Kindernotbetreuung zu Corona-Zeiten für den öffentlichen Dienst nicht ausreichend

Not-Kinderbetreuung zu Corona-Zeiten für Öffentlichen Dienst nicht ausreichend

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Die Einführung einer Maskenpflicht in Hessen sieht der dbb Hessen als einen richtigen und nachvollziehbaren Schritt in Richtung einer Normalisierung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens. „Wenn die Masken zu einer Verbesserung der Situation beitragen, ohne dass die Ansteckungsrate gleich wieder ansteigt, begrüßen wir diese Maßnahme“, sagt der dbb Landesvorsitzende Heini Schmitt. Vor allem den psychologischen Aspekt dürfe man dabei nicht außer Acht lassen. „Auch wenn die Schutzfunktion diskutiert wird, kann eine Maske den Menschen ein gewisses Gefühl von Sicherheit vermitteln, aber auch gleichzeitig an die Einhaltung der Abstandsregeln erinnern“, sagt Schmitt. „Denn zurück in der Normalität sind wir noch lange nicht.“
Das merken auch viele Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes weiterhin – auch beim Thema Kinderbetreuung. Denn Schulen und Kitas werden noch eine ganze Weile brauchen, bis sie wieder für alle Kinder zur Verfügung stehen. Zwar gibt es einige Berufsgruppen, die als systemrelevant gelten und für die infolge dessen eine Kinderbetreuung gewährleistet ist. Allerdings lässt die Regelung aus Sicht des dbb Hessen noch einzelne Berufsgruppen außen vor. So haben sich etwa Bedienstete beim Zoll, aber auch bei den Justizwachtmeistern an unsere Fachgewerkschaften gewandt und um Unterstützung gebeten. „Gerade bei fest vorgegebenen Präsenzzeiten, wenn kein Homeoffice möglich ist, ist das problematisch“, sagt Schmitt. Deshalb appelliert er dringend an die Landesregierung, die Ausweitung der Kinderbetreuung für diese Berufsgruppen auf den Weg zu bringen.
„Da wir uns des hohen Übertragungsrisikos gerade bei Kindern bewusst sind, sollte parallel dazu auf die Ausweitung der Regelungen für Sonderurlaub gesetzt werden, wie man es jüngst bei den Bundesbeamten getan hat“, findet Schmitt.

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