Nach der Anhörung im Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags, in dem die betreffenden Gesetzentwürfe der Fraktionen (CDU/B90 Die Grünen und der SPD) diskutiert wurden, kamen beide Entwürfe in die Lesungen des Landtags. Hier kam man nicht ganz so zügig voran wie ursprünglich gedacht, denn in 2. Lesung wurde der Vorschlag unterbreitet, doch einen gemeinsamen Entwurf einzubringen, da beide vorliegenden inhaltlich nicht weit auseinander lagen (u. a. Namensgebung). So wurde erst in 3. Lesung die Auflösung des Landesschulamtes entschieden. Gleichzeitig wurde der Erhalt der Staatlichen Schulämter als regionale „backup“-Systeme gesichert. Angesichts der knappen Zeit, die nun den Staatlichen Schulämtern bleibt, hofft der dlh, dass die alten Briefbögen und Türschilder noch in den jeweiligen Kellern lagern und möglichst wenige Ressourcen für die Umstellung aufgewendet werden.