… du einen Vorschuss zum Erwerb eines Dienst-Fahrrads beantragen kannst? âđŒ
Die hessische Landesregierung unterstĂŒtzt die Fahrrad-MobilitĂ€t der Landesbediensteten, insbesondere bei Fahrten zwischen Wohnung und ArbeitsstĂ€tte. Deshalb kannst du einen unverzinslichen Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrads beantragen. đ€
Alle Bediensteten des Landes, die Anspruch auf DienstbezĂŒge, AnwĂ€rterbezĂŒge oder Entgelt haben, können den Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrads beantragen. âđŒ
Der Vorschuss ist allerdings eine freiwillige Leistung, d.h., dass es keinen Rechtsanspruch auf die GewÀhrung des Vorschusses gibt.
Folgende FahrrÀder kannst du mit dem Vorschuss erwerben:
â¶ïž normale, mit Muskelkraft bewegte FahrrĂ€der,
â¶ïž Drei- oder LiegerĂ€der,
â¶ïž LastenrĂ€der oder
â¶ïž E-Bikes.
âïžWichtig ist, dass der Antrag ĂŒber den Dienstweg gestellt wird. âïž
đĄWeitere Informationen findest du im Staatsanzeiger fĂŒr das Land Hessen in der Ausgabe Nummer 50 2018 (so lange gibt es den Zuschuss nĂ€mlich schon), den wir nachfolgend fĂŒr dich als pdf zum Download eingestellt haben: