser im Regelfall drei Monate vor dem gewünschten Beginn
im Studienseminar vorliegen sollte. Da die angehenden LiV dann aber schon vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst und ohne genaue Kenntnis der Belastungssituation einen Antrag auf Teilzeit stellen müssen, konnte sich der HPRLL mit der Dienststelle auf eine Verkürzung der Antragsfrist auf zwei Monate einigen. Der dlh meint, dass im Zuge der Modularisierung des  Vorbereitungsdienstes eine entsprechende Regelung gleich hätte mit einhergehen können, zumal der Bedarf sich in ständigen Nachfragen der LiV artikulierte. Der HPRLL und der dlh halten die zügige Einführung des Teilzeitvorbereitungsdienstes, wie er im Übrigen im 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vorgesehen ist, für geboten und hoffen, mit diesem Erlass der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf ein Stück näher gekommen zu sein. In wieweit die weniger erwünschten Auswirkungen der Modularisierung sich insbesondere im Teilzeitmodell zeigen, bleibt abzuwarten.

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