Ausgabe 04/2017
Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten als wichtige Kurskorrektur
Wir anerkennen die heute unter der Leitung von Ministerpräsident Bouffier bekanntgegebene Entscheidung der Landesregierung und
der sie tragenden Fraktionen, das Tarifergebnis inhaltlich auf die Beamten zu übertragen.
Wir betrachten das als einen wichtigen Schritt hin zu einem Kurswechsel und zur längst überfälligen Abkehr von den diesbezüglichen Festlegungen in der Koalitionsvereinbarung von Schwarz-Grün.
Im Einzelnen hat Ministerpräsident Bouffier heute Folgendes angekündigt:
- Lineare Anpassung von Besoldung und Versorgung um 2.0 %, mindestens um 75,- €, ab dem 1.7.2017 (für untere Besoldungsgruppen bedeutet der Mindestbetrag von 75,- € eine Erhöhung von mehr als 2,0 %)
- Lineare Anpassung von Besoldung und Versorgung um 2,2 % ab dem 1.2.2018
- Anhebung der Anwärterbezüge um je 35,- € z. 1.7.2017 und 1.2.2018
- Gutschrift der 41ten Wochenstunde auf das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) für Beamte bis zum vollendeten 60ten Lebensjahr
- Freifahrtregelung für den öffentlichen Nahverkehr ab dem 1.1.2018 (Dienstausweis als Legitimation zur kostenlosen Nutzung
Die Übertragung des Tarifergebnisses geschieht damit inhaltsgleich, jedoch nicht ganz zeitgleich. Denn die erste Erhöhung der Besoldung
und Versorgung soll mit mit vier Monaten Verzögerung in Kraft treten.
Sowohl die Tatsache, dass der Ministerpräsident diese Nachricht öffentlich machte, wie auch den daraus erkennbaren, politischen Kurswechsel deuten wir als wichtiges, begrüßenswertes Signal.
Die Landesregierung weicht nun erstmals von dem ab, was in der Koalitionsvereinbarung vom Januar 2014 von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinsichtlich der Entwicklung der Beamtenbesoldung festgelegt worden war.
Dort waren nämlich die „Nullrunde“ 2015 und die Deckelung der Besoldungsanpassung auf 1,0 % für die Jahre 2016 bis 2018 festgeschrieben worden. Auch Veränderungen (besser: Verschlechterungen) bei den Beihilfeleistungen waren schon in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen.
Von Anfang 2015 bis heute (14.3.2017) haben die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen also alle Spardiktate für die Beamten
umgesetzt, ohne die Entwicklung der Gesamtsituation (bspw. Rekordsteuereinnahmen, Entwicklung des Landeshaushalts insgesamt, hohe Ausgaben an anderer Stelle) dabei zu berücksichtigen.
Dieses bisherige, unbeirrte Festhalten an der Koalitionsvereinbarung hat bekanntermaßen dazu geführt, dass der dbb Hessen mit drei
Klägern, vertreten durch Prof. (em.) Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis, Verfassungsklagen vor hessischen Verwaltungsgerichten eingereicht hat.
Der Abstand zwischen der Entwicklung der Tarifentgelte und der Beamtenbezüge in Hessen beträgt allein aus 2015 und 2016 rd. 3,5 %. Und er erhöhte sich mit dem Tarifabschluss zum 1.3.2017 auf rd. 5,5 %. Nach Inkrafttreten der Besoldungsanpassung zum 1.7.2017 wird er wiederum 3,5 % betragen.
Zu diesem „Nachholbedarf“ gibt es bislang keine Aussage seitens der Landesregierung. Insofern werden unsere Klagen selbstverständlich
weiter betrieben, denn der nach unserer Überzeugung verfassungswidrige Zustand dauert weiter an.
Entscheidung zur Wochenarbeitszeit/zum Lebensarbeitszeitkonto (LAK) erfüllt dbb-Forderungen
Mit der heute verkündeten Entscheidung, ab dem 1.7.2017 für alle Beamten, die 41 Stunden arbeiten müssen, die 41te Stunde dem LAK gutzuschreiben, kommt die Landesregierung einem Kernanliegen des dbb Hessen entgegen.
Bisher war beabsichtigt, ab dem 1.8.2017 zwar die Wochenarbeitszeit für die Beamten bis zur Vollendung des 50ten Lebensjahres von 42 auf
41 Stunden zu reduzieren, damit aber auch die Gutschrift auf das LAK einzustellen.
Beamte ab dem 51ten Lebensjahr hatten schon bisher die 41-Stunden-Woche, ebenfalls ohne Gutschrift auf das LAK. Beamte ab dem 61ten Lebensjahr haben schon bislang eine 40-Stunden-Woche. Mit der Neuregelung werden also alle Beamten bis zum vollendeten 60ten Lebensjahr nominal eine 41-Stunden-Woche haben, aufgrund der Gutschrift der 41ten Stunde auf das LAK aber eine rechnerische 40-Stunden-Woche.
Die Tatsache, dass das LAK-Konto weiter „bespart“ werden wird, führt dazu, dass die bisherigen Vorteile des LAK erhalten bleiben.
Das begrüßen wir vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausdrücklich. Damit sind wir auf dem Weg auch zur nominalen 40-Stunden-Woche für alle Beamten (außer Schichtdienst) einen entscheidenden Schritt voran gekommen.
70. Geburtstag des Ehrenvorsitzenden Walter Spieß
Am 16. Dezember 2016 feierte der Ehrenvorsitzende des dbb Hessen, unser geschätzter Kollege Walter Spieß, seinen 70ten Geburtstag.
Walter Spieß, der dem dbb Hessen über 24 Jahre vorstand, ist auch heute noch ein gerne gefragter Ratgeber in vielen Angelegenheiten.
Auch heute noch bestreitet er Seminare, verfasst Kommentierungen und lebt einen gesunden „Unruhestand“.
Seinen 70ten feierte er im Kreise seiner Familie. dbb-Landesvorsitzender Heini Schmitt besuchte ihn zu Hause und überbrachte herzliche
Glückwünsche.
Auch eine Delegation der DSTG Hessen, seiner „Heimatgewerkschaft“, wartete mit einem Besuch auf und übermittelte herzliche Glückwünsche.
Auch an dieser Stelle sagen wir noch einmal: „Alles Gute, lieber Walter Spieß!“