Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung in Sachsen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, anbei Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur A- Besoldung in Sachsen. Ausgangspunkt aller Überlegungen ist letztendlich Artikel 33 GG Abs. 5: (5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln. Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört das Alimentationsprinzip. Im Zusammenhang …