Hessische Beamtenbesoldung war verfassungswidrig

dbb Hessen-Pressemitteilung 25/2021 Frankfurt, 30.11.2021

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Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Besoldung des Landes Hessen ist verfassungswidrig

„Wir freuen uns sehr über die heutige (30.11.) Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs“, sagt der
Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt nach der mündlichen Verhandlung einer
Berufungsklage in Kassel. Das Gericht hatte einer Klage gegen die Besoldung des Landes Hessen, die
der dbb Hessen angestrengt hatte, praktisch auf ganzer Linie recht gegeben und die
Verfassungswidrigkeit der Besoldung des Landes Hessen eindeutig festgestellt.
„Es ist gut, dass nun endlich Klarheit geschaffen wurde“, sagt Heini Schmitt. „Nun ist es die Aufgabe
der Landesregierung dieses Urteil in eine Besoldungsstruktur umzumünzen, die dem Begriff
verfassungskonform entspricht.“ Und zwar mit deutlichen Nachbesserungen, bevor das BVerfG
abschließend dazu entscheidet.
Geklagt hatte mit Unterstützung des dbb Hessen ein Beamter einer niedrigen Besoldungsgruppe
A6. Die Rechtsauffassung, die der dbb Hessen vom BVerfG übernommen hat: Bei der Besoldung
muss ein 15 prozentiger Abstand eines in Vollzeit arbeitenden Beamten zum Einkommen einer
vergleichbaren Familie sein, die von der Grundsicherung leben muss. Laut Berechnungen des dbb
Hessen, die auch vom Gericht anerkannt wurden, ist dies bislang nicht der Fall. „Das muss nun
dringend korrigiert werden“, sagt Schmitt in einer ersten Reaktion auf das Urteil.
Das Gericht stellte zudem fest, dass sich die Verfassungswidrigkeit nicht nur für die verhandelte
Besoldungsgruppe bezieht, sondern sich mindestens bis in die Besoldungsgruppen A10/A11
erstreckt.
Für die Klage brauchte der dbb Hessen einen langen Atem. Schon 2017 hatte er drei Klagen
angestrengt, wurde allerdings zunächst im März 2018 vom Verwaltungsgericht in Frankfurt
abgewiesen. Die beiden weiteren, ähnlich gelagerten Fälle, wurden von den Gerichten bis zur
jetzigen Entscheidung ruhend gestellt. Bereits 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht
grundlegende Entscheidungen getroffen, die die Rechtsauffassung des dbb Hessen belegten. 2020
wurden die entscheidenden Parameter vom BVerfG weiter ausgeschärft.
„Wir sind sehr froh, dass das heutige Urteil so deutlich und klar ausgefallen ist“, sagt Schmitt.
„Damit dürfte nun endgültig feststehen, dass sich der Dienstherr jetzt bewegen muss. Und das
erwarten wir auch.“
Dem Land Hessen reicht der dbb Hessen nun für den weiteren Verlauf die Hand. „Wir sind gerne
bereit, gemeinsam mit der Landesregierung nun an einer für alle Seiten vernünftigen aber vor allem
rechtssicheren Besoldungstabelle mitzuarbeiten, wenn wir hierfür einen ernsthaften Willen
erkennen können.“

 

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Andreas Nöthen
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