Der VDL Hessen empfiehlt das Einlegen eines Widerspruchs gegen die altersdiskriminierende Besoldung

Widerspruch gegen die Festsetzung der Besoldung – Altersdiskriminierende Besoldung: Urteil EuGH bestätigt weitgehend die Rechtsauffassung des dbb Hessen

Der VDL Hessen empfiehlt seinen Mitgliedern und allen anderen Lehrkräften ausdrücklich das Einlegen eines Widerspruchs gegen die altersdiskriminierende Besoldung im Jahr 2017.

Die Widerspruchsmuster haben wir für Sie hier hinterlegt:

–> Aktive Landesbeamte      –>Pensionierte Landesbeamte

Das jeweilige Anschreiben bitte direkt an die angegebene Adresse senden, nicht auf dem Dienstweg. Die Bezügestellen in Kassel und Wiesbaden sind ein und dieselbe Behörde und tauschen sich untereinander aus.

Lesen Sie hier die dbb-Nachrichten u.a. zu dieser Thematik in ganzer Länge.

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