Wissenswertes zur Wahl
In diesem Frühjahr wird in Hessen über die neue Zusammensetzung der Personalräte entschieden.
Wofür stehen und was tun der dbb Hessen und seine Fachgewerkschaften?
Keine andere Gewerkschaft kennt die Strukturen des Öffentlichen Dienstes besser und ist breiter vertreten und
vernetzt. Der dbb Hessen wurde vor 71 Jahren gegründet. Er ist der Dachverband von 39
Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Hessen, die sich ausschließlich um
Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst und dessen privatisierte Bereiche kümmern.
Der dbb Hessen mit seinen Fachgewerkschaften gestaltet mit dem Arbeitgeber, dem Dienstherrn und der
Politik die Gesetze und Verordnungen, die Mandatsträger der Personalräte wirken vor Ort auf die korrekte
Anwendung hin und stehen den Beschäftigten zur Seite.
Daher haben wir keine Interessenkollision wie manch‘ andere Gewerkschaften, die auch und vor allem
Beschäftigte in der Privatwirtschaft organisieren.
Wir vertreten und fördern die grundsätzlichen, rechtlichen, beruflichen und sozialen Belange unserer Mitglieder
und gewähren ihnen Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz.
Der dbb Hessen hat mit seinen Fachgewerkschaften in den zurückliegenden Jahren u. a. Folgendes
erkämpft und erreicht:
Beendigung der Einsparmaßnahmen im öffentlichen Dienst in Hessen
Erhöhung der Haushaltsansätze in vielen Bereichen
Erhöhung der Einstellungszahlen in vielen Bereichen
Kraftvolle Tarifabschlüsse beim TVöD (u. a. stufengleicher Aufstieg)
Kraftvolle Tarifabschlüsse beim TV-H (u. a. stufengleicher Aufstieg, Kinderzulage, Hessenticket)
Nach Einreichung dreier Besoldungsklagen deutliche Abkehr der Landesregierung von den
Festlegungen im Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode (Deckelung der Besoldungsanpassung
wurde verworfen)
Verkürzung der Wochenarbeitszeit WAZ bei den Beamten unter 60 auf nominal 41
Wochenstunden unter Beibehaltung der wöchentlichen Gutschrift von einer Stunde auf dem
Lebensarbeitszeitkonto (LAK)
Schließen eines Pakts zwischen dem dbb Hessen und den Fraktionen des Hessischen
Landtags zur Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Einbringung eines vollständigen Gesetzentwurfs für ein neues HPVG; in der zweiten Hälfte der 20.
Legislaturperiode wird darüber beraten werden
Niederlegung entsprechender Passagen für den öffentlichen Dienst (bspw. Absicht, Tarifergebnisse
auf Beamtenbesoldung zu übertragen, HPVG zu novellieren, Beschäftigte besser vor Übergriffen zu
schützen…) in den Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode
Zu unseren dauerhaften Kernaufgaben gehören
die Sicherung und Pflege des Berufsbeamtentums
die Gestaltung eines modernen und leistungsgerechten Dienst- und Besoldungsrechts
die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der dem Tarifrecht unterliegenden
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
der Erhalt der Tarifautonomie und des Flächentarifvertrags
die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
die Gestaltung eines modernen Gesundheitsmanagements
der Schutz der Beschäftigten vor gewaltsamen Übergriffen
die Gestaltung eines modernen Mitbestimmungsrechts
die Gestaltung eines starken, funktionierenden Rechtsstaats
die Gestaltung einer Digitalisierung, bei der die Menschen nicht „auf der Strecke“ bleiben
die Wahrung und Stärkung der Rechte der Beschäftigten mit Behinderung
die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Sozial- und Erziehungsdienste.
