Du hast dein 2. Staatsexamen in der Tasche? Dazu erst einmal HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! 🥳
Ist dir die Feierlaune aber bereits wieder vergangen, weil das laufende Schuljahr am 31.07. endet, deine Einstellung in den Schuldienst aber erst zum 01.09. erfolgt? 🙄
Dann geht es dir wie gut 1000 anderen frisch fertig gewordenen LiV in Hessen. 🤯
Voll ausgebildete, hoch motivierte Junglehrkräfte werden im Jahr 2023 durch das Land Hessen für 4 Wochen in die Arbeitslosigkeit geschickt – und zwar ganz ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. 😡
Denn: Um Arbeitslosengeld bekommen zu können, hätten die LiV bereits mindestens 12 der letzten 30 Monate versicherungspflichtig beschäftigt sein müssen.
Deshalb bleibt nur der Weg zur Beantragung des Bürgergelds. Für qualifizierte Fachkräfte, die aber als Beamtinnen / Beamte auf Widerruf während des Vorbereitungsdienstes nicht in eine Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Absurd ❗️
Im Hinblick darauf, dass sich bei einer Neueinstellung in den hessischen Schuldienst die Zahlung der Bezüge teils bis Oktober verzögern kann, wird die finanzielle Situation der jungen Lehrkräfte zur Zerreißprobe mit Ansage. 😞
☝🏼 Wir fordern das Land Hessen sowie das Hessische Kultusministerium dazu auf, den Einstellungstermin in den Hessischen Schuldienst vorzuverlegen und so der Fürsorgepflicht gegenüber den neuen Lehrkräften nachzukommen! ☝🏼
👉🏻 Du bist betroffen und möchtest gemeinsam mit uns laut werden und für eine Vorverlegung des Einstellungstermins kämpfen? Dann melde dich bei uns!
junger_vdl@vdl-hessen.info
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