Hinweis für Ihre Steuererklärung:
Für den Nachweis Ihrer Mitgliedsbeiträge benötigen Sie keine separate Bescheinigung. Es genügt vollkommen, dem Finanzamt eine Kopie Ihres Kontoauszugs einzureichen, auf dem die Abbuchungen der Beiträge ersichtlich sind.
Ihr Claus Eschenauer