Wusstest du schon, dass…

… du einen Vorschuss zum Erwerb eines Dienst-Fahrrads beantragen kannst? ☝🏼

Die hessische Landesregierung unterstützt die Fahrrad-Mobilität der Landesbediensteten, insbesondere bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Deshalb kannst du einen unverzinslichen Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrads beantragen. 🤓

Alle Bediensteten des Landes, die Anspruch auf Dienstbezüge, Anwärterbezüge oder Entgelt haben, können den Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrads beantragen. ☝🏼

Der Vorschuss ist allerdings eine freiwillige Leistung, d.h., dass es keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung des Vorschusses gibt.

Folgende Fahrräder kannst du mit dem Vorschuss erwerben:

▶️ normale, mit Muskelkraft bewegte Fahrräder,

▶️ Drei- oder Liegeräder,

▶️ Lastenräder oder

▶️ E-Bikes.

❗️Wichtig ist, dass der Antrag über den Dienstweg gestellt wird. ❗️

💡Weitere Informationen findest du im Staatsanzeiger für das Land Hessen in der Ausgabe Nummer 50 2018 (so lange gibt es den Zuschuss nämlich schon), den wir nachfolgend für dich als pdf zum Download eingestellt haben:

StAnz-Hessen-Ausgabe-2018-50

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