Wusstest du schon, dass…

… du einen Vorschuss zum Erwerb eines Dienst-Fahrrads beantragen kannst? â˜đŸŒ

Die hessische Landesregierung unterstĂŒtzt die Fahrrad-MobilitĂ€t der Landesbediensteten, insbesondere bei Fahrten zwischen Wohnung und ArbeitsstĂ€tte. Deshalb kannst du einen unverzinslichen Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrads beantragen. đŸ€“

Alle Bediensteten des Landes, die Anspruch auf DienstbezĂŒge, AnwĂ€rterbezĂŒge oder Entgelt haben, können den Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrads beantragen. â˜đŸŒ

Der Vorschuss ist allerdings eine freiwillige Leistung, d.h., dass es keinen Rechtsanspruch auf die GewÀhrung des Vorschusses gibt.

Folgende FahrrÀder kannst du mit dem Vorschuss erwerben:

▶ normale, mit Muskelkraft bewegte FahrrĂ€der,

▶ Drei- oder LiegerĂ€der,

▶ LastenrĂ€der oder

▶ E-Bikes.

❗Wichtig ist, dass der Antrag ĂŒber den Dienstweg gestellt wird. ❗

💡Weitere Informationen findest du im Staatsanzeiger fĂŒr das Land Hessen in der Ausgabe Nummer 50 2018 (so lange gibt es den Zuschuss nĂ€mlich schon), den wir nachfolgend fĂŒr dich als pdf zum Download eingestellt haben:

StAnz-Hessen-Ausgabe-2018-50

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