Ehrverletzung nicht durch Meinungsfreiheit gedeckt – neues Urteil

Ehrverletzungen sind keine Meinungsfreiheit

Der Vorsitzende des dbb Hessen, Schmitt stellt nach dem Urteil des : Nicht jede Ehrverletzung ist Meinungsfreiheit
Der dbb Hessen begrüßt die Bestätigung der vorinstanzlichen Entscheidung durch das
Bundesverfassungsgericht als Richtung weisend.

Sachverhalt und Begründung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/ bvg21-004.html

„Es ist wichtig zu sehen, dass Beamte der Polizei sich nicht
ungestraft beleidigen und beschimpfen lassen müssen und nicht jede Ehrverletzung durch den
Deckmantel der Meinungsfreiheit abgedeckt ist“, sagt dbb Landesvorsitzender Heini Schmitt. Er
wertet es als ein wichtiges Signal zum Schutz von Polizisten, aber auch anderen Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes. „Wir beobachten, dass die Hemmschwellen sinken und aus Worten
irgendwann Taten werden“, so Schmitt. „Es ist schon unerträglich, dass Beleidigungen von
Polizisten und anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes straffrei bleiben, so lange sie nicht
hinreichend personalisiert zum Ausdruck gebracht werden. Deshalb ist die nun bestätigte
hinreichende Personalisierung bei Begehungsweisen wie im zugrunde liegenden Fall ein wichtiges
Signal.“
Der dbb Hessen engagiert sich schon lange im Kampf gegen Gewalt gegen Beschäftigte des
öffentlichen Dienstes. 2018 veranstaltete er ein großes Symposium zu Thema, schloss mit den
Fraktionen des Landtags einen Pakt zum Schutz der Beschäftigten. Vergangenes Jahr veröffentlichte
der dbb Hessen eine Studie zum Thema Gewalt. Durchgeführt wurde diese von Prof. Britta
Bannenberg von der Uni Gießen.
Voraussichtlich Ende Februar wird der dbb Hessen die neuesten Ergebnisse der weiteren Forschung
vorstellen.

Diese Website verwendet technisch erforderliche Cookies, um eine bestmögliche Funktionalität zu gewährleisten. Mehr lesen

Ok