20.02.2018
Nr. 06/2018
Beurteilungs- und Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst
Geschlechtergerechte Leistungsbeurteilung ist Aufgabe des Bundesinnenministeriums
Die diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Beurteilungs- und Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst ist nach Auffassung der dbb bundesfrauenvertretung eine zentrale Aufgabe des Bundesinnenministeriums.
„Der Grundstein dafür ist im Koalitionsvertrag bereits festgeschrieben. Die Aufgabe des künftigen Bundesinnenministers ist damit klar: Er muss die Beurteilungs- und Beförderungsverfahren im öffentlichen Dienst auf geschlechtsspezifische Diskriminierungen hin prüfen und an entsprechender Stelle korrigieren. Sollte Horst Seehofer das Amt des Innenministers übernehmen, muss er sich an den fortschrittlichen dienstrechtlichen Lösungen in Bayern messen lassen“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 20. Februar 2018 auf der Frauenfachtagung der Landesfrauenvertretung des DBB NRW in Düsseldorf deutlich.
Das bayerische Dienstrecht gilt als eines der modernsten in Deutschland und wurde 2016 mit dem 1. Preis der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) ausgezeichnet. Im Zuge dessen wurde das Laufbahnrecht von einigen Regelungen bereinigt, die Frauen das berufliche Fortkommen bis dato erschwert hatten. Mit Blick auf die Beförderung beispielsweise erhöhte sich der berücksichtigungsfähige Umfang von Kindererziehungszeiten von zwei auf drei Jahre pro Kind für bayerische Landesbeamtinnen und -beamte. Zudem wurde in den Verwaltungsvorschriften ein Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten bei der dienstlichen Beurteilung etabliert. Danach darf sich weder Teilzeitbeschäftigung noch Beurlaubung nachteilig auf die Beurteilung auswirken. Darüber hinaus wird explizit darauf hingewiesen, dass bei einer Teilzeitbeschäftigung oder teilweisen Freistellung die geleistete Arbeitsmenge im Verhältnis zur anteiligen Arbeitszeit zu bewerten ist. „Da ist es nur folgerichtig, dass diese von Horst Seehofer als bayerischem Ministerpräsidenten gebilligten deutlichen und klar formulierten dienst- und laufbahnrechtlichen Vorgaben zur dienstlichen Beurteilung auch auf Bundesebene umgesetzt werden“, betonte Wildfeuer.
Gleiches gelte auch für die Umsetzung der sogenannten Mütterrente für Beamtinnen und Beamte, machte Wildfeuer deutlich. Bayern ist bisher das einzige Bundesland, das eine wirkungsgleiche Übertragung der sogenannten Mütterrente auf den Beamtenbereich umgesetzt hat. Auch hier müsse der Bund vorangehen, damit die übrigen Bundesländer folgen können. „Wir werden nichts unversucht lassen, damit ein künftiger Bundesinnenminister Seehofer gemäß seinen Prinzipien auch auf Bundesebene handelt“, so Wildfeuer.
Redaktion: Birgit Strahlendorff
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