Forderung des VDL: Der Besoldungszuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit muss auch in Hessen auf das Niveau der anderen Bundesländer angehoben werden
Eine begrenzte Dienstfähigkeit (auch Teildienstfähigkeit genannt) liegt vor, wenn Beamtinnen oder Beamte ihre Dienstpflichten weiterhin noch mindestens im Umfang der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen können. Es kommt also darauf an, ob man wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten nicht mehr in vollem Umfang, jedoch weiter mindestens noch zu …