Informationen zur Einkommensrunde 2018

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26.02.2018
Nr. 28/2018
Einkommensrunde 2018

Silberbach: Arbeitgeber sollen Worten Zahlungen folgen lassen

Kurz vor Beginn der Einkommensrunde mit Bund und Kommunen hat der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die Arbeitgeber an ihre Verantwortung für eine zukunfts- und konkurrenzfähige Entwicklung des öffentlichen Dienstes erinnert.
Silberbach: „Die Politiker haben in den vergangenen Jahren zwar nur den ‚schlanken Staat‘ propagiert, den öffentlichen Dienst aber tatsächlich fast in die Magersucht getrieben. Personalabbau, Arbeitsverdichtung, Überalterung und ansteigende Krankenstände – wir brauchen 2018 eine Trendumkehr.“ Die nötige signifikante Einkommensverbesserung für die Beschäftigten müsse sich dabei natürlich auch an den aktuellen Abschlüssen in der Privatwirtschaft orientieren, mit der stehe der Staat bei der Nachwuchsgewinnung in direkter Konkurrenz. Silberbach: „Sechs Prozent, mindestens 200 Euro sind angemessen und maßvoll. Allein die Kommunen haben im vergangenen Jahr bei den Steuereinnahmen einen Überschuss von 9,8 Milliarden erwirtschaftet. Das Geld ist also da.“

 

Volker Geyer, der dbb Fachvorstand Tarifpolitik, betonte nochmal die besondere Bedeutung der sozialen Komponente der Einkommensforderung: „Für eine Pflegehelferin oder einen Straßenwärter mit nur knapp über 2.000 Euro brutto sind 200 Euro eine echte Hausnummer. Das gleiche gilt für den 20-prozentigen Zuschlag für Samstagsarbeit in den Krankenhäusern oder die längst überfällige Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an West.“ Die öffentlichen Arbeitgeber haben aus Sicht des dbb in der Einkommensrunde 2018 eine Bringschuld. Silberbach: „Wir haben in letzter Zeit viele Dankesworte und Komplimente für die Leistungen des öffentlichen Dienstes unter erschwerten Bedingungen gehört. Jetzt können Bund und Kommunen ihren Worten Zahlungen folgen lassen.“

 

Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.

>>> Sonderseite zur EInkommensrunde 2018 (dbb.de)

 

Redaktion: Dr. Frank Zitka
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