Druck für angemessene Besoldung

Druck für angemessene Besoldung – Schmitt: Signal großer Ge- und Entschlossenheit

Die Stellungnahmen des dbb Hessen (deutscher beamtenbund) können Sie hier auch als PDF-Dokumente herunterladen

Druck für eine angemessene Besoldung – Klage eingereicht

Grundversorgung sicherstellen

Bereits im Jahr 2017 hat der dbb Hessen, vertreten durch den rennomierten Versungsrechtler Professor Dr. Dr. Ulrich Battis, eine Klage für eine angemessene Besoldung eingereicht

Der dbb macht Druck auf die Dienstherren für eine angemessene Besoldung. Der Vorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, stellt sich ausdrücklich hinter die gemeinsame Forderung für eine angemessene Alimentation der Beamt*Innen, die der dbb Bund gemeinsam mit seinen Landesbünden im Rahmen seiner Jahrestagung heute vorstellt. „Der dbb Bund mit seinen Landesbünden senden damit ein Signal großer Ge- und Entschlossenheit“, sagt Heini Schmitt zufrieden. „Es wird nun in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, dass Bund und Länder die Sache nicht weiter aussitzen können.“

 

Schmitt sieht vor allem in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai einen klaren Handlungsauftrag an die Bundes- und Landesregierungen, nun endlich überall dafür Sorge zu tragen, verfassungskonforme Besoldungstabellen zu erstellen. Bereits Ende 2015 hatte der dbb Hessen entsprechende Verfassungsklagen angekündigt. Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis aus Berlin erstellte 2016 im Auftrag des dbb Hessen ein Rechtsgutachten, dabei Bezug nehmend auf die Rechtsprechung des BVerfG aus 2015.

 

Im Januar 2017 reichte er für drei in den Mitgliedsgewerkschaften des dbb Hessen organisierte Beamte entsprechende Klagen bei den Verwaltungsgerichten in Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt ein. Eines dieser Verfahren ist seit Mitte 2018 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig. Es war zwischenzeitlich einvernehmlich ruhend gestellt gewesen, um weitere beim BVerfG anhängige Entscheidungen von Klägern aus anderen Bundesländern abzuwarten. Diese wurden nun am 4. Mai 2020 gefällt und lösen durch die weitere Ausschärfung der Auslegung des Art. 33 GG nach Überzeugung des dbb Bund und seiner Landesbünde Handlungszwang auf alle Gesetzgeber aus. „Der Hess. Verwaltungsgerichtshof hat das dort anhängige Verfahren des Klägers des dbb Hessen im Oktober vergangenen Jahres wieder aufgerufen und wir rechnen alsbald mit einer Entscheidung von dort“, sagt Heini Schmitt.

 

„Mit der jetzigen gemeinsamen Vorgehensweise von dbb Bund und seinen Landesbünden soll der Entscheidung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs keineswegs vorgegriffen werden“, so Schmitt weiter. Vielmehr solle mit dieser bewusst auch in den zeitlichen Zusammenhang mit der dbb-Jahrestagung am 11. Januar 2021 gestellten Vorgehensweise der grundsätzliche Handlungszwang betont und einer völlig unterschiedlichen Umsetzung in den Besoldungstabellen in Bund und Ländern entgegengewirkt werden.

 

In dem Schreiben fordern die Spitzenvertreter des dbb die für die Beamtenbesoldung zuständigen Minister auf, als Dienstherr die Leistung Ihrer Beamt*Innen auch finanziell anerkennen, indem Sie die tatsächlich geschuldete Besoldung sowohl für die Vergangenheit nachzahlen und für die Zukunft gewähren. Vor allem aber würde dies den unhaltbaren Umstand beenden, dass Beamt*Innen ihren Dienstherrn durch Klagen immer wieder zu gesetzeskonformen Verhalten zwingen müssen.

 

 

dbb Landesbund Hessen

Europa-Allee 103 (Praedium)

60486 Frankfurt am Main

 

Andreas Nöthen

Pressesprecher

 

+49 69 28 17 80

+49 170 7335511

 

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