Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Kultusminister Prof. Lorz hat es eben verkündet:
Ab der nächsten Woche dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch dann am Unterricht teilnehmen, wenn sie einen gültigen, negativen Corona-Test vorweisen können.
Dieser kann wahlweise in einem Bürgertest-Zentrum abgenommen werden oder aber in Form von „2 Selbsttests pro Woche an der Schule“.