VDR: Nein zum Streikrecht für Lehrkräfte
Böhm: Beamte müssen ihre Aufgabe dem Staat gegenüber zuverlässig wahrnehmen
„Der Beamtenstatus erfordert eine besondere Loyalität dem Arbeitgeber gegenüber. So wie der Staat die Beamten bei der Absicherung im Krankheits- und Pflegefall unterstützt, muss sich andersrum der Staat auf die Unterstützung der Beamten verlassen können. Außerdem müssen sich Schüler und Eltern darauf verlassen können, dass die Wissensvermittlung an Schulen jederzeit verlässlich stattfindet. Hierzu gehört, dass Lehrkräfte jederzeit eingesetzt werden können“, äußert sich Jürgen Böhm, Vorsitzender des Verbands Deutscher Realschullehrer (VDR), im Vorfeld der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht am 17. Januar zum Streikrecht für Lehrkräfte.
„Streikrecht ist ein wichtiges Recht in Deutschland, auch als Indikator dafür, wenn Entwicklungen im Angestelltenverhältnis nicht gut laufen. Allerdings darf das Streikrecht nicht dazu führen, dass Unterricht für die Kinder und Jugendlichen ausfällt und sie ihre grundgesetzliche vorgeschriebene Schulpflicht nicht wahrnehmen können. Dies wäre die zu erwartende Folge, wenn auch verbeamtete Lehrer streiken könnten und ihre Dienstpflicht gegenüber dem Staat nicht wahrnehmen würden. Verlässlichkeit ist deshalb sowohl für die Schüler wichtig, aber auch für die Eltern. Als Bürger des Landes müssen sie davon ausgehen, dass der Staat seine Aufgaben zuverlässig wahrnimmt“, betont Böhm.