dbb frauen newsletter Nr. 22/2017 vom 26.10.2017
Landesverfassungsgericht entscheidet: Männer werden nicht als Gleichstellungsbeauftragte zugelassen Die Position der Gleichstellungsbeauftragten bleibt Frauen vorbehalten. Das hat das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern am 10. Oktober 2017 (Aktenzeichen LVerfG 7/16) entschieden. Danach handelt es sich nicht um eine zulässige Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts, wenn Männern dieser Posten vorenthalten wird. Die dbb bundesfrauenvertretung begrüßt das Urteil. „In dem …