Wir fordern das Land Hessen nachdrücklich auf, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (ehemals Referendarinnen und Referendare), die eine Planstelle erhalten, künftig grundsätzlich zum 1. August eines Jahres einzustellen, und nicht erst drei Tage vor Unterrichtsbeginn. Das Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst (Einstellungserlass Ziffer 1.4.) ist entsprechend zu ändern.
Begründung
Lehrkräfte aller Schulformen im Vorbereitungsdienst (LiV), die zum 31. Juli 2023 ihre pädagogische Ausbildung an der Schule abschließen, sehen mit gemischten Gefühlen den Sommerferien entgegen: Denn sie werden erst zum 1. September 2023, also nur drei Tage vor Unterrichtsbeginn, eingestellt. In der Zwischenzeit hingegen werden sie einen vollen Monat lang nicht bezahlt. Ausbildung abgeschlossen, arbeitslos im August – kein motivierender Start ins Berufsleben!
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben die angehenden Lehrerinnen und Lehrer nicht, weil sie derzeit „Beamtinnen und Beamte auf Widerruf“ sind und nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Deswegen müssen sie das sog. „Bürgergeld“ (ehem. Hartz IV) beantragen. Abhängig von Wohnort und Familiensituation bedeutet das für die Betroffenen einen finanziellen Engpass in den Sommermonaten – eine Rücklagenbildung ist bei den geringen Anwärterbezügen nicht möglich. Nach fast zwei Jahren Ausbildung ist dieses Agieren des Arbeitgebers mit Vorsatz und “im Namen des Landes Hessen” ein Schlag ins Gesicht für alle LiV!
Hinzu kommt: Die ersten Bezüge werden bei Neueinstellung frühestens Ende Oktober verbucht. Das führt dazu, dass die Betroffenen mindestens ein Vierteljahr auf anderen Wegen Miete, Nebenkosten und sonstige Lebenshaltungskosten aufbringen müssen – und das gerade in einer Zeit, in der v.a. die Energiekosten und die Lebensmittelpreise enorm angestiegen sind. Viele der betroffenen LiV werden neben der staatlichen Hilfe auch noch auf die Unterstützung ihrer Eltern und Verwandten angewiesen sein, obwohl sie voll ausgebildete Fachkräfte in einem Mangelberuf sind. Von der Wahrnehmung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn kann hier keine Rede sein!
Bei angestellten Lehrkräften, die ebenso die Sommerferien-Arbeitslosigkeit bisher stark erfasst hatte, ist es in den letzten Jahren zu Verbesserungen bei der Weiterbeschäftigung gekommen (Weiterbeschäftigungserlass), so dass die Zahl der Betroffenen zurückgegangen ist. Die LiV hingegen hat man vergessen. Daher müssen sie nun schon das zweite Jahr in Folge fast drei Monate lang ohne Bezüge auskommen. Und in den nächsten Jahren wird sich die Situation wiederholen, weil Hessen erneut spät aus den Sommerferien zurückkehren wird, nämlich am 23. August 2024, am 15. August 2025, am 24. August 2029, am 30. August 2030 usf.
Der Sprecher des Hessischen Kultusministeriums verteidigt die Regelung im Einstellungserlass damit, dass dies eine seit Jahrzehnten geübte Praxis sei und auch in anderen Bundesländern so gehandhabt werde. Eine kontraproduktive und nicht akzeptable Praxis jedoch, die in einigen Bundesländern nicht existiert bzw. mittlerweile beendet wurde (u.a. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen), weil sie realitätsfern ist: Denn die Unterrichtsvorbereitung für das Schulhalbjahr geschieht nicht erst am letzten Ferientag, sondern beginnt deutlich früher, um qualitativ hochwertigen Unterricht gewährleisten zu können. Lehrkräfte gehen damit bereits in Vorleistung, ohne dafür entlohnt zu werden. Zu behaupten, „wir dürfen niemanden bezahlen, wenn er noch nicht arbeitet und auch noch nicht benötigt wird“ ist ein Affront gegen alle Lehrkräfte.