dlh-Ratgeber kompakt – Mehrarbeit durch Lehrkräfte (gültig ab: 01.04.2023)

Die gesetzliche Grundlage – Hessisches Beamtengesetz § 61  Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern. Werden sie durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihnen innerhalb von …

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