Dabei stehen wir aktuell insbesondere
für einen modernen Tarifvertrag mit einer leistungsgerechten Vergütung und gerechten
Aufstiegsmöglichkeiten für die hessischen Tarifbeschäftigten
für ein modernes Dienstrecht mit einer leistungsgerechten Besoldung
den Schutz und die Fürsorge für alle Beschäftigten
für den Schutz der Beschäftigten vor Aggressionen und gewaltsamen Übergriffen
die Angleichung der Wochenarbeitszeit (WAZ) der Beamten an die Arbeitnehmer (40 bzw. 38,5 h
für Schichtdienstleistende)
für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Karriere
für die Chancengleichheit von Frauen und Männern
für eine Digitalisierung der Verwaltung, bei der der Mensch im Vordergrund steht
für ein fortentwickeltes, modernes Hessisches Personalvertretungsrecht mit Stärkung der
Mitbestimmung
Forderungen, die letztlich die Abschaffung des Berufsbeamtentums zum
Ergebnis hätten (Bürgerversicherung, Hamburger Modell, Streikrecht für
Beamte) treten wir entschieden entgegen.
Die Legitimation für die Bildung von Gewerkschaften und die Möglichkeit, sich darin zu organisieren, ergibt sich
aus Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 36 HV.
Die Erreichung der Ziele des dbb Hessen und seiner Fachgewerkschaften geschieht vor allem durch
das Aufstellen von Forderungen zu allen relevanten Themen
das Aushandeln von Tarifverträgen, vor allem des TVöD und des TV-H
das Führen von Tarifgesprächen
die Forderung nach Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung und die Versorgung
die Erstellung von Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen
die Teilnahme an Anhörungen vor dem Parlament
das regelmäßige Führen von Gesprächen mit Repräsentanten aus Politik und Behördenleitungen
die gezielte Öffentlichkeitsarbeit
das Führen von Klagen in arbeits-, dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten.
Die Mitglieder in den Fachgewerkschaften des dbb Hessen erhalten für einen günstigen Mitgliedsbeitrag
neben einer umfassenden Interessenvertretung, erschöpfenden Informationen und einem
hervorragenden Rechtsschutz* eine Vielzahl von weiteren Dienstleistungen und können über das dbb
Vorsorgewerk und die dbb Vorteilswelt unzählige wirtschaftliche Vorteile in Anspruch nehmen.
*= Neben der Rechtsschutzstelle des dbb Hessen in Frankfurt a. M. verfügt der dbb bundesweit über fünf
Dienstleistungszentren mit einer großen Zahl an Rechtsanwälten.
Darüber hinaus steht unseren Mitgliedern ein breites Angebot an Seminaren zu sehr günstigen
Teilnahmegebühren zur Verfügung.
Als Mitglied in einer Fachgewerkschaft des dbb ist man aktiver Teil einer starken Interessengemeinschaft mit
bundesweit rd. 1,3 Mio. Mitgliedern, davon rd. 800.000 Beamte und 500.000 Arbeitnehmer.
Wofür stehen und was tun die Mandatsträger der Fachgewerkschaften des
dbb Hessen in den Personalräten?
Die Mandatsträger in den Personalräten beziehen ihre Legitimation aus den Bestimmungen des Hessischen
Personalvertretungsgesetzes (HPVG).
Der Personalrat als Organ der Dienststelle/Behörde gestaltet sich durch seine Zusammensetzung als
Spiegelbild der Beschäftigten, d. h. er repräsentiert anteilig die Statusgruppen Beamte/innen und
Arbeitnehmer/innen sowie Frauen und Männer.
Die Aufgaben des Personalrats sind
die Wahrung und Ausübung der Beteiligungsrechte wie Anhörung, Mitwirkung und
Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten
die Ausübung der Initiativrechte
die Überwachung der Einhaltung der Gesetze und Verordnungen
die Wahrung des Betriebsfriedens.
Durch die Existenz der Personalräte mit ihren Beteiligungsrechten ist gewährleistet, dass sich nicht der
einzelne Beschäftigte mit einem vermeintlich übermächtigen Dienststellenleiter auseinandersetzen muss.
Insofern kann man den Personalrat durchaus auch als Sprachrohr der Beschäftigten betrachten, denn
Personalrat und Dienststellenleiter verhandeln auf Augenhöhe, und nach den Vorgaben des Gesetzes stets mit
dem ernsthaften Willen zur Einigung. Der Personalrat hat unvoreingenommen und unparteiisch die
Gesamtheit der Beschäftigten zu vertreten, ist für jeden Einzelnen gleichermaßen zuständig, unabhängig davon,
ob ein Beschäftigter gewerkschaftlich organisiert ist und wo.
Der Personalrat unterliegt dabei auch einer sog. „Friedenspflicht“. Sein Wirken richtet sich nach innen. Bei allen
Vorgängen, die im Personalrat behandelt werden, unterliegen die Mandatsträger der Verschwiegenheit. Bei
seiner Tätigkeit ist der Personalrat eng an die Bestimmungen des HPVG gebunden.
Bei den alle vier Jahre stattfindenden Wahlen treten die Gewerkschaften mit den Listen ihrer Kandidaten zur
Wahl an. Im HPVG sind auch sog. „Freie Listen“ zugelassen. Während aber die Mandatsträger der dbb Hessen
Gewerkschaften bei der Personalratsarbeit permanent mit den neuesten Informationen versorgt werden und auf
die gesamte dbb-Rechtsberatung und -vertretung zurückgreifen können, stehen diese umfassenden
Möglichkeiten den freien Listen nicht zur Verfügung. Zusätzlich zu den gewählten Mandatsträgern können die
dbb Hessen Gewerkschaften sog. „Gewerkschaftsbeauftragte“ zu den Sitzungen des Personalrats entsenden.
Diese können die gewerkschaftlichen Standpunkte in die Beratungen einbringen. Auch diese Möglichkeit steht
den Freien Listen naturgemäß nicht zu.
Wo ist also die Nahtstelle zwischen den Fachgewerkschaften des dbb Hessen
und dessen Mandatsträgern in den Personalräten? Wie hängt das Eine mit dem
Anderen zusammen?
Hierzu zwei Beispiele:
Der dbb, der dbb Hessen und seine Fachgewerkschaften handeln mit den Arbeitgebern die
Tarifverträge aus – die Personalräte wachen über deren Einhaltung, über die korrekte
Anwendung, über die Ausschöpfung der Möglichkeiten bspw. bei den Höhergruppierungen, den
Stufenaufstiegen und den Zulagen. Sie stehen vor Ort auf den Dienststellen für die
Beschäftigten als Ansprechpartner zur Verfügung.
Der dbb Hessen und seine Fachgewerkschaften fordern und erreichen die zeitgleiche und
systemkonforme Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung, fordern und
erreichen strukturelle Verbesserungen in den Besoldungsgesetzen – die Personalräte wachen
über die korrekte Anwendung vor Ort, über die Ausschöpfung der
Beförderungsmöglichkeiten im Sinne einer Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung. Außerdem drängen sie auf eine gerechte und nachvollziehbare Bewertung
der Dienstposten.
Auch hinsichtlich aller weiteren Rahmenbedingungen bspw. zur Arbeitszeit, zur Gleichberechtigung, zur
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, zu den Beurteilungsrichtlinien, den Vorschriften zum Schutz und
zur Fürsorge, zur Digitalisierung, zum Gesundheitsmanagement oder zum Datenschutz gilt analog:
Bei all dem findet ein regelmäßiger Austausch zwischen unseren Fachgewerkschaften und unseren
Mandatsträgern in den Personalräten statt, um auf diese Weise Fehlentwicklungen zu vermeiden und zu
weiteren Verbesserungen zu kommen – ganz im Interesse der Beschäftigten vor Ort!
Der dbb Hessen mit seinen Fachgewerkschaften und deren Mandatsträger in den Personalräten – zwei
Seiten der gleichen Medaille!
Impressum
V.i.S.d.P.: dbb Hessen, Andreas Nöthen (Pressesprecher), Europa-Allee 103 (Praedium), 60486 Frankfurt
Mail: presse@dbb-hessen.de.
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